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Stöckli Hans · Ständerat · 2022-03-17

Stöckli Hans · Ständerat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2022-03-17

Wortprotokoll

Die Frage, die wir heute entscheiden müssen, ist die, ob wir bei der Berechnung des Einkommens aus selbstständiger Erwerbstätigkeit einen Risikozuschlag auf die Berechnung des Eigenkapitals gewähren wollen, wie es die Motion verlangt, oder nicht.

Der Vergleich mit der Lösung, welche auf dem Stromversorgungsgesetz beruht, ist eben nicht anwendbar. Die Überlegung beim Stromversorgungsrecht ist die, dass mit dem Risikozuschlag ein angemessener Betriebsgewinn erzielt werden kann. Im Bereich, der uns hier beschäftigt, geht es dagegen um die Frage, wie korrekt dem selbstständigen Einkommen inklusive Verzinsungsaspekt Rechnung getragen wird.

Wenn man diesen Risikozuschlag machen würde, dann würde das zu einer Ungleichbehandlung führen zwischen denjenigen, die ein hohes Eigenkapital aufweisen, und denjenigen, die das nicht tun können. Auch ist zu sagen, dass natürlich auch eine Ungleichbehandlung gegenüber den Unselbstständigerwerbenden stattfinden würde, wenn man den Risikozuschlag machen würde. Bei der Berücksichtigung des gemischten Einkommens aus Arbeit und Kapital, die ja bei Selbstständigerwerbenden erfolgen muss, gilt es, eine korrekte Lösung zu suchen, die auch einer Gleichbehandlung mit den Unselbstständigerwerbenden entspricht. Wenn man den Risikozuschlag gewähren würde, dann würde das auch eine Reduktion des Beitragssubstrats bedeuten, was für den Betroffenen sowohl in der ersten Säule als auch in der zweiten Säule negative Folgen hätte.

Dementsprechend, so glaube ich, ist die Lösung, die wir heute haben, auch im Lichte dieses Aspektes korrekt.