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Schneeberger Daniela · Nationalrat · 2022-05-10

Schneeberger Daniela · Nationalrat · Basel-Landschaft · FDP-Liberale Fraktion · 2022-05-10

Wortprotokoll

Wir kommen zum Block 2 und zur Plattformbesteuerung in Artikel 20a: Dieser Artikel schafft die gesetzlichen Grundlagen zur Umsetzung der Motion Vonlanthen. Von Plattformbesteuerung gemäss dem vorliegenden Entwurf spricht man, wenn die Plattform den Verkauf eines Gegenstandes ermöglicht und dadurch selbst zur Leistungserbringerin wird. Der Entwurf des Bundesrates steht im Einklang mit den OECD-Vorschlägen zur Besteuerung der über Plattformen abgewickelten Leistungen. Die Plattformbesteuerung bei Dienstleistungen wäre komplizierter, da mehrere Leistungserbringer möglich wären. Die Mehrheit folgt dieser Begründung. Die Minderheit Aeschi Thomas beantragt die Erweiterung auf elektronische Dienstleistungen und Telekomleistungen. Die Kommission empfiehlt Ihnen mit 11 zu 10 Stimmen bei 2 Enthaltungen, der Mehrheit zu folgen.

Bei Artikel 21 Absatz 2 Ziffer 2 geht es um die Ambulatorien und Tageskliniken. Bei Spitälern sind die Beiträge der Beleg- und Chefärzte für die Benützung der Infrastruktur des Spitals, einschliesslich des Pflege- und medizinischen Personals, von der Mehrwertsteuer ausgenommen. Ambulatorien und Tageskliniken hingegen müssen die den nicht angestellten Ärzten oder Ärztinnen in Rechnung gestellten Infrastrukturbeiträge zu 7,7 Prozent versteuern. Die Mehrheit will diese Ungleichbehandlung bei der Verwendung der Infrastruktur durch Ärzte in Spitälern und durch Ärzte in Ambulatorien und Tageskliniken eliminieren. Die Kommission empfiehlt mit 15 zu 9 Stimmen bei 1 Enthaltung, der Mehrheit zu folgen.

Artikel 21 Absatz 2 Ziffer 3 handelt von Heilbehandlungen gemäss kantonalem Recht. Hier geht es darum, allen praktizierenden Personen die Mehrwertsteuerausnahme gewähren zu können, unabhängig davon, in welchem Kanton die behandelnde Person ihren Geschäftsort hat. Die Kommission empfiehlt Ihnen mit 16 zu 5 Stimmen bei 0 Enthaltungen, der Mehrheit zu folgen und somit keine neuen Steuerausnahmen zu bilden.

Bei Artikel 21 Absatz 2 Ziffer 3bis geht es um administrative Leistungen bei Heilbehandlungen. Diese Bestimmung regelt die Leistungen der koordinierten Versorgung im Zusammenhang mit Heilbehandlungen. Hier sollen die rein administrativen Leistungen, welche steuerbar sind, gestrichen werden. Die Kommission empfiehlt mit 12 zu 11 Stimmen bei 0 Enthaltungen, der Mehrheit zu folgen und die administrativen Leistungen zu streichen.

Bei Artikel 21 Absatz 2 Ziffer 32 geht es um Gebrauchtwaren. Hier soll der Verkauf von sämtlichen Gebrauchtwaren von der Mehrwertsteuer ausgenommen werden. Die Kommission empfiehlt mit 14 zu 11 Stimmen bei 0 Enthaltungen, der Mehrheit zuzustimmen und dieser Erweiterung der Ausnahmen keine Folge zu geben.

Bei Artikel 29 Absatz 2 geht es um den Vorsteuerabzug bei Holdings. Es geht hier insbesondere um die Vorsteuerabzüge auf den Beratungsleistungen bei Unternehmenstransaktionen. Die Kommission empfiehlt mit 12 zu 11 Stimmen bei 1 Enthaltung, der Mehrheit zu folgen und somit der Ausweitung des Vorsteuerabzuges bei Holdings zuzustimmen.

Bei Artikel 63 Absatz 1 Buchstabe a geht es um das Verlagerungsverfahren bei Importen. Die Inanspruchnahme des Verfahrens ist an Auflagen gebunden, die von Importeuren nicht in jedem Fall und nur unter Inkaufnahme zusätzlicher Aufwände erfüllt werden können. Den ausländischen elektronischen Plattformen wird dies ohne Auflagen zur Verfügung gestellt. Die inländischen Importeure sind demnach benachteiligt. Die Mehrheit möchte dies anpassen. Die Kommission empfiehlt mit 13 zu 10 Stimmen bei 2 Enthaltungen, der Mehrheit zuzustimmen.

Bei Artikel 67 Absätze 1bis und 1ter und Artikel 37a geht es um die Steuervertretung für ausländische Unternehmen. In diesen Artikeln soll die Steuervertretung abgeschafft werden bzw. die ESTV in bestimmten Fällen auf das Bestellen einer Steuervertretung verzichten können. Die Kommission ist gegen eine Abschaffung der Steuervertretung und bittet Sie mit 13 zu 9 Stimmen bei 3 Enthaltungen, der Mehrheit zuzustimmen.

In der Gesamtabstimmung hat die Kommission diesen Gesetzesänderungen mit 22 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung zugestimmt.