Bieri Peter · Ständerat · 2002-12-05
Bieri Peter · Ständerat · Zug · Christlichdemokratische Fraktion · 2002-12-05
Wortprotokoll
Auch bei der Kennzeichnungspflicht hat der Nationalrat den ständerätlichen Beschluss ergänzt und verschärft. Die WBK kann diesen Änderungen in Artikel 14 zustimmen. In Absatz 1 allerdings wird - gerade nachdem man auf Artikel 6bis verzichten will und nun auch verzichtet hat - der Regelungszweck noch deutlicher gemacht. In Absatz 3 gibt es gegenüber dem Beschluss des Nationalrates nur redaktionelle Änderungen.
Neu ist hingegen Absatz 5. Wie beim Gebot der Trennung der Warenflüsse nach Artikel 13bis Absatz 2 ist auch in der Kennzeichnungsfrage eine internationale und namentlich innereuropäische Harmonisierung anzustreben. Gleichzeitig soll in der Deklarationsfrage versucht werden, nicht unnötig Handelshemmnisse aufzubauen, wie dies etwa von amerikanischer Seite gegenüber den Europäern bei der Kennzeichnung von gentechnisch veränderten Lebensmitteln vorwurfsvoll behauptet wird. Die Bestimmung ist eine offene Vorgabe für den Bundesrat, die es ihm erlaubt, das schweizerische Recht fortlaufend namentlich mit dem europäischen Recht abzustimmen, aber auch gewisse eigenständige Lösungen, z. B. bei der Festlegung der Schwellenwerte, zu treffen.