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Schläpfer Therese · Nationalrat · 2022-03-16

Schläpfer Therese · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2022-03-16

Wortprotokoll

Die Standesinitiative Neuenburg will das KVG so ändern, dass die Kantone per Gesetz eine kantonale, regionale oder interkantonale Einrichtung schaffen können, die im Rahmen der OKP folgende Aufgaben erfüllt: Sie setzt die Prämien fest und erhebt sie; sie finanziert die Kosten, die zulasten der OKP gehen; sie kauft die Erfüllung der administrativen Aufgaben, die den zur Durchführung der OKP zugelassenen Versicherern übertragen werden, und kontrolliert sie; sie beteiligt sich an der Finanzierung von Präventions- und Gesundheitsförderungsprogrammen. Die Einrichtung ist unabhängig und verfügt über ein Leitungsgremium, in welchem unter anderen die Leistungserbringer und die Versicherten vertreten sind.

Die Initiative wurde am 1. April 2020 eingereicht. Der Ständerat gab ihr am 15. September 2021 auf Antrag der SGK-S mit 26 zu 9 Stimmen keine Folge. Laut dem Text der[NB]Initiative soll die unabhängige Institution unter anderem für die Festsetzung und den Einzug der Prämien zuständig sein und die Kosten finanzieren, während sich die Versicherer weiterhin insbesondere um die Mitgliedschaften und die Rechnungskontrolle kümmern. Die Initiative des Kantons Neuenburg entspricht der Volksinitiative "Krankenversicherung. Für eine Organisationsfreiheit der Kantone", die 2017 eingereicht wurde und in der Sammelphase wegen zu wenig Unterschriften scheiterte.

Bei dem vorgeschlagenen System werden Prämieneinnahmen in einen gemeinsamen Fonds eingezahlt. Dieser wird von der unabhängigen Institution verwaltet. Dies soll zur Abschaffung des Entschädigungssystems und zur Eliminierung der Jagd nach guten Risiken führen. Die Idee eines gemeinsamen Reservefonds ist bereits mehrfach im Parlament diskutiert und stets abgelehnt worden. Weiter sei darauf hingewiesen, dass dank der Weiterentwicklung der Risikokompensation, insbesondere bei der Einführung von pharmazeutischen Kostengruppen, die Jagd nach guten Risiken viel weniger profitabel ist.

Der Vertreter des Kantons Neuenburg erklärte, dass das vorgeschlagene System zu einer Reduzierung der Verwaltungskosten führen würde. In diesem Zusammenhang ist zu beachten, dass die Verwaltungskosten der Krankenkassen in den letzten Jahren stetig gesunken sind und 2020 noch 4,9 Prozent der Prämieneinnahmen ausmachten. Es wird bezweifelt, dass die Verwaltungskosten mit dem vorgeschlagenen System sinken. In diesem würden zwei Arten von juristischen Personen nebeneinander bestehen: einerseits der freie Träger, andererseits die Krankenkassen.

Das vorgeschlagene System muss auch eine Lösung für unerwünschte Telefonwerbung von Krankenkassen und für die Vergütung von Versicherungsvermittlern bieten; das hat Ihre Kommission entschieden. Mit dieser Änderung erhält der Bundesrat die Befugnis, bestimmte Punkte der Versicherungsvereinbarung, insbesondere das Verbot der telefonischen Kaltakquise und die Begrenzung der Vergütung für Vermittler, für verbindlich zu erklären.

Die unabhängige Einrichtung muss sich auch an der Finanzierung der Prävention und der Gesundheitsförderung beteiligen. Bereits heute existiert aber die Stiftung Gesundheitsförderung Schweiz. Sie ist zuständig für die Anregung, Koordination und Evaluation von Massnahmen zur Gesundheitsförderung und zur Vorbeugung von Krankheiten. Von jeder versicherten Person wird obligatorisch ein Jahresbeitrag erhoben, um die Tätigkeit dieser Stiftung zu finanzieren.

Der Gesetzgeber und das Schweizervolk haben sich bereits für einen geregelten Wettbewerb unter den Versicherern ausgesprochen. Im Jahr 2016 trat das Versicherungsaufsichtsgesetz in Kraft. Dieses Gesetz sieht die Bereitstellung neuer Tools für die Aufsichtsbehörde vor. Die Initiative des Kantons Neuenburg würde eine grundlegende Änderung dieses Systems mit sich bringen.

Der Bundesrat selbst hat zwei Massnahmen ergriffen, um die Schwachstellen des Systems zu beheben, die durch die Standesinitiative des Kantons Neuenburg hervorgehoben wurden. Schliesslich sei daran erinnert, dass die Kantone bereits heute die Möglichkeit haben, eine kantonale Krankenversicherung zu schaffen. Eine solche Krankenversicherung würde jedoch in Konkurrenz zu den anderen Krankenversicherern stehen.

Während in der Kommission 8 Mitglieder für Folgegeben waren, sprachen sich 15 dagegen aus, dies bei 0 Enthaltungen. Somit wurde der Standesinitiative keine Folge gegeben.