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Regazzi Fabio · Nationalrat · 2022-05-10

Regazzi Fabio · Nationalrat · Tessin · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2022-05-10

Wortprotokoll

Erlauben Sie mir einige Eingangsbemerkungen zur Realität der Umsetzung der Mehrwertsteuer, die ich nicht nur aus Sicht meiner Fraktion, sondern auch aus der Sicht eines Unternehmers mache.

Für Firmen ist die Mehrwertsteuer eine sehr komplizierte Sache. Sie ist auch gemäss wissenschaftlichen Studien und den Erhebungen des Bundes eine der grössten administrativen Belastungen für Unternehmen überhaupt. Die Belastung der Unternehmen durch die Mehrwertsteuer ist vor allem eine zeitliche. Für die Umsetzung braucht es im Vorfeld die notwendigen Kompetenzen, um das Gesetzesmaterial zu verstehen.

Das Mehrwertsteuergesetz ist mit den vielen Sätzen, den Ausnahmen und den Sondertatbeständen schon konzeptionell schwer zu handhaben. Es wurde im Laufe der Zeit noch unhandlicher, weil immer mehr Sonderregelungen und Systembrüche darin aufgenommen wurden. Je komplexer die Mehrwertsteuer wird, desto mehr Kontrollen werden notwendig sein, da sichergestellt werden muss, dass das Gesetz richtig umgesetzt wird. Letztendlich ist es mit massiven Kosten für die Unternehmen und die Steuerbehörden verbunden.

Deshalb haben führende Wirtschaftsverbände - eigentlich die ganze Wirtschaft - schon des Öfteren die radikale Vereinfachung der Mehrwertsteuer mit einem Einheitssatz vorgeschlagen. Nur die Vereinfachung der Mehrwertsteuer dient den Schweizer Firmen, dem Schweizer Staat und den Schweizer Konsumentinnen und Konsumenten.

Der Einheitssatz ist umstritten, weil er einige Preise in die Höhe treiben würde. Dabei wird jedoch übersehen, dass durch die Abschaffung der zahlreichen Ausnahmen viele andere Preise sinken würden, um den Geldbeutel der Verbraucher insgesamt zu entlasten. Die Kontrollaufgabe der Eidgenössischen Steuerverwaltung vor Ort wäre einfacher und damit kostengünstiger umzusetzen, und die Unternehmen würden weniger Zeit und Geld mit der Komplexität der Mehrwertsteuer verschwenden.

Angesichts dieser Eingangsbemerkungen kann es Sie nicht verwundern, dass die Mitte-Fraktion diese Vorlage kritisch beurteilt. Ich gehe ihre wichtigsten Punkte durch und erläutere unsere Position, die ebenfalls drei Hauptziele verfolgt: das Gesetz zu vereinfachen, die Ausnahmen zu reduzieren und somit einen für alle gültigen Rahmen durchzusetzen.

Zur Unterstellung von Emissionszertifikaten unter die Steuerpflicht: Die Mitte-Fraktion befürwortet hier den Entwurf des Bundesrates und damit die Unterwerfung von Emissionszertifikaten unter die Steuer. Hier geht es um eine Vereinfachung, also auch darum, den gesamten Konsum der Mehrwertsteuer zu unterwerfen. Im konkreten Fall führt dies sogar zu [PAGE 718] Vorteilen für die betroffene Branche. Was ist der Grund dafür? Es geht um den Vorsteuerabzug. Für Unternehmen, die Kompensationsprojekte entwickeln und entsprechend mit Zertifikaten handeln, d. h. kaufen und verkaufen, ist der Vorsteuerabzug Teil der Rentabilitätsüberlegungen. Wenn diese Unternehmen die Vorsteuer nicht mehr abziehen können, werden ihre Projekte auf einen Schlag um 7 Prozentpunkte weniger rentabel. Das ist ein grosser Sprung in der Kostenentwicklung.

Die Schweiz hat sich zu einem der internationalen Cluster von Unternehmen entwickelt, die solche Kompensationsprojekte durchführen. Es wäre problematisch, wenn sie diese internationale Positionierung gefährden würde, indem sie de facto die Steuern für diese Unternehmen erhöht.

Zur Plattformbesteuerung: Die Mitte-Fraktion unterstützt die Mehrwertsteuerpflicht von Online-Plattformen. Die Steuerpflicht sollte für die Plattformen auch verbindlich sein. Das ist ein erster Schritt in die richtige Richtung, auch wenn man nicht vergessen sollte, dass Dienstleistungen auch über elektronische Plattformen verkauft werden. Die Zielsetzung, Verzerrungen zulasten von Schweizer Anbietern zu unterbinden, ist aus Wettbewerbsgründen richtig.

Das Verlagerungsverfahren soll grundsätzlich allen Steuerpflichtigen offenstehen und nicht bloss den Plattformen. Das Recht für elektronische Plattformen, standardmässig das Verlagerungsverfahren zur Entrichtung der Mehrwertsteuer zu nutzen, ist allen Importeuren zu gewähren. Indem das Verfahren ausländischen elektronischen Plattformen bedingungslos zur Verfügung gestellt wird, werden inländische Importeure benachteiligt, da sie nicht das gleiche Recht haben. Das Verlagerungsverfahren stellt tatsächlich für importierende Unternehmen eine finanzielle und administrative Erleichterung dar, indem die Mehrwertsteuer periodisch statt bei jeder einzelnen Einfuhr entrichtet werden kann. Deswegen geht es nicht an, dass externe Plattformen von bestimmten Bedingungen befreit werden, während importierende Unternehmen weiterhin diesen Verfahren und Bedingungen unterworfen sind. Wenn sich der Bundesrat zum Ziel setzt, die KMU von administrativen Aufgaben zu entlasten, dann sollte dies auch dort geschehen.

Das letzte Thema ist die Steuervertretung für ausländische Unternehmen. Die Möglichkeit, dass die Eidgenössische Steuerverwaltung ausländische Unternehmen, die in der Schweiz steuerpflichtig werden, von der Pflicht zur Bestimmung einer Steuervertretung befreit, lehnt die Mitte-Fraktion ab. Die Bestimmung einer Steuervertretung ist für ein ausländisches Unternehmen zwar mit Kosten verbunden, jedoch entstehen inländischen Unternehmen für die Erfüllung der Steuerpflicht ebenfalls hohe Kosten, was aus Sicht des fairen Wettbewerbs nicht verständlich ist. Auch hier ist es nicht nachvollziehbar, dass ausländische Unternehmen von bestimmten Verpflichtungen befreit werden, während Schweizer Unternehmen strengere, zeit- und kostenintensive Regeln einhalten müssen.

Sur la base de ces éléments introductifs concrets et dans le but d'avoir de véritables conditions-cadres pour l'ensemble de l'économie et des consommateurs, le groupe du Centre propose d'entrer en matière sur le projet afin de simplifier la loi sur la TVA et de créer un cadre qui exclue autant que possible une multitude d'exceptions.