Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2022-03-17
Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2022-03-17
Wortprotokoll
Der Kampf gegen das illegale Bauen ist eine schwierige Aufgabe. Wenn Sie selber einmal in einer Exekutive auf der Gemeindeebene oder auf der Kantonsebene waren, dann wissen Sie, wie anspruchsvoll diese Aufgabe ist.
Ich war jetzt etwas erstaunt über die Fragen, die gestellt worden sind. Wir sprechen hier von illegalem Bauen, also von illegal erstellten Bauten. Das hat die Kommission, die diese Motion ja mehrheitlich angenommen hat, auch so festgehalten. Es geht hier um widerrechtlich erstellte Bauten ausserhalb der Bauzonen, und dagegen anzugehen, das ist, wie gesagt, eine anspruchsvolle Aufgabe. Das ist Knochenarbeit, das ist für die Behörden sehr unangenehm; sie werden angefeindet, sie werden dann allenfalls auch - ja, es geht bis hin zu Bedrohungen. Und dann, Sie wissen es, gibt es zum Teil auch Baufirmen, die sich weigern, solche Abbrucharbeiten auszuführen, weil sie dann auch wieder unter Druck kommen.
Es ist eine schwierige Aufgabe, und trotzdem ist es eine Aufgabe der Behörden, dafür zu sorgen, dass eben die Bürgerinnen und Bürger legal bauen, dass sie um eine Bewilligung anfragen und dann auch eine Bewilligung bekommen und dass nicht diejenigen privilegiert werden, die ohne Bewilligung respektive widerrechtlich eine Baute erstellen oder auch verändern oder sich nicht an die Bewilligung halten.
Ihre Kommission hat diese Motion aufgrund eines Leitentscheids des Bundesgerichtes vom April 2021 eingereicht. Ich denke, wie auch immer Sie heute entscheiden, müsste man die Auswirkungen dieser Motion mit den Vollzugsbehörden noch im Detail anschauen. Wir sind der Meinung, dass das, was Ihre Kommissionsmehrheit beantragt, für die Vollzugsbehörden mit einem beträchtlichen Mehraufwand verbunden ist. Warum? Hätte sich das Bundesgericht im Fall, den es entschieden hat, für die bestehende 30-jährige Verwirkungsfrist ausgesprochen, hätten die zuständigen Behörden nicht nur prüfen müssen, ob die Baute illegal ist, sondern sie hätten sich auch noch mit dem Argument auseinandersetzen müssen, ob die Verwirkungsfrist abgelaufen sei. Das heisst, man müsste aufwendig abklären, in welchem Zustand sich eine Baute 30 Jahre früher befand, in diesem konkreten Fall im Januar 1983 - ein Datum, das 30 Jahre später plötzlich eine Bedeutung bekäme.
Der Bundesrat ist der Meinung, dass Sie mit der Einführung einer Verjährungs- oder Verwirkungsfrist für - ich betone es noch einmal - illegal erstellte Bauten den Aufwand für die Vollzugsbehörden massiv vergrössern würden. Sie würden die Rechtssicherheit einschränken, und Sie hätten damit eigentlich nichts gewonnen, ausser dass Sie am Schluss allenfalls noch diejenigen belohnen, die illegal, d. h. ohne Bewilligung oder über die Bewilligung hinaus, gebaut haben. Das kann ja nicht der Sinn und Zweck eines Rechtsstaats sein.
Das ist der Grund, weshalb wir Sie bitten, diese Kommissionsmotion abzulehnen.