Leuenberger Ernst · Ständerat · 2002-12-03
Leuenberger Ernst · Ständerat · Solothurn · Sozialdemokratische Fraktion · 2002-12-03
Wortprotokoll
In Artikel 1 Absatz 2 sind Kriterien festgelegt, unter welchen Bedingungen der Bundesrat die Kreditsperre aufheben kann respektive der Bundesversammlung beantragen soll, von der Kreditsperre abzuweichen. Der Bundesrat hat nun in seinem Vorschlag die Kriterien für diesen Schritt sehr streng - nach meiner Meinung extrem streng, zu streng - angesetzt, indem er sagt, der Bundesrat sei befugt, diese Kreditsperre zu beantragen, wenn eine schwere Rezession dies erfordere. "Schwere Rezession" ist ein Begriff, der zwar ökonomisch nicht genau definiert ist, aber in der umgangssprachlichen Bedeutung uns eigentlich praktisch biblisch sagt: "wenn Heulen und Zähneklappern im Lande herrscht, apokalyptisch fast".
Ich habe mich zum Eintreten auf die Kreditsperre nicht geäussert, weil ich mit der Kommission der Meinung war und bin, es gebe jetzt unter den gegebenen Bedingungen keine andere Möglichkeit. Die Kreditsperre wurde auch von einem Votanten als relativ grobe Massnahme bezeichnet. Die Linearität wurde kritisiert; allerdings hat Bundespräsident Villiger das etwas relativiert, indem er sagte, zuerst werde der Rasen runtergemäht und dann lasse man einzelne Pflänzchen wieder etwas mehr wachsen als andere. Er hätte noch beifügen können: Einige werden dann mit Einzelanträgen wieder etwas gedüngt.
Mir scheint, dass das Kriterium "schwere Rezession" für die Aufhebung von Kreditsperremassnahmen unverhältnismässig ist und sich unter Umständen mit schlimmen Folgen auswirken könnte. Deshalb schlägt die Minderheit vor, statt das Kriterium "schwere Rezession" das Kriterium "wenn es die konjunkturelle Lage erfordert" einzuführen. Es ist ja trotz allem der Bundesrat - nach der bundesrätlichen Version und nach der Minderheitsversion -, der entscheidet, wann er eine solche Massnahme, nämlich die Aufhebung der Kreditsperre für diese oder jene Position ins Auge fassen will. Der Bundesrat wird in diesem Zusammenhang der Antragsteller sein. Es wird der Bundesrat sein, der sagt, wann die konjunkturelle Lage dies erfordert. Aber wenn wir dem Text der Minderheit folgen, geben wir dem Bundesrat mehr Spielraum. Ich nehme an, dass nicht nur bei der Nato vor 15 Jahren die "flexible response" eine gute Strategie war, sondern dass sie auch beim schweizerischen Bundesrat in wirtschafts- und finanzpolitischen Belangen ein gutes Rezept ist.
Wir ändern also, falls wir der Minderheit zustimmen, an dieser Geschichte im Augenblick nichts, weil der Bundesrat auch in der Version der Minderheit das Heft fest in den Händen behält. Ich muss Ihnen ganz offen Folgendes gestehen, wenn ich diese mittelgrosse Kröte "Kreditsperrungsgesetz" schon schlucken soll: Mit der vom Bundesrat beantragten Formulierung und dem Terminus "schwere Rezession" als Bedingung für eine Lockerung der Kreditsperre wird die Kröte so gross, dass dann selbst die "grande gueule", die ich gelegentlich habe, nicht zum Schlucken ausreicht.
Ich bitte Sie eindringlich, mir beim Schlucken etwas zu helfen und der Minderheit zuzustimmen.