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von Falkenstein Patricia · Nationalrat · 2022-05-10

von Falkenstein Patricia · Nationalrat · Basel-Stadt · FDP-Liberale Fraktion · 2022-05-10

Wortprotokoll

Prozessordnungen haben offensichtlich eine kurze Halbwertszeit. Die ZPO, die wir heute behandeln, stammt aus dem Jahr 2011. Die Strafprozessordnung, die wir auch revidieren, datiert von 2007. Es ist richtig, jetzt, mit der Erfahrung eines Jahrzehnts, die Praxistauglichkeit des Prozessrechts im Zivilverfahren zu überprüfen und gezielte Nachjustierungen zu machen.

Das Bundesamt für Justiz hat bei der Vorbereitung sehr gute Arbeit geleistet. Die Stakeholder und die Wissenschaft wurden einbezogen. Es ist gelungen, eine Vorlage ins Parlament zu bringen, die Verbesserungen in der Praxis bringt und das Gesetz sogenannt laienfreundlicher macht. Die Kommission war sich einig, dass sich das nicht nur auf das vereinfachte Verfahren beschränken soll. So erklären sich auch mehrere Ergänzungen und Änderungen von Artikeln.

Die FDP-Liberale Fraktion begrüsst Anpassungen beim vereinfachten Verfahren. Es gibt keinen Grund, Bewährtes über Bord zu werfen oder die Philosophie, die Logik und die Instrumente der ZPO infrage zu stellen und radikal zu ändern. Es braucht keine Revolution, vielmehr geht es um moderate Anpassungen. Es ist also nicht so, dass eine Maus geboren wurde. Punktuelle Änderungen genügen, um das Ziel zu erreichen, die Praxistauglichkeit und die Rechtsdurchsetzung zu verbessern und so eine effizientere Geltendmachung der Ansprüche zu ermöglichen. Die Vorlage erfüllt diese Anforderungen. Mit einer Gesamtrevision wurde vermieden, dass die ZPO zu einer Dauerbaustelle wird, indem Vorstösse zu einzelnen Punkten eingereicht werden, womit keine Revision aus einem Guss entstehen könnte.

Eine Prozessordnung ist das wichtigste Arbeitsinstrument der Gerichte und der Anwältinnen und Anwälte. Sie wird tagtäglich angewendet. Die Botschaft trägt dem Rechnung. Wir in den Räten sind gehalten, die Klarheit und Praxistauglichkeit zu erhalten, wo nötig zu verbessern und zu ergänzen - und nicht mehr -, sodass in der Praxis nicht Rechtsunsicherheit geschaffen, sondern Rechtssicherheit beibehalten wird.

Die FDP-Liberale Fraktion ist für Eintreten, unterstützt die Stossrichtung dieser Vorlage und folgt allen Mehrheitsanträgen. Im Übrigen sind die meisten Bestimmungen, die wir heute beraten, unstrittig. Die Ziele, effizientere Prozesse und tiefere Kosten zu erlangen, werden mit den Beschlüssen zum Teil erreicht. Unser Rechtssystem ist verlässlich. Die Rechtsdurchsetzung und der Zugang zum Rechtsverfahren bilden wichtige Elemente dieser Verlässlichkeit.

Speziell begrüssen wir die Senkung der Kostenschranken, weil so der Zugang zum Rechtsverfahren nicht von den finanziellen Möglichkeiten abhängt. Die Kosten sind heute ein grosses Problem im Zivilprozess. Einen Prozess können sich heute mittellose Personen leisten, weil sie unentgeltliche Rechtspflege erhalten, und Personen, welche über ausreichende Mittel verfügen. Es besteht ein unbestrittener Bedarf, einer breiteren Bevölkerungsschicht den Zugang zur Justiz zu ermöglichen.

Mit den zwei vorgesehenen Änderungen soll das Kostenproblem entschärft werden. Durch die Halbierung der Gerichtskostenvorschüsse und durch Anpassungen bei der Kostenliquidationsregelung sollen die festgestellten Mängel im Kostenrecht und damit ein zentraler Kritikpunkt beseitigt werden, ohne dass dabei in die kantonale Tarifhoheit eingegriffen wird. Allerdings braucht es dazu auch die Mitwirkung der Kantone, da die massgebenden Kostentarife in die Kompetenz der Kantone fallen. Auch die Kantone stehen in der Pflicht. Es gilt aber auch zu beachten, dass durch den Abbau der Kostenschranken nicht das Funktionieren der Gerichte beeinträchtigt werden darf, weil tiefere Kosten möglicherweise zu einer Zunahme der Verfahren führen und so das reibungslose Funktionieren des Systems nicht mehr gewährleistet wäre.

Die Anpassung von Artikel 129, bei dem es um die Verfahrenssprache geht, unterstützt die FDP-Liberale Fraktion. Sie befürwortet die vorliegende Variante, bei der eine andere Landessprache benutzt werden kann, wenn sich die Parteien einig sind. Wir finden es wichtig, dass vor dem Handelsgericht oder beim ordentlichen Gericht in handelsrechtlichen Streitigkeiten Englisch Verfahrenssprache sein kann. Es geht dabei nicht um die Einführung der englischen Sprache als Verfahrenssprache, sondern um eine Kompetenzmöglichkeit für die Kantone.

Das relativ junge Instrument des Schlichtungsverfahrens hat sich als rasches, effizientes und kostengünstiges Streitbeilegungsverfahren bewährt. Ein grosser Teil der Fälle, etwa 50 bis 80 Prozent, kann so relativ einfach und rasch erledigt werden. Aufwand und Kosten können damit gesenkt werden. Die zusätzliche Stärkung mit einer Ausdehnung auf weitere Fälle und einer Erweiterung der Kompetenz der Schlichtungsbehörden ist richtig und unterstützenswert.

Auch die vorgesehenen Verbesserungen im Familienverfahrensrecht begrüssen wir. Die Erkenntnisse aus der Praxis wurden hier berücksichtigt.

Bei den übrigen Anpassungen ist der FDP-Liberalen Fraktion besonders das Mitwirkungsverweigerungsrecht der Unternehmensjuristinnen und -juristen wichtig. Ich werde mich dazu in Block 2 äussern.

In Block 3 werde ich mich zur Streichung des speziellen kleinen Wortes "besonders" in Artikel 266 äussern. Wir von der FDP-Liberalen Fraktion sind für die Streichung.

Richtig ist, dass das Thema des kollektiven Rechtsschutzes nicht mit dieser Vorlage behandelt wird. Das Thema polarisiert, und die gleichzeitige Behandlung hätte dazu führen können, dass wir die Revision noch lange nicht hätten abschliessen können oder dass gar die ganze Vorlage gescheitert wäre. Unsere Fraktion hält es nicht für angezeigt, neue Instrumente hinsichtlich der Stärkung des kollektiven Rechtsschutzes einzuführen. Absurde Entwicklungen in anderen Ländern, insbesondere in den angelsächsischen, welche dieses Instrument kennen, sollten uns neben anderen Erwägungen davon abhalten. Wir werden uns zu gegebener Zeit zu diesem Thema fundiert äussern.

Die FDP-Liberale Fraktion tritt auf diese Vorlage ein und wird sich zu nicht erwähnten Themen in den verschiedenen Blöcken äussern.