Schwander Pirmin · Nationalrat · 2022-03-16
Schwander Pirmin · Nationalrat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2022-03-16
Wortprotokoll
Ich bitte Sie namens der Minderheit, der Initiative Folge zu geben. Warum? [PAGE 503]
Die Mehrheit der Kommission geht davon aus, dass Personen, die von rechtmässigen staatlichen Massnahmen in unverhältnismässiger Weise getroffen werden, bereits nach der heutigen Rechtsprechung Entschädigungen zugesprochen werden. Das ist eben nicht so! Und es geht hier eben nicht um Einzelfälle, und es geht hier auch nicht nur um Massnahmen im Zusammenhang mit Covid-19. Das Problem besteht schon länger, weil die Hürden für die Staatshaftung sehr hoch sind. Sie brauchen dafür einen nachweisbaren Schaden; Sie brauchen dafür eine Handlungsunterlassung in Ausübung einer amtlichen Tätigkeit; Sie brauchen, wie der Initiant vorhin ausgeführt hat, die Widerrechtlichkeit; Sie brauchen die Kausalität; Sie brauchen ein Verschulden, falls ausnahmsweise keine Kausalhaftung vorliegt. Was in diesem Zusammenhang auch noch wichtig ist: Ein formell rechtskräftiger Entscheid wird hinsichtlich Staatshaftung nicht mehr überprüft, da werden Sie auf das Rechtsinstitut der Revision verwiesen, und dort sind die Hürden noch höher als bei der Staatshaftung.
Ich gebe Ihnen gerne ein Beispiel aus dem Steuerrecht, das zeigt, worum es geht. In einem Erbstreit hat ein Zivilrichter entschieden, eine Liegenschaft öffentlich versteigern zu lassen. Er beauftragte in diesem Verfahren eine Person in amtlicher Tätigkeit. Diese Person hat die öffentliche Versteigerung durchgeführt und das Geld auf ein Sperrkonto überwiesen. Die Erben hatten keine Informationen über dieses Konto, geschweige denn Zugriff darauf. Der Prozess dauerte zwölf Jahre. Nach zwölf Jahren kam die Steuerbehörde und verlangte die Grundstückgewinnsteuer plus Verzugszins ein. Damals betrug der Verzugszins 4 bis 5 Prozent; über zwölf Jahre belief er sich also auf 50 bis 60 Prozent des Steuerbetrags. Warum passierte das? Es passierte, weil der Beamte vergessen hatte - das hätte zum Auftrag gehört, den er durch den Richter erhalten hatte -, die Grundstückgewinnsteuer einzubezahlen und vom Sperrkonto abzurechnen.
Das Bundesgericht hat dann gesagt, die Erben hätten ja auch daran denken können, und hat die Staatshaftung verneint. Das ist nicht eine saloppe Bemerkung, das steht so im Bundesgerichtsentscheid. Es wurde lapidar festgestellt, auch die Erben hätten daran denken können, dass die Grundstückgewinnsteuer noch geschuldet war - obwohl sie gar keine Kenntnis von diesem Sperrkonto und keinen Einfluss auf den Ablauf dieser Versteigerung hatten.
Das ist ein Beispiel. Ich könnte Ihnen ein paar Stunden lang solche Beispiele aufzählen. Der Beamte hat natürlich nicht widerrechtlich gehandelt. Er hat aber seine Aufgabe, die er vom Richter erhalten hatte, nicht erfüllt. Er hat schlichtweg seine Aufgabe nicht erfüllt und die Grundstückgewinnsteuererklärung nicht eingereicht.
Für mich war das ein klarer Fall, und ich habe gesagt, da könne auch das Bundesgericht nicht anders entscheiden. Aber siehe da: Das Bundesgericht hat anders entschieden. Es ist dringend notwendig, dass die Hürden bei der Staatshaftung herabgesetzt werden, damit auch dann eine Staatshaftung vorliegt, wenn eine Person rechtmässig gehandelt hat, aber eben einfach etwas vergessen hat. Das ist sehr wichtig.
Ich bitte Sie, sich die Sache anhand dieses Beispiels gut zu überlegen und der Initiative Folge zu geben.