Pult Jon · Nationalrat · 2022-05-11
Pult Jon · Nationalrat · Graubünden · Sozialdemokratische Fraktion · 2022-05-11
Wortprotokoll
Was passiert mit Kunstwerken, die jüdischen oder anderen von den Nazis verfolgten Menschen zwischen 1933 und 1945 geraubt wurden oder auf der Flucht unfreiwillig verkauft werden mussten? Welche Verantwortung tragen wir als neutrales Land, das während des Zweiten Weltkriegs ein wichtiger Umschlagplatz für Kunstgüter war? Wie gehen wir mit diesem historischen Unrecht um? Wie wollen wir heute Transparenz und Gerechtigkeit für so lange zurückliegendes Unrecht herstellen? Die Geschehnisse rund um die Kunstsammlung des Waffenhändlers Emil Bührle im Zürcher Kunsthaus haben diese Fragen wieder in den Fokus der Öffentlichkeit gerückt. Dabei wurde klar: Der Schweiz fehlen zweckmässige Instrumente für den Umgang mit Kulturgütern, die im Kontext historischen Unrechts den Besitzer wechselten.
Es ist darum erfreulich und richtig, dass wir soeben die Motion 22.3023 der WBK, "Plattform für Provenienzforschung bei Kulturgütern in der Schweiz", angenommen haben. Ein zweites zentrales Instrument ist die Einsetzung einer unabhängigen Kommission, wie sie in unserer von 34 Kolleginnen und Kollegen aus allen Parteien unterzeichneten Motion gefordert wird. Die Kommission soll für Kunstwerke, die im Zusammenhang mit der Nazi-Diktatur den Besitzer wechselten und bei denen die Besitzansprüche ungeklärt sind, gerechte und faire Lösungen im Sinne der internationalen Verpflichtungen suchen, welche die Schweiz eingegangen ist - faire und gerechte Lösungen, wie dies in den Washingtoner Prinzipien von 1998 und in der Erklärung von Terezin von 2009 verankert ist. Im Streitfall würde die Kommission die Fakten aufarbeiten und eine fachlich fundierte Empfehlung abgeben. Vergleichbare Kommissionen in Deutschland, Österreich, Frankreich, Grossbritannien und in den Niederlanden haben sich bewährt. Sie konnten neben der Lösung konkreter Fälle auch zu einer Verbesserung der Erinnerungskultur beitragen. Es soll auch geprüft werden, ob Kulturgüter aus kolonialem Kontext ebenfalls zum Aufgabenfeld der Kommission gehören sollten.
Der Bundesrat ist mit der Einsetzung einer Kommission einverstanden und beantragt im Grundsatz die Annahme der Motion. Der nächste Schritt muss sein, die Kommission - im besten Fall gemäss den im Motionstext skizzierten Rahmenbedingungen - bald einzurichten, wobei ich mich damit einverstanden erkläre, dass die genauen Rahmenbedingungen nach einer sorgfältigen Gesamtanalyse zu einem späteren Zeitpunkt festgelegt werden.
Unbestritten muss aber sein, dass die Kommission und der Bund in Zukunft mit klaren Begrifflichkeiten arbeiten. Es darf keinen Unterschied mehr ausmachen, ob die Nazis ein Gemälde direkt entwendet haben oder ob jemand das Gemälde verkaufen musste, um seine Flucht zu finanzieren. Es darf nicht mehr zwischen sogenannter Raubkunst und sogenannter Fluchtkunst unterschieden werden. In beiden Fällen geht es darum, dass Menschen ihre Kunstgegenstände verloren haben, weil sie von den Nazis verfolgt wurden. Der im Wortlaut des vom Bundesrat befürworteten Motionstexts verwendete Begriff des "NS-verfolgungsbedingten Entzugs" bringt auf den Punkt, worum es geht. Das ist auch im Sinne der Erklärung von Terezin aus dem Jahre 2009, in der geklärt wird, dass die Verfolgung und nichts anderes das entscheidende Tatbestandsmerkmal ist.
Wir freuen uns, dass der Bundesrat die von der Schweiz angenommenen internationalen Grundsätze der historischen Verantwortung im Umgang mit Kulturgütern konkret umsetzen will. Wir wollen nicht länger hinter dem Einsatz anderer Staaten zurückstehen. Die Kultur und die aussenpolitische Glaubwürdigkeit der Schweiz werden so gestärkt.
Darum bitte ich Sie, diese Motion anzunehmen. Sie schaffen so die Grundlage für gerechte und faire Lösungen bei NS-verfolgungsbedingt entzogenen Kunstgegenständen. Diesen Beitrag zur Gerechtigkeit sollten wir heute, genau 77 Jahre und drei Tage nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs, leisten wollen.
Ich danke Ihnen für die Annahme dieser Motion.