Lexipedia

AB 299071

Berset Alain · Bundesrat · Freiburg · 2022-03-17

Wortprotokoll

Je crois que M. Würth a mis le doigt sur le point le plus important.

Ich danke für Ihre Intervention, Herr Würth; ich danke sehr für diese Intervention. Wir haben lange, grosse Diskussionen geführt. Die Erarbeitung des Lebensmittelrechtes hat Jahre gedauert - von 2014 bis 2017. Es handelte sich um eine grosse Diskussion. Ich war mit dem Bundesrat eher der Meinung, wir sollten bezüglich Transparenz und Information ein bisschen mehr tun. Am Anfang wollte das Parlament dies nicht wirklich. Wir haben einen guten Kompromiss gefunden, der tauglich ist, der auch mit der Branche funktioniert und die notwendige Transparenz bringt.

Deswegen empfiehlt der Bundesrat die Motionen zur Ablehnung. Denn wir respektieren diesen sehr guten Kompromiss, den das Parlament gefunden und den zu schmieden ziemlich viel Zeit in Anspruch genommen hat. Deswegen lehnen wir die Motionen ab. Der momentane Weg scheint uns gangbar zu sein und führt auch zu einer guten Situation für unser Land.

Ich konzentriere mich im Folgenden auf die Motion Nicolet. Diese Motion ist durch den Nationalrat schon angenommen worden. Stimmen Sie ihr jetzt zu, gilt das Mandat, und das Anliegen wird nicht mehr im Parlament behandelt. Es gibt Fälle, in denen eine Motion dazu führt, dass im Anschluss eine Gesetzgebung im Parlament erfolgt und dieses noch einmal beurteilen kann, was es in der Sache zu tun gedenkt und ob es Ja oder Nein dazu sagt. Das wird hier nicht geschehen, denn es braucht eine Anpassung der Verordnung.

Heute gilt der erwähnte Kompromiss. Nun kommt der Motionär - man muss die Motion gut lesen - und sagt: "Der Bundesrat wird beauftragt, die Lebensmittel- und Gebrauchsgegenständeverordnung anzupassen [...]." Das bedeutet, die heutige Regelung gilt dann nicht mehr. Man kann also auch [PAGE 240] nicht behaupten, die Motion sei schon erfüllt bzw. wir könnten sie einfach so umsetzen. Nein, es braucht eine Anpassung, "um Lebensmittel, die im Ausland hergestellt oder zubereitet wurden, mit der eindeutigen Deklaration des Herkunftslandes zu kennzeichnen". Es gibt keine Ausnahme! Der Motionstext ist für uns bindend. Wir müssen diesen dann umsetzen. Wir können nicht sagen: "Ah bon, das Parlament hat die Motion angenommen, das war vielleicht nicht so gut, also setzen wir sie ein bisschen anders um." Wir müssen sie umsetzen, wie es im Motionstext geschrieben steht, ohne Ausnahme. Will man das geltende Recht ändern, darf man auch nicht sagen: "Okay, einfach und mündlich genügt" - nein, man muss einen Schritt weiter gehen.

Ersichtlich ist dieser Schritt auch anhand der Aussagen, die in der Kommission und anderswo gemacht worden sind. Klar, was Herr Würth sagt, könnte Realität werden, ohne dass sich das Parlament noch einmal dazu äussern könnte. Dann würden wir sagen: Wir wollten das nicht, es gab doch einen tauglichen Kompromiss, aber jetzt müssen wir, wir machen es. Irgendwann wird man uns sagen, es sei viel zu viel, es gehe nicht - und einmal mehr wird es heissen: Der Bundesrat hat ein riesiges administratives Monster geschaffen. Genau das wollen wir nicht!

Aus diesem Grund ist diese Motion so wichtig, und es ist auch wichtig, sie abzulehnen: einerseits weil man nicht behaupten kann, sie sei schon erfüllt - ansonsten gäbe es ja gar keine Motion -, andererseits weil sich das, was sie fordert, nur schwer umsetzen lässt. Es ginge zulasten sehr vieler Unternehmungen in unserem Land, zulasten sehr vieler Menschen, die in diesem Bereich arbeiten. Es wäre ein Riesenaufwand!

Wenn Sie noch Zweifel haben, bitte ich Sie, diese in einer Kommission oder anderswo zu vertiefen; wo, ist mir egal. Wenn Sie dem Bundesrat nun einen definitiven Auftrag erteilen, dann können Sie nichts mehr daran ändern, dann ist es definitiv. Sie müssen sich schon alle sicher sein, dass Sie damit auf der richtigen Seite sind. Wir zumindest sind uns überhaupt nicht sicher. Ich würde das wirklich nicht wollen. Ich sage das deshalb so deutlich, damit kein Missverständnis entsteht, was es letztlich bedeuten könnte.

Mit dieser Begründung bitte ich Sie, die Motion Nicolet ganz klar abzulehnen.

Ich will nicht weiter ins Detail gehen, aber wir haben uns schon damit auseinandergesetzt und uns gefragt: Wie könnten wir mit der Motion umgehen? Was könnten wir damit tun? Wie könnten wir sie umsetzen? Natürlich könnte ich Ihnen die Optionen präsentieren, die mir geliefert wurden, aber diese würden Ihnen allein schon beim Lesen Angst machen.

Wenn Sie das unbedingt anschauen bzw. weiter vertiefen wollen, so sind wir dabei und stets bereit, mit den zuständigen Kommissionen zusammenzuarbeiten. Aber aufgrund dieser Motion dem Bundesrat einen definitiven Auftrag zu erteilen, die Verordnung anzupassen, scheint mir ziemlich viel zu sein.

Deshalb bitte ich Sie, die beiden Motionen abzulehnen. Ich glaube, auch das Anliegen von Herrn Ständerat Sommaruga ist schon erfüllt. Die Kommission hat gezeigt, dass es möglich ist, Fortschritte zu erzielen. Die Motion gilt aber nur für Brot, nicht für sämtliche Lebensmittel, die im Ausland hergestellt oder zubereitet werden.

Ich bitte Sie, die Motionen abzulehnen.

[VS]

AB 299071 | Lexipedia | Lexipedia