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Zanetti Roberto · Ständerat · 2022-03-17

Zanetti Roberto · Ständerat · Solothurn · Sozialdemokratische Fraktion · 2022-03-17

Wortprotokoll

Offenbar ist es kein Zufall, dass das Geschäft am zweitletzten Tag der Session behandelt wird, ich habe den Vorstoss nämlich am zweitletzten Tag der vergangenen Session geschrieben.

Zur Ausgangslage: Am 14. Dezember 2021 - das ist mir sehr nachhaltig in Erinnerung geblieben - habe ich eine Todesanzeige gelesen. Ein 22-jähriger, also noch junger Mensch war, wie aus dem Text klar ersichtlich wurde, durch Suizid aus dem Leben geschieden. Der 14. Dezember ist mir in Erinnerung geblieben, weil ich an diesem Tag Geburtstag habe. Wenn man Geburtstag hat, freut man sich nach dem Erwachen selbst in meinem Alter auf den bevorstehenden Tag, an dem einem alle Kolleginnen und Kollegen gratulieren, es einen Apéro gibt usw. usf. Ich erwache also, und dann lese ich diese Todesanzeige. Mein erster Gedanke ist: Mein Gott, was muss in diesem jungen Menschen vorgegangen sein!

Danach bin ich zur Session gekommen. Dabei gebe ich gerne zu, dass ich das zuvor Gelesene verdrängte, freute ich mich doch auf einen fröhlichen Tag mit Apéro und so.

Am Donnerstag, dem zweitletzten Tag der Session, erhielt ich am Abend eine E-Mail des Vaters des Verstorbenen. Bei der Todesanzeige hatte ich zuerst nicht gecheckt, dass es der Sohn eines Bekannten von mir war. Dieser beklagte sich, dass er an diesem Tag die Rechnung des Zivilstandsamtes erhalten habe. Für den darauffolgenden Montag war die Beisetzung geplant. Er verstand irgendwie die Welt nicht mehr richtig und sagte: "Die Beisetzung meines verstorbenen Sohnes hat noch nicht stattgefunden, und ich kriege von Vater Staat eine Gebührenrechnung über 31 Franken: 30 Franken für die Urkunde und 1 Franken für das Porto." Ich muss Ihnen ganz ehrlich sagen - es war am Donnerstagabend -, das hat mich irgendwie auch gestört und nicht losgelassen.

Ich habe dann mal geschaut, was da schiefgelaufen ist. Administrativ war das sicher in Ordnung. Aber es wirkt relativ hartherzig und übertrieben bürokratisch. Ich habe gesehen, dass es eine eidgenössische Verordnung über die Kosten im Zivilstandswesen gibt. Da musste ich mich entscheiden: Wenn ich etwas machen will, dann muss ich das heute Abend machen und am Freitagmorgen vor halb neun abgeben, oder ich warte auf die Frühjahrssession. Ich gebe gerne zu, es war ein bisschen ein emotionaler Hüftschuss, ich habe diesen Vorstoss dann halt geschrieben.

Bei meiner relativ oberflächlichen Recherche habe ich festgestellt: Alle haben alles richtig gemacht. Die Hinterbliebenen sind daran interessiert, die Todesurkunde möglichst rasch zu erhalten, damit man all die Folgearbeiten nach dem Todesfall schnell an die Hand nehmen kann - Stichwort Versicherungen usw. Alle haben alles richtig gemacht, und trotzdem ist das Ergebnis meines Erachtens einfach störend. Es vermittelt den falschen Eindruck von unserem Staat als einem herzlosen Bürokratiemonster.

Ich habe mir diese Gebührenordnung mal angeschaut und gesehen, dass es einen Artikel 3 Absatz 2 gibt, der für gewisse Sachverhalte Gebührenfreiheit stipuliert; bei Heirat oder Partnerschaft nämlich können die Kantone Gebührenfreiheit gewähren. Ich habe mich dann nicht in die Legaldefinition der Gebühren eingearbeitet, aber mit Gebühren habe ich immer verbunden, dass mit ihnen ein Sondervorteil aus irgendeiner staatlichen oder öffentlichen Dienstleistung verbunden ist. Jetzt muss ich sagen: Heiraten muss ja niemand. Dort kann man von der Gebühr befreien, obwohl es eigentlich ein Sondervorteil ist. Ich als Junggeselle nehme diese Dienstleistung, einen Eheschein oder was auch immer damit gemeint ist, nicht in Anspruch, also muss ich auch keine Gebühr zahlen.

Es gibt aber zwei Sachverhalte im Leben, von denen wir halt alle betroffen sind, und das sind die Geburt und der Tod. Damit die Geburt und der Tod administrativ bewältigt werden können, muss der Staat sie irgendwie verarbeiten. Das heisst, das Zivilstandsamt meldet der Einwohnerkontrolle, der AHV oder wem auch immer, dass die Person X geboren worden ist und dass die Person Y leider verstorben ist. Das muss so sein. Jetzt könnte man sagen, diese Meldung, die vom Zivilstandsamt X an das Amt Y geht, muss ja so oder so erstellt werden, und zwar für den Eigengebrauch der öffentlichen Hand. Dann muss man allenfalls einen Ausdruck oder eine Fotokopie machen. Den damit verbundenen zusätzlichen Aufwand kann man meinetwegen, wenn man das sehr engherzig anschaut, in Rechnung stellen. Aber dann sprechen wir von Kosten im Umfang von 20 Rappen für die Fotokopie plus 1 Franken für das Porto. Diese Fr. 1.20 würde man einfach nicht in Rechnung stellen.

