Lexipedia

Maissen Theo · Ständerat · 2002-12-09

Maissen Theo · Ständerat · Graubünden · Christlichdemokratische Fraktion · 2002-12-09

Wortprotokoll

Wir haben auf das Jahr 1998 eine Postreform beschlossen. Ich war bereits damals in der Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen. Wenn ich an die damaligen Diskussionen zur Bahnreform, zur Swisscom und zur Post denke, muss ich rückblickend sagen, dass wir einer Liberalisierungseuphorie unterlagen. Wir glaubten damals, es wäre mehr möglich.

Die Postreform beinhaltet eine Markt- und eine Unternehmensreform. Die Unternehmensreform hat dazu geführt, dass wir die PTT zerschlagen haben, eine Institution, die rund 150 Jahre der Eidgenossenschaft, den Kantonen und der Bevölkerung gedient hat; sie hat ihnen sehr gut gedient, wie wir gehört haben mit einer Quersubventionierung zwischen Telecom und Post. Der Auftrag, den wir der Post gegeben haben, ist der Service public als Grundversorgung, und zwar für alle Einwohnerinnen und Einwohner dieses Landes und für jede Region - das ist auch in der Stellungnahme des Bundesrates so enthalten -, allerdings unter der Bedingung, dass die Erbringung dieser Dienstleistung effizient, also nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen zu erfolgen habe. Das hat dazu geführt, dass man gewisse Strukturen reformieren muss, so auch die Poststellenstruktur. Man ist zur so genannten Poststellentypisierung geschritten; es gibt traditionelle Poststellen, es gibt Filialen, Agenturen, Hausservice und in einzelnen Fällen Mobilpost.

Ich möchte hier ganz klar festhalten: Ich habe keine Probleme mit diesen Grundsätzen und mit der Typisierung. Ich denke, dass der Hausservice durchaus eine gleichwertige Leistung sein kann. Ich werde selber seit etwa zwei Jahren von einem solchen Hausservice betreut, und ich beklage mich nicht darüber. Man hat bereits früher Poststellen geschlossen. Ich war in meiner früheren Funktion für eine grosse Region zuständig, die Kontakte zu den damaligen PTT pflegte. Wenn sich die Verhältnisse geändert haben, hat man schon früher Poststellen geschlossen.

Heute stellt sich jedoch die Frage des Masses, und es stellt sich die Frage, ob die Restrukturierung in genügender Absprache mit den Regionen, den Gemeinden und der Bevölkerung erfolgt. Das Problem besteht für mich darin, dass wir im Grunde genommen der Post ein Zielvieleck vorgegeben haben. Dieses Zielvieleck enthält Ziele, die in Bezug auf die Dienstleistung des Service public widersprüchlich sind. Gemäss diesem Zielvieleck sollen die Preise günstig sein, es soll Qualität geboten werden, die Leistung soll wirtschaftlich erbracht werden, und dann soll die Post auch noch wettbewerbsfähig sein. Das sind in gewissem Sinne innere Widersprüche in diesem Zielvieleck.

Nun muss ich Ihnen sagen, dass von mir aus in der Praxis der Eindruck entsteht - und entstanden ist -, dass die Post die Prioritäten in diesem Zielvieleck einseitig setzt. Der Wirtschaftlichkeitsgedanke steht zu stark im Vordergrund. Ich weiss nicht warum, aber die Post hat sich mitsamt ihrem Direktor dem Ehrgeiz verschrieben, um jeden Preis die Eigenwirtschaftlichkeit zu erreichen. Das hat nun eindeutig - darin muss ich dem Vorredner widersprechen - zu Abstrichen in der Versorgung geführt.

Ich gebe Ihnen ein Beispiel, das ich konkret in meiner Region erlebt habe: Mit der Änderung der Poststellenstruktur, die zum Teil schon vor längerer Zeit begann, kann es vorkommen, dass sich die Distanz zur nächsten Poststelle in einem bestimmten Gebiet immer mehr vergrössert. Im vorliegenden Fall war es so, dass man bereits vor einigen Jahren eine Poststelle geschlossen hatte und in einer neuen Etappe der Typisierung der Poststellen eine weitere schloss. Dadurch liegen solche Gebiete immer weiter entfernt von ihrer Zustellpoststelle weg. [PAGE 1175]

Nun lesen wir in der Botschaft des Bundesrates zur Gesamtschau auf Seite 5017, was der Universaldienst der Postdienstleistungen beinhaltet: Er beinhaltet neben der Annahme und allenfalls der Abholung die Zustellung von adressierten Briefen und Paketen bis zu 20 Kilogramm. In der Regel erfolgt dies an allen Werktagen, mindestens aber an fünf Tagen pro Woche. Gleichzeitig gehört dazu die Beförderung von Zeitungen und Zeitschriften.

