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Weichelt Manuela · Nationalrat · 2022-03-17

Weichelt Manuela · Nationalrat · Zug · Grüne Fraktion · 2022-03-17

Wortprotokoll

Zum Minderheitsantrag II (Weichelt) zur Zusammensetzung der regionalen Aufsichtsbehörde: Der Bundesrat schreibt in seiner Botschaft, dass die Governance in der Aufsicht über die AHV lückenhaft ist. Er hat einige Verbesserungen gemacht, ist aber leider nicht überall stringent. Dafür gibt es das Parlament; wir haben nun also die Chance, hier nachzubessern.

Kollegin Sauter möchte Exekutivmitglieder aus der Aufsicht total ausschliessen, sieht aber kein Governance-Problem bei den Branchenvertretern. Das ist meines Erachtens ziemlich janusköpfig. In der Aargauer Aufsicht sind der Vizepräsident der Freizügigkeitsstiftung und der Vizepräsident der Stiftung Liberty 3a vertreten. Weiter ist in der Aufsicht mit einem Vertreter der Gewos AG auch eine Servicegesellschaft vertreten. In der Berner Aufsicht ist Liberty mit einem Mitglied der Liberty-BVG-Sammelstiftung, der Freizügigkeitsstiftung und der Stiftung 3a ebenfalls gut vertreten. Auch der Stiftungsratspräsident der Pensionskasse einer kantonalen katholischen Kirche ist vertreten. Bei der Postfinance-Vorsorgestiftung 3a sind der CEO des kaufmännischen Verbandes usw. in der Aufsicht. Wo bleibt da die Governance? Politik und Bevölkerung möchten eine unabhängige Aufsicht. Das haben wir heute nicht.

Für die Oberaufsichtskommission Berufliche Vorsorge hat das Parlament, also wir, auch eine gesetzliche Regelung gemacht. Unter anderem dürfen deren Mitglieder gemäss Artikel 5 BVV 1 nicht Mitglied des Vorstands oder der Geschäftsleitung einer im Bereich der beruflichen Vorsorge aktiven Organisation sein. Sie dürfen auch nicht Mitglied der Geschäftsleitung oder des Verwaltungsrates einer Versicherungsgesellschaft, einer Bank oder eines anderen im Bereich der beruflichen Vorsorge tätigen Unternehmens sein. Was für die Oberaufsicht gilt, sollte auch für die Aufsicht gelten.

Bei meinem Minderheitsantrag zur Entschädigung von Vermittlungstätigkeiten geht es um ein seit Jahren ungelöstes Governance-Problem. Aufgrund der hohen Komplexität des Vorsorgesystems kann eine Beratung der Unternehmen durch Broker zweifellos sinnvoll sein. Heute zahlen die Pensionskassen - nicht die Arbeitgeber - den Brokern rund 300 Millionen Franken pro Jahr für die Vermittlung einer neuen Pensionskasse. Der Betrag fliesst nach Vertragsabschluss nicht nur einmal, sondern jährlich, solange die Arbeitgebenden bei dieser Pensionskasse versichert bleiben. Es handelt sich um Geld der Versicherten, das ihnen im Alter fehlt. Zwar [PAGE 551] wird es aus einem allgemeinen Topf bezahlt, aber das Geld, das abfliesst, kann nachher nicht für die Verzinsung der Alterssparguthaben verwendet werden.

Wenn Sie die Geschäftsberichte studieren, sind diese leider bei Weitem nicht alle transparent. Die Brokergebühren und Verwaltungskosten sollten nach Rechnungslegungsstandard ausgewiesen werden. Aber es bleibt unklar, ob die Courtagen darin enthalten sind oder welchen Anteil die Courtagen an diesen Entschädigungen ausmachen. Die Transparenz sollte auch hier verbessert werden. Die Wahrscheinlichkeit, dass die Broker nicht diejenige Pensionskasse empfehlen, die für die Arbeitnehmerinnen am besten wäre, sondern diejenige, die am meisten Provision und Courtagen bezahlt, ist logischerweise gross. Die Fehlanreize werden in verschiedenen Gutachten aufgezeigt. Es braucht andere Entschädigungsformen für die Broker, deren Aufwand ohne Zweifel bezahlt werden muss. Es geht nicht darum, die Broker nicht anständig zu entschädigen. Nein, der Bundesrat soll lediglich gewisse Leitplanken setzen können, damit die Broker nach Aufwand entschädigt werden und es keine Fehlanreize gibt, Pensionskassen zu wählen, die die Broker am besten entschädigen. Es geht darum, die Transparenz bei den Maklergebühren zu verbessern. Der Schweizerische Pensionskassenverband und viele Arbeitnehmerverbände empfehlen das, und es ist auch im Sinne des Bundesrates.

Besten Dank für die Unterstützung der beiden Minderheiten Weichelt.