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Binder-Keller Marianne · Nationalrat · 2022-05-10

Binder-Keller Marianne · Nationalrat · Aargau · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2022-05-10

Wortprotokoll

Ich spreche zu meinem Minderheitsantrag bei Artikel 199 Absatz 1. In diesem Artikel geht es um die Bedingungen, unter welchen auf ein Schlichtungsverfahren verzichtet werden kann, wenn die Parteien nicht gewillt sind, sich zu einigen, und ein Gerichtsverfahren anstreben. Selbstverständlich sind aussergerichtliche Lösungen anzustreben; aber es gibt nun einmal Fälle, in denen sich die beiden Parteien klar einig sind, auf ein solches Schlichtungsverfahren zu verzichten. Artikel 199 Absatz 1 sieht nun vor, dass die Parteien bei vermögensrechtlichen Streitigkeiten nur dann gemeinsam auf die Durchführung eines Schlichtungsverfahrens verzichten können, wenn der Streitwert mindestens 100[NB]000 Franken beträgt.

Mein Minderheitsantrag will diese Schwelle von 100[NB]000 Franken entfernen, um auch bei kleineren Streitwerten einen Verzicht zu ermöglichen. Das heisst, gerade auch bei kleineren Streitwerten sollen die Kosten für die Parteien in Grenzen gehalten werden. Es ist nicht einzusehen, weshalb ein solcher Verzicht nur bei vermögensrechtlichen Streitigkeiten möglich sein soll, bei denen es um sehr viel Geld geht. Ein Verzicht auf ein Schlichtungsverfahren spart zeitliche und finanzielle Ressourcen. Meine Minderheit will das auch bei kleineren Streitwerten ermöglichen.

Ich danke Ihnen für die Unterstützung meines Minderheitsantrages.

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