Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2022-05-09
Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2022-05-09
Wortprotokoll
Herr Nationalrat Giezendanner, es ist schon so: Wir machen Schwerverkehrskontrollen in der Schweiz, wir bauen sie ja auch noch aus. Das ist ein wichtiges Instrument für die Stärkung der Sicherheit auf der Strasse. Ich glaube, da haben Sie ja auch keine Differenzen mit Herrn Storni, im Gegenteil, da sind Sie Seite an Seite. [PAGE 653]
Worum geht es hier genau? Es geht darum, dass die Schweiz beim europäischen elektronischen Register für Strassenverkehrsunternehmen, also dem European Register of Road Transport Undertakings (ERRU), dabei sein kann und dass die entsprechenden Arbeiten vorbereitet werden können. Was genau ist das ERRU? Es ist ein elektronisches System, das es den beteiligten Staaten ermöglicht, für die Durchsetzung des Strassenverkehrsrechts Informationen über Strassentransportunternehmen auszutauschen. Der Bundesrat teilt die Meinung des Motionärs, dass ein Datenaustausch über dieses Register einen positiven Einfluss auf die Verkehrssicherheit in der EU und in der Schweiz haben kann.
Welche Daten werden ausgetauscht? Damit Sie sich hier keine falschen Vorstellungen machen, es geht um folgende Daten: Name und Sitz des Unternehmens, Art der Zulassungsbewilligung, Name des Verkehrsleiters, Zahl der Fahrzeuge. Es geht ferner um Daten, die zur Identifizierung der Personen notwendig sind und die die Voraussetzungen der Zuverlässigkeit erfüllen müssen. Eine Feststellung, dass eine Person die Voraussetzung der Zuverlässigkeit nicht mehr erfüllt, führt dann allenfalls zum Entzug oder Widerruf der Zulassungsbewilligung.
An diesem Austausch, daran, diese Daten geben, aber auch erhalten zu können, haben wir natürlich ein Interesse. Dafür brauchen wir eine gesetzliche Grundlage. Der Bundesrat hat am 23. Februar dieses Jahres bereits die Vernehmlassung zum Bundesgesetz über den internationalen Personen- und Güterverkehr auf der Strasse eröffnet. Unter anderem wird mit dieser Vorlage das Bundesgesetz über die Zulassung als Strassentransportunternehmen angepasst. Mit dieser Anpassung wird auch die nötige Rechtsgrundlage für eine Teilnahme am ERRU geschaffen.
Der Bundesrat ist der Meinung, und er hat das mit der Vernehmlassungsvorlage bereits zum Ausdruck gebracht, dass wir hier die Grundlagen schaffen sollten, die uns eine Teilnahme ermöglichen. Neu soll der Austausch zwischen der Schweiz und der EU über dieses Register erfolgen. Wir stärken damit die gegenseitige Amtshilfe und den Informationsaustausch, und das setzt voraus, dass sich die Schweiz an diesem Register beteiligen kann und die Durchführungsverordnung übernimmt.
Sie werden das im Rahmen des Gesetzes noch beraten können. Wenn Sie diese Motion heute also unterstützen, haben Sie das ERRU nicht schon übernommen, vielmehr werden Sie den Entscheid im Rahmen des Bundesgesetzes über den internationalen Personen- und Güterverkehr auf der Strasse fällen können. Aber grundsätzlich schaffen Sie mit der Annahme dieser Motion die Grundlage, dieses Register übernehmen zu können, und Sie bringen damit zum Ausdruck, dass wir eine Stärkung der Verkehrssicherheit auf der Strasse anstreben sollen und können.