Alles in allem hat administrativ alles sehr gut funktioniert, die Amtsstelle hat sehr schnell reagiert. Aber es wirkt eben etwas hartherzig. Das wären für mich so ein bisschen die Sekundärtugenden der Bürokratie, wo alles perfekt funktioniert, das Ergebnis am Ende aber unbefriedigend ist. Ich habe mir deshalb gesagt, dass die amtliche Bestätigung des Todes einer Person in einem der reichsten Länder dieser Welt eigentlich gebührenfrei erfolgen können sollte. Die Betroffenen haben mit den Kosten für die Beisetzung, den Sarg und weiss der Kuckuck was noch genügend andere Auslagen. Aber dort, wo der Staat den Angehörigen gegenübertritt, sollte man eine "Bürokratie mit menschlichem Antlitz" inszenieren können.

Ich habe mal geschaut, was das eigentlich ausmachen würde: Bei rund 68[NB]000 Todesfällen pro Jahr, gerechnet mal 30 Franken, kommen Sie auf eine Grössenordnung von 2 [PAGE 215] Millionen Franken. Die gehen ja dann an die Kantone. Die Gesamteinnahmen aller Kantone sind rund 100 Milliarden Franken, es wären also 0,002 Prozent der Gesamteinnahmen. Ich glaube also, finanziell könnte man das vernachlässigen. Ich weiss aber, dann kommen die Bedenkenträger und argumentieren mit dem Verhältnis zwischen Bund und Kantonen. Deshalb wäre eigentlich mein Vorschlag oder meine Bitte an die Frau Bundesrätin: Man könnte sich ja darauf einigen, dass man sagt, gut, die Kantone fertigen die Todesurkunden gratis aus und treten damit den Angehörigen als "Bürokratie mit menschlichem Antlitz" entgegen. Im Gegenzug heisst der Bund die neuen Erdenbürger bei der Geburt nicht willkommen, indem er eine Rechnung über die Geburtsurkunde stellt, sondern indem er sagt: Wir freuen uns, dass ein Erdenbürger oder eine Erdenbürgerin mehr da ist, und die Rechnung für die Geburtsurkunde übernimmt der Bund. Dann wäre das Gleichgewicht zwischen Bund und Kantonen gewahrt.

In seiner Stellungnahme empfiehlt der Bundesrat die Motion zur Ablehnung. Immerhin habe ich aber den Eindruck, es sei eine wohlwollende Ablehnungsempfehlung. Es ist nicht einfach eine Fundamentalablehnung. Der Bundesrat nimmt ja Bezug auf die schwierige Situation der Angehörigen. Die Ablehnung ist wohlwollend, und ich habe gar fast den Eindruck, die Handschrift unserer Bundesrätin zu erkennen.

Ich überlege, je nach Stellungnahme der Bundesrätin, mir alle Optionen offenzuhalten. Ich habe mich mit den Mitunterzeichnern ausgetauscht, sie haben mir also volle Handlungsfreiheit zugesichert. Allein schon aus der kleinen Zahl der Mitunterzeichner sehen Sie, dass die ganze Geschichte unter grösstem Zeitdruck passiert ist - den Kollegen, der unmittelbar hinter mir sitzt, musste ich im Zug von Solothurn nach Bern überzeugen. Sonst hätte ich im Saal deutlich mehr Unterschriften eingeholt, weil Sie doch wissen, dass es ein bürokratisches Unding ist.

In einer für eine Familie schwierigen Situation ist es die erste Kontaktnahme mit der Verwaltung, und da unterscheiden die Leute nicht zwischen Gemeinde, Kanton und Bund. Die erste Kontaktnahme durch den Staat geschieht also über eine Rechnung in der Höhe von 31 Franken, und ich sage Ihnen, der eine Franken für das Porto reicht mittlerweile nicht mehr, neu wären es Fr. 1.10. Das hat mich fast am meisten geärgert - so eine herzlose Bürokratie.

Ich behalte mir, bis ich die Stellungnahme der Bundesrätin gehört habe, alles vor. Sollte ich allenfalls dazu kommen, den Vorstoss zurückzuziehen, dann möchte ich die Frau Bundesrätin immerhin dringend bitten, sich im Gespräch mit den Kantonen mit dem staatsfraulichen Kompromiss einzubringen, dass der Bund die ganze Geburtsgeschichte übernimmt, die Kantone hingegen die Todesfallgeschichte übernehmen. Dann ist Friede im Haus. Ich glaube, es würde unserem Staat gut anstehen, wenn er ein bisschen empathischer auf die Bürgerinnen und Bürger zugehen würde.

Ich bin sehr gespannt auf die Ausführungen der Bundesrätin und behalte mir vor, nach der Bundesrätin gegebenenfalls noch ganz kurz das Wort zu ergreifen.