Schneeberger Daniela · Nationalrat · 2022-05-10
Schneeberger Daniela · Nationalrat · Basel-Landschaft · FDP-Liberale Fraktion · 2022-05-10
Wortprotokoll
Zu Artikel 1 und weitere in Block 1 und zum Handel mit Emissionsrechten: Ich erlaube mir, da vorhin nicht so viele da waren, etwas zu wiederholen, das ich in meinem Eintretensvotum gesagt habe. Der Emissionshandel ist gemäss einem Bundesgerichtsurteil von 2019 der Mehrwertsteuer zu unterstellen. Hier wird jetzt die rechtliche Grundlage geschaffen, um dieses Bundesgerichtsurteil umzusetzen. Es gibt eine geltende Praxis, die als wichtig erachtet wird, insbesondere für die betroffenen Branchen. Davon hat sich die Kommissionsmehrheit in der Anhörung überzeugen lassen. Wir wurden davon überzeugt, diese geltende Praxis im Gesetz zu verankern; das schafft Rechtssicherheit und vereinfacht das System. Aus diesem Grund beantragt Ihnen die Kommission mit 16 zu 6 Stimmen, dem Entwurf des Bundesrates zuzustimmen.
Bei Artikel 8 und weiteren geht es um die ausländischen Reisebüros. Hierzu haben Sie schon sehr viele Erklärungen gehört, auch im Rahmen der Eintretensdebatte. Wie gesagt, die Kommission hat sich sehr intensiv mit diesen Varianten auseinandergesetzt. Sie ist zum Schluss gekommen, beim geltenden Recht zu bleiben und somit auf die Umsetzung dieser Motionen zu verzichten, weil keine der vorgeschlagenen Lösungen das Gelbe vom Ei ist. Die Minderheit Aeschi Thomas fordert, wie wir gehört haben, eine Steuerausnahme, was die Kommission nicht unterstützt. Die Kommission beantragt Ihnen mit 13 zu 11 Stimmen bei 1 Enthaltung, beim geltenden Recht zu bleiben.
Zu Artikel 14 Absatz 4, rückwirkende Eintragung ins Mehrwertsteuerregister: Es soll eine freiwillige rückwirkende Eintragung ins Mehrwertsteuerregister möglich sein. Wenn man beispielsweise im November feststellt, dass man sich hätte eintragen müssen, kann man das per 1. Januar des laufenden Jahres machen. Man kann sich aber nicht fünf Jahre rückwirkend innerhalb der relativen Verjährungsfrist eintragen lassen. Die Mehrheit der Kommission ist der Meinung, dass jene Unternehmen, die vorausschauend planen und sich um diese Pflichten kümmern, nicht die gleichen Rechtsfolgen haben sollen wie jene Unternehmen, die alles laufenlassen und dann feststellen, dass sie sich doch hätten[NB]eintragen lassen sollen. Die Kommission bittet Sie mit 13 zu 9 Stimmen bei 1 Enthaltung, beim geltenden Recht zu bleiben.
Artikel 18 Absatz 3, Subventionen im Gemeinwesen: Hier handelt es sich, wie gesagt, um die Umsetzung einer Motion der WAK-S. Diese Lösung erhöht die Rechtssicherheit im Bereich der Subventionen und anderen öffentlich-rechtlichen Beiträge. Die Minderheit sieht hier Abgrenzungsprobleme. Die Kommission bittet Sie mit 17 zu 6 Stimmen bei 0 Enthaltungen, der Mehrheit zu folgen.
Artikel 25 Absatz 2 Buchstabe a Ziffer 10, Produkte der Monatshygiene: Hier haben wir ebenfalls sehr umfangreiche Begründungen gehört. Der Mehrwertsteuersatz für die Produkte der Monatshygiene soll von derzeit 7,7 Prozent auf 2,5 Prozent gesenkt werden. Die Kommission empfiehlt Ihnen mit 13 zu 11 Stimmen bei 1 Enthaltung gegenüber der Minderheit II und mit 14 zu 10 Stimmen bei 1 Enthaltung gegenüber der Minderheit I, der Mehrheit zu folgen und somit den Satz zu senken.
Zu Artikel 25 Absatz 2 Buchstabe e und Artikel 25 Absatz[NB]4: Der Mehrwertsteuersatz für Beherbergungsleistungen soll von 3,7 Prozent auf 2,5 Prozent gesenkt werden. Wir haben es unter anderem auch vom Bundesrat gehört: Das ist verfassungsrechtlich nicht möglich. Deshalb empfiehlt Ihnen die Kommission mit 15 zu 7 Stimmen bei 2 Enthaltungen, der Mehrheit zu folgen.