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preparatory:AB 299982

Candinas Martin · Nationalrat · Graubünden · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2022-05-10

Wortprotokoll

Ziff.[NB]I[NB]Art.[NB]132[NB]Abs.[NB]2[GZ]

Antrag der Kommission [GZ]

Unverändert

[VS]

Ch. I art. 132 al. 2[GZ]

Proposition de la commission [GZ]

Inchangé [GZ]

[VS][GZ]

Angenommen - Adopté

[VS]

Ziff. I Art. 133 Bst. d; Gliederungstitel vor Art. 141a [GZ]

Antrag der Kommission [GZ]

Zustimmung zum Beschluss des Ständerates

[VS]

Ch. I art. 133 let. d; titre précédant l'art. 141a [GZ]

Proposition de la commission [GZ]

Adhérer à la décision du Conseil des Etats[GZ]

[VS][GZ]

Angenommen - Adopté

[VS]

Ziff. I Art. 141a [GZ]

Antrag der Kommission [GZ]

Zustimmung zum Beschluss des Ständerates

[VS]

Antrag Bregy [GZ]

Abs. 1 Bst. b [GZ]

Streichen

Schriftliche Begründung [GZ]

Der Verzicht auf die Durchführung einer mündlichen Prozesshandlung und deren Ersatz durch elektronische Instrumente soll möglich werden, aber nur, wenn gemäss Absatz[NB]1[NB]Buchstabe a sämtliche Parteien damit einverstanden sind. Absatz 1 Buchstabe b ist wohl als "Auffangnorm" gut gemeint, lässt aber zu viel Spielraum. Die Gerichte erhalten dadurch eine unbestimmte Anzahl von Möglichkeiten, um eine Verhandlung auf elektronischem Weg durchzuführen. Es gilt nicht zu vergessen, dass bei der elektronischen Durchführung Risiken bestehen, dass Parteirechte verletzt oder eingeschränkt werden. Zeugen könnten unter direkter Beeinflussung stehen, indem Drittpersonen anwesend sind, von denen die anderen Parteien keine Kenntnis haben; das Ablesen vorbereiteter Antworten durch die zu Befragenden könnte kaum verhindert werden; Interaktionsmöglichkeiten, die im Gerichtssaal bestehen (Beobachtungen Parteien, sofortige Einflussnahme usw.), werden eingeschränkt. So modern die Einvernahme mittels elektronischer Mittel tönt, so stark geht sie zulasten der Parteirechte und der Verfahrenssicherheit. Sie muss daher eine Ausnahme bleiben, und zwar dergleichen, dass nur mit Einverständnis aller Beteiligten in dieser Art verfahren werden darf.

[VS]

Ch. I art. 141a [GZ]

Proposition de la commission [GZ]

Adhérer à la décision du Conseil des Etats

[VS]

Proposition Bregy [GZ]

Al. 1 let. b [GZ]

Biffer