Dobler Marcel · Nationalrat · 2022-03-17
Dobler Marcel · Nationalrat · St. Gallen · FDP-Liberale Fraktion · 2022-03-17
Wortprotokoll
Gerne nehme ich im Namen der FDP-Liberalen Fraktion Stellung zu den verbleibenden drei Minderheiten in Block 1, wo es um die Anforderungen an die Informationssysteme, um die Auflösung einer Verbandsausgleichskasse sowie um die Vergütung und Übernahme von Kosten durch den AHV-Ausgleichsfonds geht.
Bei Artikel 49a und weiteren Bestimmungen will die Minderheit Gysi Barbara wie der Bundesrat den Durchführungsstellen vorschreiben, die Mindeststandards zu erfüllen, währenddessen wir und die Mehrheit Ihnen empfehlen, es bei Empfehlungen in Form von Mindeststandards zu belassen. Konkret bedeutet dies, dass gemäss der Minderheit der Bund regelmässig die Umsetzung der Mindeststandards überprüfen muss, anstatt sie wie heute in einem funktionierenden System zu empfehlen.
Der Entwurf des Bundesrates greift ins Operative ein, und man beschränkt sich nicht mehr nur auf die Aufsichtskompetenz. Dies zu kontrollieren und zu überwachen, schafft einen deutlichen Mehraufwand und macht auch deutlich mehr Fachkompetenz und Arbeit nötig. Auch schafft der Entwurf des Bundesrates ein Compliance-Problem, weil der Bund ja selber Informationssysteme betreibt, Mindeststandards erlässt und dann sich selber und andere kontrollieren muss. Wir anerkennen also, dass es sinnvoll ist, Mindeststandards zu erlassen, um die Qualität und Interoperabilität zu gewährleisten. Man soll sich aber als Aufsicht auf die Erstellung beschränken und nicht die laufende Kontrolle dieser Vorgaben anstreben. Bitte folgen Sie bei Artikel 49a der Mehrheit.
Bei Artikel 60 Absatz 1ter bitte ich Sie ebenfalls, der Mehrheit zu folgen. Kollege Rösti, der die Minderheit vertritt, hat recht damit, dass die Haltung der Mehrheit im Vollzug deutlich komplizierter ist. Schlussendlich geht es schlicht um die Frage, was passiert, wenn die Rückstellung bei einer Verbandsausgleichskasse nicht reicht, um diese aufzulösen. Wer zahlt dann? Da weder der Bund noch die Rentnerinnen und Rentner für diese Kosten aufkommen sollen, macht es Sinn, eine in der Anwendung kompliziertere Lösung zu haben und die Gründerverbände mit einzubeziehen. Die Minderheit Rösti gewichtet die Möglichkeit, bei der Auflösung nicht genügend Rückstellungen zu haben, zu wenig und bietet daher eine weniger gute Lösung. Bitte unterstützen Sie hier die Mehrheit.
Bei Artikel 95 Absatz 3 Buchstabe a geht es um die Frage, ob die Kosten für die Entwicklung und den Betrieb von gesamtschweizerisch anwendbaren Informationssystemen übernommen werden sollen, sofern sie für alle Beteiligten Vorteile bieten. Man muss wissen, dass es gerade bei AHV, IV und EO einen grossen Bedarf nach einem Datenaustausch, nach Applikationen oder auch Portalen gibt, bei welchen verschiedene Beteiligte involviert sind. Wenn etwas also für alle gemeinsam da ist, macht es auch Sinn, dies zentral zu finanzieren.
Auch wenn Sie diesen Antrag der Mehrheit annehmen, ändert das nichts am Grundprinzip, dass jede Kasse selber für ihre Informatik schaut. Wir sind mit folgender Realität konfrontiert: Manchmal geht es um Anwendungen, die nur allen Arbeitgebern oder nur den Kassen oder nur den Versicherten Erleichterungen bringen. Dann kommen wir und die Kassen nicht weiter. Es macht also durchaus Sinn, dass man das in bestimmten Situationen, wenn die Anwendbarkeit gesamtschweizerisch sein soll, als Ausnahme vom Grundprinzip durch den AHV-Fonds finanzieren kann.
Bitte unterstützen Sie also in Block 1 immer die Mehrheit.