Stark Jakob · Ständerat · 2022-03-17
Stark Jakob · Ständerat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2022-03-17
Wortprotokoll
Ich spreche zur Motion Nicolet. Ich möchte vorausschicken, dass diese, obwohl sie vor allem mit dem Brot argumentiert, mit Blick auf das Brot nicht mehr nötig ist. Für das Brot haben wir die Motion 20.3910 angenommen. Aber für alle anderen Lebens- und Nahrungsmittel ist die Motion Nicolet eben sehr wichtig. Die transparente Deklaration von Herkunftsangaben auf Lebensmitteln, die im Ausland hergestellt oder zubereitet wurden, ist gerade im Kontext der Debatte über nachhaltige Ernährungssysteme eine Grundvoraussetzung dafür, dass die Konsumentinnen und Konsumenten ihre Kaufentscheide verantwortungsbewusst fällen können. Sie ist auch unter dem Blickwinkel der Agrarpolitik sehr wichtig, weil es ja aufgrund der WTO-Bestimmungen nicht möglich ist, für die importierten Nahrungsmittel die gleichen Produktionsstandards wie in der Schweiz zu verlangen.
Mit einer verbesserten Deklaration versetzen wir die Konsumentinnen und Konsumenten in die Lage, besser zwischen ausländischen und einheimischen Nahrungs- und Lebensmitteln zu unterscheiden. Damit verbessert sich die Wettbewerbsfähigkeit einheimischer Nahrungs- und Lebensmittel, was sehr wünschenswert ist und sich auch für den Bund, auch auf der Kostenseite, positiv auswirken kann. Die Schweiz, das ist anzuerkennen, verfügt grundsätzlich über gute Rechtsgrundlagen im Bereich der Lebensmittelgesetzgebung. Doch diese weisen, das ist bekannt, sehr problematische Lücken auf. Dies betrifft zum Beispiel die Deklaration der Herkunft der Zutaten bei verarbeiteten Lebensmitteln. Heute muss eine Zutat nur dann deklariert werden, wenn ihr Anteil am Enderzeugnis 50 Massenprozent oder mehr beträgt und gleichzeitig "die Aufmachung des Produkts darauf schliessen lässt, dass diese Zutat eine Herkunft hat, die nicht zutrifft".
Ich gebe noch einen Hinweis: Bei Fleischzutaten liegt die Schwelle dann bei 20 Massenprozent, das ist eine Folge des Rinderwahnsinns, nicht der Deklarationsbedürfnisse. Wenn Sie hören, dass das nur zum Zug kommt, falls "die Aufmachung des Produkts darauf schliessen lässt, dass diese Zutat eine Herkunft hat, die nicht zutrifft", dann merken Sie sofort, dass das eigentlich eine Bestimmung ist, die nur auf dem Papier wirkt. Ich setze ein grosses Fragezeichen hinter die wirkungsvolle Überwachung dieser Bestimmung durch die Lebensmittelkontrolleure und Lebensmittelkontrolleurinnen der Kantone. Eine zeitgemässe Deklaration im Jahre 2022 müsste in die Richtung einer generellen Herkunftsangabe der wichtigsten Zutaten gehen.
Problematisch ist auch, dass bei verarbeiteten Lebensmitteln anstelle des konkreten Produktionslandes einfach "ein [PAGE 238] übergeordneter geografischer Raum" angegeben werden kann, wie z. B. "EU" oder "Südamerika". Die verarbeiteten Tomaten beispielsweise können also trotz schönster Etikette aus Rumänien stammen und nicht aus Italien. Das ist keine Irreführung, aber es ist eine unerwünschte, unpräzise Information, was heute nicht nötig ist; heute ist es ohne Weiteres möglich, präziser zu informieren.
Die Probleme sind längstens bekannt, viele Gespräche wurden geführt, aber wir haben den Eindruck, dass vonseiten der Verwaltung eher wenig Interesse an einer Lösung besteht. Eine Lösung zu finden, das müssen wir natürlich eingestehen, ist nicht so einfach, aber man kann es versuchen, und man wird gewisse Lösungen finden. Um die Lücke zu schliessen, braucht es jetzt einen Impuls seitens des Parlamentes. Die Motion ist bewusst offen formuliert. Der Bundesrat hat Spielraum für eine pragmatische Umsetzung, und die Übertreibungen bezüglich Bürokratie und Systemüberlastung, die kursieren, sind unangebracht.
Ich bitte Sie namens der Minderheit, dieser Motion zuzustimmen, so wie es auch der Nationalrat gemacht hat.