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Metzler Ruth · Bundesrat · 1999-12-13

Metzler Ruth · Bundesrat · Appenzell I.-Rh. · 1999-12-13

Wortprotokoll

Zuerst zum Postulat Bühlmann (99.3329): 1999 wurden rund 500 Asylgesuche von Roma aus der Bundesrepublik Jugoslawien eingereicht. Die allgemeine Situation der Roma in der Bundesrepublik Jugoslawien - besonders in Kosovo - ist dem Bundesrat und auch dem BFF bekannt; der Bundesrat verfolgt die Entwicklung der Lage sehr aufmerksam. In der Provinz Kosovo sind seit dem Ende der kriegerischen Auseinandersetzungen Übergriffe auf Angehörige der Roma zu verzeichnen. Die Kfor-Truppen sind bestrebt, den Roma in ganz Kosovo im Rahmen ihrer Möglichkeiten Schutz zu bieten. Die entsprechende Beurteilung der Behörden vor Ort, dass nämlich die Roma gefährdet sind, erhielt ich auch bei meinem Besuch in Kosovo direkt von Herrn Kouchner. Am 23. November, also noch vor Veröffentlichung des Gutachtens Kälin, verfügte das BFF, dass die Behandlung der Gesuche bis zu einer neuen Lagebeurteilung im Januar oder Februar nächsten Jahres zurückgestellt wird. Ist ein negativer Entscheid bereits ergangen, so wird die Ausreisefrist auf Gesuch hin auf Ende Mai 2000 festgesetzt. Im Übrigen möchte ich festhalten, dass - in Absprache mit der internationalen Staatengemeinschaft - in diesem Jahr kein zwangsweiser Vollzug von Wegweisungen stattgefunden hat. Anders, als dies in den Medien mehrheitlich kommuniziert wurde, gab es also keine Praxisänderung; tatsächlich fanden gar keine Rückschaffungen statt.

Wenn Frau Bühlmann nun sagt, dies sei in diesem Sinne keine neue Praxis und man müsse ihr Postulat überweisen, dann ist der Bundesrat hier der Auffassung, dass ihrem Anliegen bereits Rechnung getragen wurde und das Postulat deshalb abgelehnt werden kann.

Zur Interpellation Stamm Luzi (99.3328): Es ist eine Tatsache - in den vergangenen Monaten hat der Bundesrat dies immer wieder betont -, dass die Hilfe vor Ort und um das Krisengebiet herum absolute Priorität hat; in diesem Sinne wurde sie während der Krise sozusagen institutionalisiert.

Wenn die Krise vorbei ist, geht die Rückkehr von dort in die eigene Heimat natürlich viel schneller, als wenn die Menschen weiter von ihrer Heimat entfernt sind. Dies habe ich selbst letzte Woche in Mazedonien erfahren. Dort gab es über 300 000 Flüchtlinge; heute sind es nur noch etwa 10 000. Hilfe vor Ort, rund um das Krisengebiet, ist deshalb jederzeit zu bejahen. Dadurch werden die westeuropäischen Staaten aber nicht von ihrer Pflicht befreit, trotzdem die entsprechende Hilfe und den entsprechenden Schutz zu bieten, wenn Flüchtlinge in ihr Land kommen. Die Hilfe vor Ort soll noch viel stärker eingesetzt werden; trotzdem entbindet dies uns aber nicht von unserer humanitären Pflicht.