Amherd Viola · Bundesrat · 2022-03-14
Amherd Viola · Bundesrat · Wallis · 2022-03-14
Wortprotokoll
Die unabhängige Aufsichtsbehörde über die nachrichtendienstlichen Tätigkeiten (AB-ND) ist gemäss Artikel 77 Absatz 1 des Nachrichtendienstgesetzes unabhängig, dem VBS aber administrativ zugeordnet. Die AB-ND beantwortet die Fragen wie folgt:
Die AB-ND koordiniert ihre Tätigkeiten mit der Geschäftsprüfungsdelegation (GPDel). Deren jährliche Berichte werden bei der Durchführung der Prüfungen der AB-ND berücksichtigt. Hinsichtlich der Auskunftsgesuche sprach die GPDel im Jahresbericht 2019 mehrere Massnahmen aus. Die AB-ND berücksichtigte diese in ihrer Prüfung "Auskunftsrechte" im Jahr 2020. Insbesondere überprüfte sie die auf[NB]Empfehlung der GPDel erneuerten Weisungen und empfahl ihrerseits eine Anpassung. Auch die bemängelte Freitextsuche untersuchte die AB-ND für alle Informationssysteme. Betreffend die Bearbeitung von öffentlich zugänglichen Informationen, welche Namen von Politikerinnen und Politikern enthalten können und dadurch in den Informationssystemen des NDB zu Treffern führen, ordnete der NDB aufgrund der Empfehlungen der GPDel Bereinigungsarbeiten an. Die AB-ND hat die Kontrolle der Umsetzung der Empfehlungen in diesem Jahr fest eingeplant. Die AB-ND hat somit die von der GPDel angeordneten Massnahmen in ihren Prüftätigkeiten angemessen berücksichtigt und ihre Koordinationspflichten erfüllt.