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Germann Hannes · Ständerat · 2022-03-17

Germann Hannes · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2022-03-17

Wortprotokoll

Ich danke dem Bundesrat für seine Stellungnahme zu meiner Interpellation. Inhaltlich muss ich sagen, dass ich mit den Antworten nicht zufrieden bin und nicht zufrieden sein kann. Ich denke, das wird den Bundesrat auch nicht sonderlich überraschen.

Wo ist das Problem? Personen mit eher tiefen Löhnen zahlen genauso wie Sie und ich Beiträge in die Invalidenversicherung ein. Wenn man in eine Versicherung einbezahlt, hat man das Recht darauf, dass man im Schadensfall auch entsprechend entschädigt wird. Das passiert aber nicht in allen Fällen und nicht in genügendem Ausmass. Durch die unerreichbar hohen Vergleichslöhne sind die Möglichkeiten dieser Personen beschränkt, im Falle einer Invalidität tatsächlich Leistungen zu erhalten, sei es durch eine Umschulung oder eine Rente. Das erachte ich als äusserst stossend - und nicht nur ich. Wie Sie wissen, ist es vor allem für die Betroffenen sehr stossend. Weil es eben Leute mit tiefen Löhnen am härtesten trifft, ist es umso bedenklicher. Darum haben wir Handlungsbedarf. Das war auch der Auslöser meiner Interpellation.

In den Medien wurden zahlreiche Beispiele diskutiert. Jüngst betraf es dasjenige einer Putzfrau, die ihr ganzes Leben ohne Ausbildung geputzt hat und ihre Beiträge einbezahlt hat, sagen wir, mit einem Lohn von 4000 Franken pro Monat. Als Beifahrerin wurde sie auf der Rückfahrt von der Arbeit bei einem Autounfall so schwer verletzt, dass sie unbestrittenermassen nicht mehr als Putzfrau arbeiten kann. Aber gemäss Invalidenversicherung soll sie nun trotz substanzieller Behinderung in einem ihr fremden Sektor plötzlich mehr verdienen können, als sie je im Leben als Putzfrau verdient hat.

Ihr Invaliditätsgrad ist sogar negativ - er ist negativ! -, und man sagte ihr, sie könnte in einem anderen Beruf eigentlich mehr verdienen. Das ist für eine Frau aus einem anderen Kulturkreis mit mangelhaften Sprachkenntnissen usw. wahrscheinlich nicht so einfach. Ich weiss nicht, ob sie plötzlich eine KV-Stelle annehmen könnte. Sie erhält weder eine Umschulung - die kriegt sie eben nicht - noch eine Rente. Die Frau muss sich nach ein paar Schritten jeweils ausruhen, gemäss bundesrätlicher Stellungnahme steht ihr aber der ganze Arbeitsmarkt "unter Berücksichtigung ihrer Einschränkungen" offen.

Mit Verlaub: Das ist nun wirklich realitätsfremd, ja etwas zynisch, würde ich sagen. Realitätsfremd ist es, weil "unter Berücksichtigung ihrer Einschränkungen" bedeutet, dass für den Medianlohn der erwähnten Putzfrau auch die Löhne für körperlich anstrengende Tätigkeiten mitberücksichtigt werden, obwohl offensichtlich ist, dass diese Arbeiten für sie [PAGE 233] mit ihren Einschränkungen unmöglich sind. Ich verweise hier auf die Baubranche, die relativ hohe Löhne für harte Arbeit zahlt; diese Löhne sind mit einberechnet, und das ist auch der Grund, warum die Frau dann rechnerisch eben aus dem Rahmen fällt.

Auf diese Problematik haben im Vernehmlassungsverfahren zahlreiche Organisationen, Parteien von links bis rechts und auch die Kantone hingewiesen. Trotzdem hat der Bundesrat die bisherige Praxis neu sogar in der Verordnung zementiert. Der Bundesrat argumentiert, er habe mit der neuen IV-Verordnung ganz viele andere positive Neuerungen eingeführt. Das mag stimmen und kann lobend erwähnt werden. Nun haben aber die Mitglieder beider SGK, sowohl jener des Nationalrates als auch jener des Ständerates, die Kopie eines Briefes von sechzehn führenden Köpfen aus der Rechtswissenschaft im Bereich der Sozialversicherungen erhalten. Hier wird dem Bundesrat dezidiert widersprochen. Vielleicht kann eine Kollegin oder ein Kollege mit juristischen Kenntnissen hier noch eine detailliertere Einschätzung abgeben als ich. Die Kernbotschaft, die ich aus dem Brief herauslese, ist folgende: Keine der gewählten Massnahmen löst das Problem, dass Personen nach Eintritt ihrer Invalidität gewisse Tätigkeiten, die für ihr Invalideneinkommen mitberücksichtigt werden, gar nicht mehr verrichten können.

Schliesslich hat der Bundesrat keine konkrete Antwort auf die Frage gegeben, wie viel an Mehrausgaben bei der Sozialhilfe die Schweizer Gemeinden wegen der fiktiv hohen Invalideneinkommen bezahlen. Hier sei einfach auf Folgendes verwiesen: Wenn jemand keine IV erhält und nicht arbeiten kann, landet er logischerweise in der Sozialhilfe. Das kann und darf doch nicht sein. Die Sozialhilfe soll ein Instrument sein, um Notlagen zu überbrücken. Sie ist für Leute da, die aus irgendeinem Grund durch alle Raster fallen. Hier wäre das aber nicht nötig.

Ich nenne Ihnen ein paar Zahlen, damit wir die Grössenordnung etwa abschätzen können. Es ist von 10[NB]000 solchen Fällen pro Jahr die Rede. Sie haben richtig gehört, pro Jahr. Die betreffenden Personen dürften in den wenigsten Fällen ein grösseres Vermögen haben. Daher gehe ich davon aus, dass viele von ihnen früher oder später einfach bei der Sozialhilfe landen. Man schätzt das Volumen auf etwa 300 Millionen Franken.

Die Sozialhilfe wurde ursprünglich konzipiert, um die kurzfristige Überbrückung von Notlagen zu ermöglichen, während die Sozialversicherungen bei strukturellen Problemen Unterstützung bieten sollten. Personen mit erheblichen gesundheitlichen Einschränkungen müssen klar von den Sozialversicherungen aufgefangen beziehungsweise unterstützt werden, denn dafür und für nichts anderes haben sie ja schliesslich auch in die IV einbezahlen müssen. Gemäss dem "Kennzahlenvergleich zur Sozialhilfe in Schweizer Städten" der Städteinitiative Sozialpolitik aus dem Jahr 2014 sind es nun aber satte 63 Prozent der Langzeitfälle, die in der Sozialhilfe gelandet sind. Das können Sie Seite 50 des Berichtes entnehmen. Sicher sind nicht bei allen die Tabellenlöhne das Problem. Aber bei 10[NB]000 Fällen pro Jahr dürfte das Tabellenlohn-Thema einen substanziellen Anteil ausmachen.

Mit seiner Antwort erweckt der Bundesrat den Eindruck, dass er auf Zeit spielt. Bei einem inzwischen sehr gut dokumentierten Problem, das sich durch die Revision überhaupt nicht verändert hat, erwarte ich vom Bundesrat eine zeitnahe Korrektur. Andernfalls müssen wir über die Kommission tätig werden und hier die notwendigen Korrekturen einleiten, denn so darf das bei der IV - ausgerechnet auf dem Buckel der am schlechtesten gestellten Menschen - nicht weitergehen.