Stöckli Hans · Ständerat · 2022-03-17
Stöckli Hans · Ständerat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2022-03-17
Wortprotokoll
Ich verstehe, dass sich der Interpellant mit dieser Antwort nicht für befriedigt erklären kann. Es wurden zwar tatsächlich Veränderungen vorgenommen, aber mit dem Entscheid des Bundesgerichtes vom 9. März dieses Jahres ist auch klar, dass die Problematik überhaupt nicht gelöst ist. Gemäss Ohrenzeugen soll der Präsident der Ersten sozialrechtlichen Abteilung des Bundesgerichtes anlässlich einer öffentlichen Sitzung mit Verweis auf die Rechtfertigung, dass man eben viele Änderungen gemacht habe und dass darum bei den Tabellenlöhnen nicht gehandelt werde, gesagt haben, das sei ein Ablenkungsmanöver.
Das Schreiben dieser Juristen hat mich schon etwas erstaunt, Herr Bundesrat, und ich nehme diese Leute auch ernst, weil sie uns in vielen anderen Bereichen jeweils auch gute Ratschläge gegeben haben. Diese Juristen kommen zum Schluss, dass trotz der Änderungen und gerade wegen der Änderungen der Handlungsbedarf nach wie vor gegeben sei, und zwar dringend gegeben sei.
Sie schreiben, Herr Bundesrat, man müsse zuerst schauen, ob das stufenlose Rentensystem die Lösung für das Problem sei. Die Experten kommen aber klar zum Schluss, dass das Problem der überhöhten Tabellenlöhne mit der Stufenlosigkeit noch grösser geworden ist, weil sich neu deutlich mehr zu tief berechnete Invaliditätsgrade direkt auf die Rentenhöhe auswirken.
In Ihrer Antwort, Herr Bundesrat, steht ebenfalls geschrieben, dass mit dem Systemwechsel auch die leidensbedingten Abzüge abgeschafft und dafür individuelle Berechnungen gemacht würden, insbesondere wenn eine Person beispielsweise eine längere Pause bräuchte. Aber auch hier sagen die Experten, das sei nicht das Problem. Es ist schön und gut, dass man berücksichtigt, wenn eine Person wegen einer Behinderung lange Pausen braucht. Aber auch wenn man das berücksichtigt, kann eine Person mit einer starken körperlichen Behinderung immer noch nicht auf dem Bau arbeiten. Welche Tätigkeit man noch ausüben kann und welche nicht, ist eben eine andere Frage als diejenige der Leistungsfähigkeit.
Dann ist noch die schwierigste Aussage zu diskutieren. Sie sagen, mit der Änderung des Systems müsse man jetzt bis ins Jahr 2025 zuwarten, obwohl auch im Nationalrat viel Handlungsbedarf moniert wurde. Hier sagen die Experten, das System sei ja, was die Tabellenlöhne betrifft, gar nicht geändert worden. Das alte Tabellenlohnsystem wurde in der Verordnung ja gerade zementiert. Also hat man schon jahrelange Erfahrung. Dementsprechend muss man nicht bis 2025 warten.
Ich denke, mit dem Entscheid des Bundesgerichtes sind wir gefordert, hier eine gerechte, korrekte Lösung anzustreben. Deshalb bitte ich Sie, Herr Bundesrat, diesem Problem die nötige Beachtung zu schenken.