Engler Stefan · Ständerat · 2022-03-17
Engler Stefan · Ständerat · Graubünden · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2022-03-17
Wortprotokoll
Nachdem die Motion Jositsch, die eine ähnliche Zielrichtung hatte, zurückgezogen wurde, wie wir jetzt gerade erfahren haben, beschränkt sich meine Argumentation als Kommissionssprecher auf die Motion Wicki 21.4188. [PAGE 241]
Die Mehrheit, wenn auch eine knappe - ich komme dann noch darauf zurück -, hat sich bezüglich der Frage, ob ein Bedarf besteht, das Arbeitsrecht neuen Formen der Arbeit von zuhause aus anzupassen, der Meinung des Bundesrates angeschlossen. Der Bundesrat kam nämlich in seiner Stellungnahme zur Motion zum Schluss, dass das nicht notwendig sei. Die Kommissionsmehrheit schliesst sich also dem Bundesrat an, zum Teil aus formellen, zum Teil aber auch aus inhaltlichen Überlegungen.
Der Motionär beschreibt das Homeoffice als Ausdruck eines neuen Lebensgefühls, das auch die Arbeitswelt verändern kann. Er fürchtet aber, dass der geltende rechtliche Rahmen nicht mehr zu dieser neuen Form des Arbeitens passe, und verlangt deshalb Anpassungen am Arbeitsrecht.
Das Homeoffice mit unterschiedlicher Ausprägung wird uns auch nach der Pandemie als Form des mobilen Arbeitens erhalten bleiben, darüber ist man sich eigentlich weitgehend einig. Ob diese Form der Arbeit, die Arbeit und Wohnen zu einem neuen Lebensstil verschmelzen lässt, nur gut ist oder auch Gefahren in sich birgt, darüber möchte ich mich an dieser Stelle nicht vertieft äussern. Jedenfalls geht es dabei nicht bloss um geeignete Büroausstattung oder Kommunikationsmittel; auch das Angestelltenverhältnis als solches könnte auf Dauer aus den Fugen geraten, nämlich dann, wenn Arbeitgeber bei der Zusammenstellung von temporären Projektteams flexibler sind als etwa mit Festanstellungen und wenn es Arbeitnehmenden ermöglicht wird, Stellen anzunehmen, die früher zu weit vom Wohnort entfernt gewesen wären. Hier besteht in Zukunft also doch auch ein Potenzial, welches das Anstellungsverhältnis als solches infrage stellen könnte.
Was will jetzt die Motion Wicki? Die Motion verlangt die Anpassung des Arbeitsrechts und zielt darauf ab, Arbeits- und Ruhezeiten mit mehr Flexibilität und mehr individueller, eigenverantwortlicher Haltung gestalten zu können. Zusätzlich verlangt die Motion, dass die Nacht- und Sonntagsarbeit ebenfalls in der Verantwortung der Arbeitnehmenden liegen soll. Wenn diese es für gut halten, auch nachts oder sonntags zu arbeiten, sollen sie dies ohne entsprechende Bewilligung tun können. Die Motion sieht allerdings auch vor, dass die vereinbarte Unterstellung unter ein Jahresarbeitszeitmodell möglich sein müsste.
Wie gesagt, die Kommission hat diese Motion, wenn auch knapp, mit 5 zu 4 Stimmen bei 3 Enthaltungen, abgelehnt, und zwar aus den folgenden Gründen.
Die Mehrheit stützt sich bei der Ablehnung der Motion im Wesentlichen auf die Begründung des Bundesrates. Demnach enthalte das vorhandene arbeitsrechtliche Instrumentarium - im Arbeitsgesetz, in den entsprechenden Verordnungen dazu, aber auch im Obligationenrecht - ausreichende arbeitsrechtliche Vorschriften, um auch die Arbeit im Homeoffice zu regeln. Als ausreichend habe sich das geltende Arbeitsrecht auch während der Pandemiezeit erwiesen; es habe nämlich die notwendige Flexibilität für die Arbeit von zuhause aus ermöglicht. Die Antwort des Bundesrates auf die Motionen Jositsch und Wicki legt nahe, dass das Arbeitsgesetz, die Regeln zum Gesundheitsschutz in der Verordnung und das OR bereits genügten, wenn es darum ginge, nur formell das Arbeitsrecht veränderten Arbeitsbedingungen anzupassen.
Intendieren die Motionen Jositsch und Wicki hingegen eine materiell-rechtliche Klärung von Arbeits- und Ruhezeiten sowie der Zulassung von Nacht- und Sonntagsarbeit, so ist darauf hinzuweisen, dass das Parlament mit der Zustimmung zur parlamentarischen Initiative Burkart 16.484 - sie liegt allerdings schon einige Zeit zurück, unser Kollege war damals noch im Nationalrat - die Piste für ein entsprechendes Revisionsvorhaben an sich bereits geöffnet hat.
Eine weitere Piste, die auf ein Jahresarbeitszeitmodell für bestimmte Gruppen von Betrieben oder Arbeitnehmenden abzielt, stellt die parlamentarische Initiative Graber Konrad 16.414 dar, mit deren Umsetzung sich die WAK gerade befasst, vielleicht auch etwas abmüht. Sie liegt derzeit beim Bundesrat für eine erneute Stellungnahme, nachdem die Kommission in verschiedenen Etappen Anpassungen vorgenommen hat. Parallel dazu sind - auch das muss noch gesagt sein - Bestrebungen des SECO und der Sozialpartner im Gange, den vorhandenen Spielraum für eine Anpassung der Verordnung 2 zum Arbeitsgesetz auszuschöpfen. Die Verhandlungen zwischen den Sozialpartnern laufen nun auch schon einige Wochen und Monate, und es wurde uns in Aussicht gestellt, dass im Verlaufe des ersten Halbjahres hier auch ein Ergebnis erzielt werden könnte.
Diese sich teilweise überschneidenden Revisionsvorlagen - ich spreche die parlamentarische Initiative Burkart an, die durch die nationalrätliche Schwesterkommission sistiert wurde, bis sich zeigt, ob sich aus der parlamentarischen Initiative Graber Konrad etwas ergibt, aber auch die Absicht einer Verordnungsänderung mit besonderen Arbeitszeitmodellen - haben die Kommissionsmehrheit dazu bewogen, jetzt nicht noch eine zusätzliche Piste zu eröffnen und deshalb die Motion zur Ablehnung zu empfehlen. Im Detail gab es innerhalb der Kommission inhaltlich verschiedene Beweggründe, weshalb man im Moment nicht an einer materiell-rechtlichen Neuordnung des Arbeitsrechts interessiert ist. Einer Gruppierung, zu der auch ich mich zähle, ging die bewilligungsfreie Sonntagsarbeit zu weit, andere haben ganz grundsätzlich - auch ideologisch - andere Vorstellungen von sozialpartnerschaftlichen Lösungen für die Fragen, die sich im Arbeitsrecht stellen.
Ich möchte Sie bitten, der wenn auch knappen Kommissionsmehrheit und dem Bundesrat zu folgen und die Motion abzulehnen.