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AB 298942

Schneider Schüttel Ursula · Nationalrat · Freiburg · Sozialdemokratische Fraktion · 2022-03-17

Wortprotokoll

Herr von Siebenthal, besten Dank für diese Frage. Bis jetzt galt eben keine Verjährungsfrist. Das Bundesgericht hat sich erstmals mit dieser Frage auseinandergesetzt. 30 Jahre ausserhalb der Bauzonen, das ist eine relativ kurze Frist. Es gilt eben ganz klar der Grundsatz, dass wir ausserhalb der Bauzonen keine Bauten wollen. Also sollen diese Bauten auch nicht plötzlich bestehen bleiben dürfen. Es ist nur zugunsten der Landwirtschaft, wenn gewerbliche Bauten, die nicht in die Landwirtschaftszonen gehören, auch wieder zurückgebaut werden müssen.