Fischer Roland · Nationalrat · 2022-03-16
Fischer Roland · Nationalrat · Luzern · Grünliberale Fraktion · 2022-03-16
Wortprotokoll
Ich möchte dem Bundesrat im Namen der grünliberalen Fraktion für den Bericht danken. Gerne nehme ich zu zwei Punkten Stellung, einerseits zur Aussenwirtschaft während der Covid-Pandemie, andererseits zu den wirtschaftlichen Beziehungen zur EU.
Die Covid-Pandemie ist für die Aussenwirtschaft, ja für die gesamte Schweizer Volkswirtschaft eine herausfordernde Situation. Wir können aber feststellen, dass gerade auch im Bereich der Entwicklungszusammenarbeit rasch reagiert wurde und dass Entwicklungs- und Schwellenländer flexibel mit situationsbezogenen Massnahmen unterstützt wurden. Das begrüssen wir sehr. Natürlich ist nicht alles perfekt. Man hätte mehr und einiges anders machen können. Man muss aber immer auch bedenken, dass sehr viele Entscheidungen sehr kurzfristig getroffen werden mussten und dass natürlich auch die notwendigen Ressourcen nicht immer verfügbar waren. Es ist auch schwierig, die Balance zwischen kurzfristiger und nachhaltiger Unterstützung zu finden. Denn kurzfristige Unterstützung kann auch strukturerhaltend wirken. Führen wir uns die im Bericht beschriebenen Beispiele vor Augen, so sehen wir, dass dem Bundesrat und der Verwaltung dieser Balanceakt gut gelungen ist. Wir bedanken uns beim Bundesrat, bei den betroffenen Ämtern und bei ihren[NB]Mitarbeitenden[NB]für[NB]ihren[NB]grossen Einsatz während der Pandemie.
Anders als diese positive Beurteilung fällt unsere Analyse zum Kapitel 4 aus, wo es um die Beziehungen zur EU geht. Die Aussagen in diesem Kapitel sind aus unserer Sicht schlichtweg unbefriedigend. Man hat das Gefühl, dass im letzten Jahr in der Europapolitik kaum etwas passiert sei. Die Vorgänge werden sehr knapp, teilweise ohne Ausblick und ohne weitere Beurteilung dargestellt. Die Aussagen zeugen teilweise von einer Fehleinschätzung der schlimmen Lage in der Schweizer Europapolitik durch den Bundesrat. Der Abbruch der Verhandlungen zum Rahmenabkommen ist für die Schweizer Wirtschaft und für den Schweizer Aussenhandel ein Desaster, ein Rückschlag, den wir noch lange spüren werden. Die Schweiz wird in ihrer Standortattraktivität um Jahre zurückgeworfen, und die EU ist offensichtlich über den einseitigen Verhandlungsabbruch verstimmt. Zudem hat der Abbruch der Verhandlungen in grossen Teilen der Bevölkerung und der Wirtschaft ein Unbehagen über die damit verbundene Unsicherheit ausgelöst. Ich weiss nicht, Frau Bundesrätin, wie bewusst dem Bundesrat dieses Unbehagen ist.
Es gibt in diesem Kapitel verschiedene Aussagen, die zurückgewiesen werden müssen. Dazu gehört die Beurteilung des Bundesrates, dass es im Vertragsentwurf zum institutionellen Rahmenabkommen substanzielle Differenzen zwischen der EU und der Schweiz gegeben habe. Die Differenzen waren nicht substanziell. Sie hätten innenpolitisch mit etwas gutem Willen ausgeräumt werden können. Der Bundesrat hat ja der EU-Kommission selbst geschrieben, dass der Vertrag in weiten Teilen im Interesse der Schweiz ist. Wie kann man da von "substanziellen Differenzen" sprechen?
Weiter führt der Bundesrat im Bericht aus, dass die Gespräche bezüglich verschiedener Themen - Unionsbürgerrichtlinie, Lohnschutz und staatliche Beihilfen - nicht zu den für die Schweiz notwendigen Lösungen geführt hätten. Was sind denn die "für die Schweiz notwendigen Lösungen"? Das Parlament hat nie eine Analyse oder eine Auslegeordnung zu diesen Lösungen gesehen. Alles, was wir kennen, ist die Haltung von Interessengruppen, welche der Bundesrat offenbar höher gewichtet als die Rückmeldungen der zuständigen Kommissionen und der Kantone.
Uns hat auch die Aussage erstaunt, dass der Bundesrat den bilateralen Weg überall dort, wo es im direkten oder indirekten Interesse der Schweiz ist, weiterführen und unterschiedliche Regulierungen möglichst vermeiden wolle. Wieso will er das nur dort und nicht überall im Bereich des Binnenmarkts? Das stützt den Vorwurf des Rosinenpickens durch die Schweiz. Zudem ist diese Nabelschau irritierend - "It[NB]takes two to tango". Der Bundesrat muss auch die Interessen der Verhandlungspartnerin gebührend respektieren. Schliesslich handelt es sich ja um den Binnenmarkt der EU.
Die EU betrachtet die vier Freiheiten als Gesamtkonzept und will die Einheit des Binnenmarktes garantieren. Die EU sieht die europäische Integration als Gesamtkonzept, inklusive der Kooperationsabkommen. Der Bundesrat sollte dies endlich verinnerlichen.
Damit wir eine etwas detailliertere und in die Zukunft gerichtete Analyse der Beziehungen zur EU erhalten, unterstützen wir den Minderheitsantrag, dieses Kapitel des Berichtes an den Bundesrat zurückzuweisen. Die Bundesbeschlüsse werden wir beide annehmen.