Burgherr Thomas · Nationalrat · 2022-05-10
Burgherr Thomas · Nationalrat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2022-05-10
Wortprotokoll
Im Bereich der Plattformbesteuerung möchten wir mit der Minderheit Aeschi Thomas verhindern, dass es Ungleichbehandlungen zwischen unterschiedlichen Plattformen gibt, und wir möchten eine Diskriminierung von inländischen gegenüber ausländischen Anbietern von Apps verhindern. Es ist also nur eine kleine Präzisierung, die wir hier vornehmen möchten, auch wenn wir[NB]der[NB]Plattformbesteuerung generell kritisch gegenüberstehen.
In diesem Block geht es im Weiteren insbesondere um Artikel[NB]21, also um von der Steuer ausgenommene Leistungen. Bei den Gesundheitsthemen in den Ziffern 2 und 3bis werden wir die Kommissionsmehrheit unterstützen. Dabei geht es um Ambulatorien und Tageskliniken sowie um administrative Leistungen bei Heilbehandlungen. Der neue Zusatz "steuerbar sind jedoch rein administrative Leistungen" würde zu neuen Abgrenzungsschwierigkeiten führen. Die neue Ziffer 3bis soll berücksichtigen, dass die koordinierte Versorgung im Wortsinn auch eine gewisse administrative Tätigkeit wie eine von der Mehrwertsteuer ausgenommene Arztbehandlung, die auch noch die Administrierung durch die Arztgehilfin erfordert, beinhaltet. Dies wird als Teil der ärztlichen Gesundheitsleistung betrachtet und ist, sofern mitverrechnet, ausgenommen.
Bei den Heilbehandlungen gemäss kantonalem Recht in Ziffer 3 bitten wir Sie, der Minderheit Aeschi Thomas zu folgen.
Bei Ziffer 32 betreffend den Verkauf von Gebrauchtwaren werden wir die Minderheit Michaud Gigon unterstützen, im Wissen darum, dass der Ständerat den Begriff noch genauer definieren und eingrenzen muss.
Im Weiteren werden wir bei den Artikeln 29, 63, 67 und 37a die Kommissionsmehrheit unterstützen. Es geht dabei um den Vorsteuerabzug bei Holdings, um Verlagerungsverfahren bei Importen und um die Steuervertretung für ausländische Unternehmer. Beim Vorsteuerabzug geht es darum, auf die Einschränkung im Rahmen der zum Vorsteuerabzug berechtigten unternehmerischen Tätigkeiten zu verzichten. Die vom Bundesrat vorgeschlagene Abschaffung der Steuervertretung in Artikel 67 und Artikel 37a ist zudem abzulehnen, weil solche internationalen Verfahren ausserordentlich zeitaufwendig und kostenintensiv sind und aktuell keine Alternative zur Steuervertretung darstellen. Es würden damit Schweizer Unternehmen in der Schweiz gegenüber ausländischen Unternehmen benachteiligt. Dies möchten wir damit verhindern.