Bertschy Kathrin · Nationalrat · 2022-05-10
Bertschy Kathrin · Nationalrat · Bern · Grünliberale Fraktion · 2022-05-10
Wortprotokoll
Ich nehme für die grünliberale Fraktion Stellung zu den Anträgen in Block 1. Es ist eine trockene und technische Materie, Sie durften schon vieles dazu hören, und ich werde mich daher kurzhalten.
Wir unterstützen die Minderheit II (Michaud Gigon) bei den Produkten der Monatshygiene, den Status quo bei den Reisebüros und ansonsten den Entwurf des Bundesrates.
Beim Handel mit den Emissionsrechten, Artikel 1 Absatz 2 Buchstabe b und weitere, sieht die beantragte Änderung vor, dass Emissionsrechte in Zukunft mit der Bezugsteuer und nicht der normalen Mehrwertsteuer besteuert werden; dies deshalb, weil das heutige System anfällig für Karussellbetrug ist. Der Entwurf des Bundesrates ist weniger betrugsanfällig. Das verdient unsere Unterstützung.
Bei den ausländischen Reisebüros, das betrifft Artikel 8 Absatz 2 Buchstabe b, hat der Bundesrat die Motionen von Siebenthal und Stöckli umgesetzt, um die Tour Operators im Ausland für Reisen ins Inland von der Mehrwertsteuer zu befreien. Die grünliberale Fraktion hatte diese Vorstösse schon damals im Rat nicht unterstützt. Sie sind gut gemeint, schaffen aber neue Ungleichbehandlungen für inländische Reisebüros, und genau das zeichnete sich in den Diskussionen in der Kommission ab. Auch zwischenzeitliche internationale Entwicklungen bestätigen dies. Reisebüros mit Sitz in der Schweiz werden für ihre Reisen in die EU neu auch steuerpflichtig. Es macht darum Sinn, dass wir das umgekehrt auch so handhaben - das ist das Prinzip der Gleichbehandlung. Der Status quo ist hier die beste Lösung, und ich bitte Sie, der Kommissionsmehrheit zu folgen.
Bei Artikel 18 Absatz 3 geht es um etwas, über das wir schon seit Längerem immer wieder Diskussionen führen und das der Rat auch gefordert hat: Als Subventionen im mehrwertsteuerrechtlichen Sinne gelten Beiträge, die als Subventionen deklariert sind. Das bringt Rechtssicherheit und wird von uns ebenso unterstützt.
Bei Artikel 25 Absatz 2 Buchstabe a Ziffer 10 unterstützen wir die Minderheit II (Michaud Gigon). Es geht hier um Produkte der täglichen Hygiene. Sie sind für Personen des politisch untervertretenen Geschlechts ab einem gewissen Alter unabdingbar. Wenn Sie heute mal die Liste angeschaut haben, haben Sie gesehen, dass Futtermittel, Silagesäuren, Streumittel für Tiere oder Schnittblumen, aber auch Medikamente und Zeitungen dem tieferen Satz unterliegen. Es ist befremdlich, wenn das ausgerechnet für Produkte der Monatshygiene nicht auch gelten soll. Das scheint uns nicht korrekt austariert zu sein. Es ist eine kleine, aber eine wichtige und korrekte Anpassung.
In Artikel 25 Absatz 2 Buchstabe e schliesslich will die Minderheit Beherbergungsleistungen dem reduzierten Satz unterstellen. Wir sind der Ansicht, dass die Verfassung das nicht zulässt. Wenn sich der Bund entscheidet, eine Mehrwertsteuer zu erheben, muss er sie innerhalb der Rahmenbedingungen ausgestalten. Artikel 130 der Bundesverfassung ist hier insgesamt eine Kann-Bestimmung: Der Bund kann eine Mehrwertsteuer erheben. Tut er es, dann kann das Gesetz für die Besteuerung der Beherbergungsleistungen einen Satz zwischen dem reduzierten und dem normalen Satz anwenden, aber nicht davon abweichen.
Zusammenfassend: Die grünliberale Fraktion unterstützt die Minderheit II (Michaud Gigon) bei den Produkten für Monatshygiene, den Status quo bei den Reisebüros und ansonsten den Entwurf des Bundesrates.