Das ist das, was man vorgibt zu tun - gerade das wird aber nicht getan! Es gibt nämlich interne Richtlinien der Post, die mit dem Gesetz an sich nichts zu tun haben, welche aber aus Artikel 10 des Postgesetzes abgeleitet werden. In den Richtlinien wird gesagt, dass die Post nicht weiter als 4,8 Kilometer von der Zustellpoststelle entfernt zugestellt wird. Wenn sich jetzt die Post mit ihren Poststellen aus der Fläche zurückzieht, wird es je länger, desto mehr Gebiete geben, die sich ausserhalb dieses Bereiches, dieses Radius von 4,8 Kilometern, befinden. Im Berggebiet kommt bei diesen Richtlinien noch etwas Weiteres dazu: Höhenunterschiede von jeweils 200 Metern werden als zusätzlicher Kilometer angerechnet. Wenn also jemand auf einem Berg wohnt - das gibt es in der Schweiz zum Glück noch -, und 400 Meter tiefer liegt die Zustellpoststelle, genügen bereits weniger als 3 Kilometer Entfernung, damit er nicht mehr bedient wird. Im vorliegenden Fall wurde den Leuten in diesen Siedlungen angeboten, dass sie an der Talstrasse, unten im Niemandsland, weit weg von Siedlungen, Annahmefächer erstellen können und man ihnen dann die Post dort hineinlegen würde. Das gibt Probleme bei der Bedienung vor allem im Winter, die älteren Leute sind nicht berücksichtigt, das Postgeheimnis ist gefährdet usw. Es ist für mich einfach problematisch, wenn einerseits Schülerinnen und Schülern ab der ersten Klasse, ab einem Alter von sechs, sieben Jahren, zugemutet wird, von diesen Weilern aus in die Schule zu gehen, und andererseits die Post mit ihren Vehikeln die Postzustellung nicht erledigen kann!

Dazu kommt, dass in diesen Siedlungen bereits heute ein reduzierter Dienst besteht, werden sie doch nur dreimal wöchentlich bedient. Die Leute sind mit dieser dreimal wöchentlich erfolgenden Bedienung zufrieden, weil sie eben bescheidene Ansprüche haben. Und nun soll selbst das einfach knallhart gestrichen werden.

Ich muss Ihnen Folgendes sagen: Bei der Beratung dieser Gesetzesgrundlagen habe ich mir nie vorgestellt, dass es solche Massnahmen geben wird. Ich glaube nicht, dass die Politik so etwas wollte, und für mich steht das auch ganz klar im Gegensatz zur Bundesverfassung, wo festgehalten wird, dass der Bund mithilft, eine dezentrale Besiedlung zu erhalten. Wir benachteiligen damit jene Leute, die bereits unter erschwerten Bedingungen leben. Diese Leute strafen wir ein weiteres Mal. Diese internen Richtlinien sind ganz klar eine Massnahme gegen die Bergbevölkerung, aber auch gegen viele ländliche Regionen dieses Landes. Die meisten Vertreter der Stände in diesem Saal haben in ihren Kantonen solche Siedlungen, denen in nächster Zeit

einfach mit einem Brief mitgeteilt werden wird, sie würden ab diesem oder jenem Datum nicht mehr bedient, sie würden aus diesen Richtlinien fallen; und wehe, wenn sie dann noch ein paar Hundert Meter Höhenunterschied haben!

Wir müssen mit dieser Parlamentarischen Initiative deshalb die Pflöcke einschlagen und sagen, was die Politik will und dass man solche Verhältnisse nicht will.

Ich bitte Sie, auf diese Parlamentarische Initiative einzutreten und den Anpassungen, wie sie Ihnen die Mehrheit respektive teilweise die Minderheit der Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen beantragt, zuzustimmen.