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Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2022-05-09

Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2022-05-09

Wortprotokoll

Das Übereinkommen von Paris verpflichtet die Staaten langfristig zur Klimaneutralität. Wie Sie wissen, will der Bundesrat das Netto-null-Ziel für die Schweiz bis 2050 erreichen. Dazu soll die Schweiz die Klimawirkung ihrer Tätigkeiten kennen.

Die Motion verlangt, dass der Bundesrat über seine Ausgaben und Investitionen eine CO2-Bilanz erstellt. Diese soll dann den CO2-Fussabdruck zum Beispiel von Heizungen, [PAGE 659] Fahrzeugen und Abfällen umfassen, denn nur so können wir uns transparent verbessern und den Fussabdruck verkleinern. Es ist genau so, wie Sie es in Ihrer Motion beschrieben haben.

Ich glaube, man darf das sagen: Der Bundesrat ist sich seiner Vorbildfunktion bewusst. Seit 1999 führen wir in der zivilen Bundesverwaltung, aber auch im Eidgenössischen Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) ein Umweltmanagementsystem. Dieses erfasst die Emissionen und überwacht auch deren Entwicklung. Im Juli 2019 hat der Bundesrat zudem ein Klimapaket für die Bundesverwaltung geschnürt. Bis 2030 sollen die Treibhausgasemissionen im VBS gegenüber 2001 um mindestens 35 Prozent sinken. In den übrigen Verwaltungseinheiten sollen sie gegenüber 2006 um mindestens 50 Prozent sinken. Das Paket beinhaltet auch ganz konkrete Massnahmen: Die Emissionen beim Flugverkehr, bei der Fahrzeugflotte und im Gebäudepark sollen gesenkt werden. Zudem ist die Pensionskasse des Bundes, Publica, aufgefordert, ihre Vermögensanlagen regelmässig auf deren Klimaverträglichkeit hin zu überprüfen und die betreffenden Ergebnisse zu veröffentlichen. Um die Klimaneutralität zu erlangen, sind verbleibende Emissionen über die Jahre 2021 bis 2030 im Ausland zu kompensieren. Die Projekte müssen den höchsten Standards genügen und auch einen zusätzlichen Beitrag zur Nachhaltigkeit leisten. Am 11. März dieses Jahres hat der Bundesrat ein Konzept für die Finanzierung und die Umsetzung gutgeheissen.

In diesem Sinn kann man also sagen, dass die Bundesverwaltung ihren ökologischen Fussabdruck kennen will. Sie hat sich ganz konkrete Ziele gesetzt und weiss, wo sie ansetzen will. Sie lässt sich auch überprüfen. Ich lade auch Sie gerne ein, die entsprechenden Überprüfungen zu begleiten, um zu sehen, dass der Bundesrat dort, wo es um das eigene Verhalten geht und wo er auch steuern kann, die gesetzten Ziele entsprechend einhält.

In diesem Sinn sind wir der Meinung, dass es jetzt nicht noch einen zusätzlichen Auftrag braucht, weil wir hier wirklich die Ziele gesetzt haben und uns, wie gesagt, überprüfen lassen, auch von Ihnen.