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Suter Gabriela · Nationalrat · 2022-03-17

Suter Gabriela · Nationalrat · Aargau · Sozialdemokratische Fraktion · 2022-03-17

Wortprotokoll

Im letzten Frühling sperrten die Behörden der Stadt Lausanne neun Parkanlagen, Sport- und Spielplätze. Man riet davon ab, Gemüse zu essen, das in der Gegend angebaut wurde, und mahnte die Eltern, darauf zu schauen, dass Kinder auf den Spielplätzen keine Erde in den Mund nehmen. Der Grund für all diese Vorsichtsmassnahmen war, dass viel zu hohe Dioxinwerte gemessen worden waren. Einige Monate später dann, im letzten Oktober, wurde das ganze Ausmass der Bodenbelastung bekannt: Bis zu 640 Nanogramm hochgiftiges Dioxin pro Kilogramm Boden wurden in den am stärksten belasteten Gebieten rund um die ehemalige Kehrichtverbrennungsanlage (KVA) Vallon gemessen. Damit Sie das einordnen können: Der Prüfwert für Dioxine liegt bei 20 Nanogramm. Bereits ab dieser Konzentration können Menschen, Tiere und Pflanzen gefährdet sein. Nach Bekanntwerden des Skandals folgten weitere Medienartikel, die von weiteren Bodenbelastungen, auch in anderen Kantonen, berichteten.

In der Schweiz sind momentan dreissig Kehrichtverbrennungsanlagen in Betrieb. Die meisten davon wurden wie die Anlage Vallon in Lausanne in den 1970er-Jahren erbaut. In den ersten Jahren nach der Inbetriebnahme gab es in Bezug auf Emissions- und Immissionsgrenzwerte nur spärliche Vorgaben, und die Anlagen wurden zuerst ohne Filter betrieben. Die Schadstoffe gelangten also ungefiltert aus dem Kamin in die Luft, in die Böden, in die Gewässer und sind da zum Teil bis heute. Erst viel später wurden die gesetzlichen Grundlagen zum Schutz des Bodens geschaffen und die KVA mit Filteranlagen ausgerüstet. Es ist deshalb leider davon auszugehen, dass auch die Böden an anderen KVA-Standorten belastet sind.

Eigentlich verlangt die Verordnung über Belastungen des Bodens von den Kantonen die Überwachung aller Stellen, bei denen eine Gefährdung der Bodenfruchtbarkeit zu erwarten ist. Gemäss Recherchen der Medien haben die kantonalen Behörden bei der Mehrzahl der aktiven Kehrichtverbrennungsanlagen allerdings noch gar nie Analysen des Bodens auf Dioxine durchgeführt. Die Medienberichte deckten zudem auf, dass es in der Vergangenheit bei den Vollzugskontrollen zu Verfehlungen kam; auch gab es Hinweise auf Vertuschungen und Verfälschungen von Proben.

Aus all diesen Gründen ist es sinnvoll, dass der Bund in Zusammenarbeit mit den Kantonen einen Bericht erstellt, der eine Gesamtschau vornimmt und das Thema aufarbeitet. Es geht darum herauszufinden, welche Schadstoffe in den letzten fünfzig Jahren durch den Betrieb der Kehrichtverbrennungsanlagen in die Umwelt gelangen konnten und inwieweit diese Schadstoffe auch heute noch landwirtschaftliche Produktionsflächen, Gärten und unser Trinkwasser belasten.

Im Bericht sollen die Zeiträume nach dem Einsatz von verschiedenen Filtertechnologien unterschieden werden, also ohne Filter, mit einfachem Nassfilter und mit anderen Filtermethoden. Der Bericht soll aufzeigen, welche Emissionen und Immissionen in den verschiedenen Betriebsphasen überwacht respektive nicht überwacht wurden und welche Auswirkungen dies auf die Umwelt hatte respektive nach wie vor hat. Der Bericht soll die Rolle der Behörden in den verschiedenen Zeiträumen unter die Lupe nehmen und auch, wie der Vollzug kontrolliert wurde. Insbesondere interessieren die Rollen des Bundes, der Kantone und der einzelnen KVA-Betreiber. Bei der Erarbeitung des Berichtes sollen die Betreiber der KVA und die kantonalen Fachstellen einbezogen werden.

Ich mache darauf aufmerksam, dass das Problem der Dioxin- und Umweltbelastung nicht nur bei den Kehrichtverbrennungsanlagen besteht, sondern auch bei den Zementwerken, und ich rege an, in diesem Bericht auch gleich die Problematik bei den Zementwerken zu untersuchen. Der Bericht soll schliesslich den aktuellen rechtlichen Rahmen analysieren und aufzeigen, ob dieser eben ausreicht oder ob er allenfalls angepasst werden muss.

Es freut mich sehr, dass der Bundesrat bereit ist, das Postulat entgegenzunehmen, und ich bitte Sie, diesem Antrag zu folgen.