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Fehr Lisbeth · Nationalrat · 2000-03-23

Fehr Lisbeth · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2000-03-23

Wortprotokoll

Die Aussenpolitische Kommission hat von vier Berichten Kenntnis genommen. Es sind dies der Jahresbericht des Bundesrates über die Tätigkeiten der Schweiz im Europarat 1999, der Siebente Bericht über die Schweiz und die Konventionen des Europarates, der Bericht der Parlamentarierdelegation beim Europarat und zu guter Letzt der Bericht der Delegation bei der Parlamentarischen Versammlung der OSZE. Sie haben es gehört: Wir beraten sie alle gleichzeitig.

Erlauben Sie mir, dabei an das im letzten Jahr begangene 50-Jahr-Jubiläum des Europarates anzuknüpfen. Im Rahmen jener Feier wurde viel über eine sinnvolle Aufgabenteilung zwischen den verschiedenen europäischen Organisationen im Allgemeinen und über den eigentlichen Auftrag des Europarates im Besonderen gesprochen. Nach wie vor ist dabei ein Hauptproblem, ob eine klare und effiziente Arbeitsteilung besonders zwischen dem Europarat und der OSZE herzustellen ist.

Dabei ist es nötig, die Mechanismen und Strukturen dieser beiden Institutionen besser zu kennen. In der OSZE liegt das Gewicht auf der Ministerebene; da wirken nur die Regierungsvertreter. Nebst den europäischen Staaten und Kanada ist hier auch die Supermacht USA vertreten, die machtpolitisch eine tragende Rolle spielen will, d. h., ihren Einfluss auf die europäische Politik nimmt. Im Europarat hingegen besitzt die Parlamentarische Versammlung ein stärkeres und auch demokratischeres Gewicht. Hier ist neben der Regierung auch die Opposition vertreten. Hier kann deshalb im eigentlichen Sinn Aufbauarbeit in Sachen Demokratie, Menschenrechte geleistet werden - zur Stärkung des europäischen Selbstwertgefühls, ohne die dominanten USA. Diese urdemokratische Versammlung entspricht ausgezeichnet unseren schweizerischen Vorstellungen.

In diesem Zusammenhang möchte ich mit Bedauern jene Delegationskollegen erwähnen, die auf Ende der letzten Amtsperiode leider zurückgetreten sind. Während ihrer Amtszeit gelang es ihnen in verdankenswerter Weise, wichtige Positionen zu besetzen und die schweizerische demokratische Sichtweise so noch besser einzubringen. Angesichts des stetig wachsenden Europarates wird viel Aufbauarbeit geleistet werden müssen, damit man künftig auf ebensolche Art wieder mit einwirken kann.

Lassen Sie mich im Folgenden eine kurze Tour d'Horizon machen; ich möchte auf die wichtigsten Begebenheiten während des Berichtsjahres hinweisen:

Da ist erstens sicherlich die Schaffung der Stelle eines Menschenrechtskommissars zu nennen.

Bedauerlicherweise gelang es uns nicht, diesen Posten mit der Schweizer Diplomatin Gret Haller zu besetzen. Sie unterlag aufgrund einer zweiten weiblichen Kandidatur aus Rumänien dem Spanier Gil-Robles, der aufgrund dieser für ihn ausgezeichneten Ausgangslage bereits im ersten Wahlgang obenaus schwang. Er hat übrigens im Zusammenhang mit dem Tschetschenienkonflikt bereits im letzten Dezember seine Feuertaufe bestehen müssen.

Zweitens wird dem Europarat bekanntlich immer wieder - zum Teil zu Recht - vorgeworfen, mit einer übereilten Ostpolitik, d. h. mit der zu schnellen Aufnahme von Staaten des ehemaligen Ostblocks, Verrat an den eigenen hehren Werten zu üben und das Niveau und die Einstiegslatte so zu senken. Das sind Vorwürfe, die ernst zu nehmen sind. Nun hat sich der Europarat jedoch seit Ende des kalten Krieges für eine andere Zielsetzung entschieden. Er hat sich eine pädagogische Aufgabe gestellt: diesen neuen Staaten - vor allem den postkommunistischen - beim demokratischen Aufbau und bei der Einhaltung der Menschenrechte Hilfe zu leisten. Wer schon im pädagogischen Bereich gewirkt hat, weiss und versteht, dass das mit sehr viel Geduld, auch mit Rückschlägen, mit Fingerspitzengefühl, mit mühsamer, unspektakulärer Kleinarbeit verbunden ist.

