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Walti Beat · Nationalrat · 2022-05-10

Walti Beat · Nationalrat · Zürich · FDP-Liberale Fraktion · 2022-05-10

Wortprotokoll

Die Zeit, die ich habe, reicht nicht, um zu acht Minderheitsanträgen in sechs Themenbereichen à fond Stellung zu nehmen. Ich will mich deshalb zu Beginn grundsätzlich äussern respektive Ihnen mitteilen, dass die FDP-Liberale Fraktion in Block 1 mit einer Ausnahme überall der Mehrheit folgen wird.

Es ist, wie wir gehört haben, eine extrem technische und komplexe Materie. Das hat nicht nur zur Folge, dass die diversen Mehr- und Minderheitsanträge schwierig zu verstehen sind. Es ist auch schwierig, die Konsequenzen unserer Beschlüsse auf die Realität der Mehrwertsteuerpflichtigen abzuschätzen. Die Wirtschaftsakteure, das ist eine Tatsache, sind sehr unterschiedlich aufgestellt, und ihr Verhalten ist nicht a priori vorhersehbar. Das macht die Beratung auch so schwierig. Jeder Versuch, mit Sonderregeln tatsächliche oder auch nur empfundene Probleme zu lösen, produziert neue Fragestellungen und Ungereimtheiten.

Zum Teil unlösbare Abgrenzungs- oder Qualifikationsfragen, ungleiche Behandlungen von Steuerpflichtigen und eventuell auch Wettbewerbsverzerrungen sind ebenso programmiert wie noch mehr Komplexität im Vollzug. Ich möchte deshalb noch einmal festhalten, dass die einzig längerfristig sinnvolle Lösung eine möglichst breite Steuerbasis mit einem tiefen einheitlichen Steuersatz ist, das heisst eben ein Einheitssatz mit möglichst wenigen Ausnahmen von der einheitlichen Besteuerung. Das macht betriebs- und volkswirtschaftlich sehr viel Sinn. Dass das heute nicht zur Diskussion steht, wissen wir. An den richtigen Grundsätzen wollen wir uns trotzdem orientieren. Das heisst, dass neue Steuerausnahmen oder Sondersätze ohne wirklich zwingende Gründe nicht unterstützt werden können.

Aus diesen Gründen, und damit komme ich zur Begründung des Minderheitsantrages I (Schneeberger) zu Artikel 25 Absatz 2 Buchstabe a Ziffer 10, wollen wir auch keine Unterstellung von Produkten der Monatshygiene unter den tieferen Sondersteuersatz. Der Minderheitsantrag II (Michaud Gigon) zeigt exemplarisch die Abgrenzungsschwierigkeiten oder auch die Willkür einer solchen Einordnung auf. Soll nun der Sondersatz nur für Produkte der Monatshygiene gelten oder eben auch für Baby- und Erwachsenenwindeln, wie das der Minderheitsantrag II (Michaud Gigon) fordert? Oder müssten nicht konsequenterweise einfach alle Hygieneprodukte reduziert besteuert werden? Oder sollten es nur die grundlegenden Hygieneprodukte sein, wie das die Motion Maire Jacques-André 16.4061 aus dem Jahr 2016 gefordert hat?

Es kommt hinzu, dass diese Steuersatzreduktion nicht unbedingt eine spürbar positive Wirkung für die Konsumentinnen hat. Wird dieser reduzierte Steuersatz wirklich in Form von Preissenkungen weitergegeben, oder wird er von den Anbietern zur Margenausweitung genutzt? Wir können das nicht beurteilen, und auch Sie können das nicht beurteilen.

Nach dem Votum von Kollege Bendahan möchte ich anfügen, dass diese Massnahme auch sozial total ineffizient ist, weil die Entlastung nämlich für alle gilt, auch für diejenigen, die sie gar nicht brauchen. Sonst moniert die linke Seite bei Steuersenkungen gerne die sogenannten Mitnahmeeffekte. Hier gibt es diese auch. Also ist das auch aus sozialen Gründen nicht angezeigt.

Aus all diesen Gründen empfehlen wir Ihnen die Annahme des Antrages der Minderheit I (Schneeberger). Wir werden den Antrag der Minderheit II (Michaud Gigon) zu diesem Artikel ablehnen.

Ein gutes Beispiel für die Besinnung auf klare Grundsätze zeigt sich auch bei unserer Haltung gegenüber der beabsichtigten Neuregelung für ausländische Reisebüros. Die durch die Motionen Stöckli und von Siebenthal 2018 von National- und Ständerat geforderte und vom Bundesrat nun angepeilte indirekte Förderung des Verkaufs von schweizerischen Tourismusleistungen durch Reisebüros oder Tour Operators im Ausland würde zu einer Benachteiligung inländischer Anbieter der Reisebranche führen. Dem will die Minderheit Aeschi Thomas mit einer allgemeinen Mehrwertsteuerbefreiung von Reisebüroleistungen, einer sogenannten Entsteuerung, begegnen; Sie haben die Argumente und Begründungen von Herrn Aeschi vorhin gehört. Das schafft aber neue Vollzugsprobleme und Missbrauchsrisiken, wie die Diskussion in der Kommission klar gezeigt hat.

Die FDP-Liberale Fraktion kommt nach einer ernsthaften Befassung mit dem Thema zum Schluss, dass beide beantragten Anpassungen nicht überzeugen. Im Ergebnis wollen wir das heute funktionierende System, auch wenn es nicht perfekt ist, nicht ändern. Wir unterstützen deshalb die Mehrheit der Kommission.

Auch alle anderen Minderheitsanträge zu Block 1 lehnen wir ab. Das betrifft insbesondere den Handel mit Emissionsrechten, die rückwirkende Eintragung ins Mehrwertsteuerregister, die Definition von "Subventionen des Gemeinwesens" und auch die Sonderregelung für Beherbergungsleistungen.

Die FDP-Liberale Fraktion wird also jeweils den Antrag der Kommissionsmehrheit unterstützen, ausser bei Artikel 25, wo wir dem Antrag der Minderheit I (Schneeberger) zustimmen werden.