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Maurer Ueli · Bundesrat · 2022-05-10

Maurer Ueli · Bundesrat · Zürich · 2022-05-10

Wortprotokoll

Zu dieser Mehrwertsteuergesetzrevision haben Sie sich nicht mit grosser Begeisterung geäussert. Ich möchte einfach noch einmal sagen, dass diese Vorlage ausschliesslich auf angenommenen Vorstössen des Parlamentes beruht. Wir haben diese Vorstösse jeweils bekämpft und auf die Schwierigkeiten in der Umsetzung hingewiesen, die jetzt, wenn man die Vorlage ansieht, auch entsprechend zutage getreten sind. Der Bundesrat hat nur kleinere Vereinfachungen vorgenommen, beispielsweise in Bezug auf die jährliche Abrechnung für KMU oder in Bezug auf Massnahmen zur Betrugsvorbeugung bei Emissionsrechten. Diese Elemente sind nicht bestritten worden.

Was beinhaltet die Vorlage? Es handelt sich zum einen um die Besteuerung von Plattformen. Es gab eine Reihe von Vorstössen, die in diese Richtung gingen. Hier geht es nun darum, für das inländische Gewerbe gleich lange Spiesse zu schaffen, indem auch ausländische Anbieter im Online-Handel Steuern bezahlen müssen. Für einmal würde ich den Absendern der Minderheitsanträge sagen, dass wir hier gleich lange Spiesse im Inland schaffen und damit Arbeitsplätze sichern. Wenn ausländische Lieferanten besteuert werden, entspricht das einem vielfach geäusserten Wunsch in Bezug auf den Einkaufstourismus, ein Thema, das auch anderweitig hängig ist. Die diesbezüglichen Minderheitsanträge habe ich daher nicht verstanden, handelt es sich doch hierbei um das Element, das uns auch Mehreinnahmen bringen wird, die sich auf 50 bis 70 Millionen Franken pro Jahr belaufen dürften. Das macht Sinn und ist im Interesse der Schweizer Wirtschaft und der Schweizer KMU.

Die Frage der Durchführung haben wir geklärt, indem wir Workshops mit den entsprechenden Plattformen durchgeführt haben. Wir sind heute der Ansicht, dass sich das auf beiden Seiten administrativ einigermassen bewältigen lässt. Das ist aus unserer Sicht eigentlich der Kern dieser Vorlage.

Wir kommen zur Vereinfachung des Subventionsbegriffs. Auch das ist ein Vorstoss, den wir längere Zeit bearbeitet haben. Es gibt eine Vereinfachung im Sinne dieser Vorstösse. Das könnte und wird dann zu bescheidenen Einkommensausfällen führen, die wir noch nicht beziffern können, weil wir in einem Umfeld sind, für das uns die entsprechenden Zahlenreihen fehlen.

Ein weiterer Punkt, den wir hier umsetzen, ist die Aufhebung der Steuerpflicht für ausländische Reisebüros. Ich erinnere Sie: Vor etwa drei Jahren gab es einen Zeitungsbericht dazu; es wurde gesagt, welche Ungerechtigkeiten da entstehen; es wurden Vorstösse eingereicht. Wir haben dann Meetings mit Tourismusorganisationen durchgeführt und haben das, was Sie mit diesen Motionen gefordert haben, umgesetzt. Jetzt hat die Kommission gefunden, man verzichte darauf. Sie müssten dann bitte im Rat noch darüber abstimmen, ob Sie die angenommenen Vorstösse auf diese Art wieder abschreiben möchten. Wir haben sie umgesetzt. Wir haben damals schon auf die Schwierigkeiten hingewiesen. Ihre Kommission ist auch zum Schluss gekommen, dass das geltende Recht gar nicht so schlecht ist. Damit, wenn Sie Ihrer Kommission folgen, wären diese Motionen gegenstandslos.

Dann geht es um die Steuerreduktion für Produkte zur Monatshygiene. Das war unbestritten. Man darf die Wirkung aber nicht überschätzen. Wir rechnen mit etwa 5 Millionen Franken weniger an Einnahmen aus der Mehrwertsteuer. Wir befürchten, dass solch kleine Reduktionen im Handel dann wieder versanden, dass sie kaum weitergegeben werden. Man müsste daher wirklich im Auge behalten, dass diese Reduktion auch den Käuferinnen zugutekommt.

Weiter geht es um Steuerausnahmen für Managed-Care-Leistungen - auch das war ein Vorstoss, den wir hier umsetzen.

Ebenfalls umgesetzt wird die Ausnahme von Gebühren für die Teilnahme an kulturellen Anlässen, um hier ein Gleichgewicht zu den sportlichen Anlässen zu schaffen. Das war grundsätzlich unbestritten. [PAGE 720]

Wenn wir alle Anpassungen anschauen, sehen wir, dass wir in Ihrem Auftrag schon nach relativ kurzer Zeit - daran ist immer zu erinnern - eine umfassende Revision des Gesetzes vorgenommen haben. Das gibt wieder administrativen Aufwand für die Implementierung der neuen Aspekte dieses Gesetzes. Man muss sagen: Am Schluss sind die finanziellen Auswirkungen bescheiden. Erwartet werden ein gut mittlerer zweistelliger Millionenbetrag an Mehreinnahmen und etwas mehr an Ausgaben, die aufgrund des Subventionsbegriffs entstehen. Finanziell gesehen ist die Teilrevision mehr oder weniger nahe an einem Nullsummenspiel. Politisch sind die Änderungen in diesem Gesetz nicht von grosser Brisanz. Es hat sehr viel Aufwand gekostet, wir haben das jetzt so umgesetzt. Die Beratungen in der Kommission haben zu über vierzig Anträgen geführt. Es ist also offensichtlich ein Thema, das trotz allem beschäftigt.

Somit bitte ich Sie, auf die Vorlage einzutreten, sie zu beraten und ihr am Schluss zuzustimmen.