Zu diesem Zweck hat der Europarat vor einigen Jahren ein Monitoringsystem geschaffen, mit dem er die problematischsten Mitgliedstaaten, welche die eingegangenen Verpflichtungen nicht, noch nicht oder nicht mehr erfüllen, überprüft. Zurzeit sind es folgende Mitgliedstaaten: Kroatien, das weit davon entfernt ist, seine eingegangenen Mitgliedschaftsverpflichtungen zu erfüllen, mit der neuen Regierung nun aber [PAGE 420] hoffentlich besser vorankommen wird; Lettland, das mit der Behandlung von Ausländern, insbesondere seiner russischen Kolonie, Mühe bekundet. Die Slowakei konnte aus dem Überprüfungsverfahren entlassen werden. Die Ukraine ist seit Anbeginn ihres Beitritts praktisch ununterbrochen im Visier der Parlamentarischen Versammlung, insbesondere wegen der Beibehaltung der Todesstrafe, d. h. vor allem auch wegen der Vollstreckung der ausgesprochenen Todesurteile. Dann ist die Türkei zu nennen, die im Bereich der Menschenrechte wegen ihres Kurdenproblems ausserordentliche Defizite aufweist.

Letztlich gehört natürlich auch Russland in diese Runde. Es hat uns immer wieder, vor allem in der letzten Januarsession, wegen dem unseligen Tschetschenien-Krieg intensiv beschäftigt.

Es ist in diesem Zusammenhang auch die Aufnahme neuer Staaten zu nennen. So wurde im vergangenen Jahr Georgien neu aufgenommen. Da stellt sich auch gleich die berechtigte Frage, wo denn eigentlich das geographische Europa ende. Im Europarat kam man zur Ansicht, dass die kaukasischen Staaten - auch Armenien und Aserbaidschan gehören dazu - wegen ihrer kulturellen Bindungen zu Europa zu unserem Kontinent gehören und dass es zu gefährlich wäre, diese Staaten auszugrenzen, d. h., in die Isolation zu drängen.

Last but not least gilt es, die verhängnisvollen und tragischen Ereignisse rund um den Kosovo-Konflikt zu erwähnen. Sie waren Gegenstand verschiedener dringlicher Debatten. Diese wiederum führten zu verschiedenen Massnahmen, die inzwischen eingeleitet wurden. Dass die Bilanz all dieser vom Europarat initiierten Schritte für unser schweizerisches Gefühl und aus der Perspektive einer noch recht heilen Welt vielleicht etwas dürftig erscheinen mag, ist verständlich. Es ist aber anzufügen, dass all diese Staaten einen weiten Weg von der Planwirtschaft eines totalitären Staates zur Marktwirtschaft einer Demokratie zurücklegen müssen. Dass es hier noch einige Stolpersteine zu überwinden gibt, ist offensichtlich.

Abschliessend noch ein paar Worte zum 7. Bericht über die Schweiz und die Konventionen des Europarates. Es erstaunt immer wieder von neuem, wie viele dieser Übereinkommen der Europarat in all diesen Jahren bereits verabschiedet hat. Es sind 173 an der Zahl. Einige davon sind noch gar nicht in Kraft, weil zu wenige Staaten sie ratifiziert haben. Die Schweiz hat etwa 90 ratifiziert. Im Vergleich zu den anderen Staaten befinden wir uns in guter Gesellschaft, d. h. etwa auf dem Niveau von Schweden oder den Niederlanden.

Der Bundesrat hat in seinem Bericht eine Prioritätenliste erstellt. Seine Praxis hält sich an den Grundsatz, nur jene Konventionen zu ratifizieren, welche die Schweiz auch tatsächlich einzuhalten vermag. Zudem dürfen zwischen den Übereinkommen und der innerstaatlichen Rechtsordnung keine erheblichen Unterschiede bestehen. Dem ist beizustimmen.

Im Übrigen beabsichtigt der Bundesrat, dem Parlament während der Amtsperiode 1999 bis 2003 mindestens fünf Konventionen neu zur Ratifikation vorzuschlagen. Dass sich in der APK dabei die Frage des Beitritts zur Europäischen Sozialcharta erneut gestellt hat, liegt auf der Hand und wird ohne Zweifel in der nun folgenden Debatte zu Diskussionen Anlass geben.

Auch die Konvention über den strafrechtlichen Umweltschutz, die zwar wegen mangelndem Interesse anderer Mitgliedstaaten noch gar nicht in Kraft ist, fand in der Kommission Interesse. Man befand mit 11 zu 12 Stimmen, also knapp, dieser mittels Kommissionspostulat mehr Druck aufzusetzen, damit gegen Schuldige besser vorgegangen werden kann.

Ich bitte Sie namens der Aussenpolitischen Kommission, von den vier Berichten Kenntnis zu nehmen.

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