Hess Hans · Ständerat · 2002-12-09
Hess Hans · Ständerat · Obwalden · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2002-12-09
Wortprotokoll
Ich rufe Ihnen in aller Kürze die Ziele der Revision des Postgesetzes vom 30. April 1997 in Erinnerung. Wie der Berichterstatter gesagt hat, wurde es am 1. Januar 1998, also vor nur gerade vier Jahren, in Kraft gesetzt. Mit dem neuen Postgesetz sollten folgende Ziele erreicht werden: "Schaffung der gesetzlichen Voraussetzungen für eine schrittweise Liberalisierung des Postmarktes, Aufrechterhaltung einer zuverlässigen und preisgünstigen Versorgung von Bevölkerung und Wirtschaft mit Post- und Zahlungsverkehrsdienstleistungen in allen Landesteilen (flächendeckende Grundversorgung/Universaldienst), Sicherstellung der Finanzierung der flächendeckenden Grundversorgung, vermehrter unternehmerischer Freiraum für die Post, damit sie sich im Wettbewerb behaupten und rasch auf Veränderungen im nationalen und internationalen Postmarkt reagieren kann, Berücksichtigung der Entwicklungen im Raume der EU." So steht es in der Botschaft vom 10. Juni 1996 zum Postgesetz auf Seite 1264. In Artikel 2 Absätze 1 und 2 des Postgesetzes wird der Post in diesem Sinne ein klarer Leistungsauftrag erteilt. Sie muss einen ausreichenden Universaldienst, bestehend aus Dienstleistungen des Post- und Zahlungsverkehrs, sicherstellen. Der Zugang zu den Dienstleistungen des Universaldienstes muss in allen Landesteilen nach gleichen Grundsätzen, in guter Qualität und zu angemessenen Preisen gewährleistet sein. Das Gesetz sagt also klar, was die Post anbieten muss. Wie die Post das macht, hat ihr der Gesetzgeber seinerzeit richtigerweise selbst überlassen. Hier weise ich ausdrücklich auf Artikel 10 des Postgesetzes hin. In diesem Artikel wird klar festgehalten, dass die Post das Angebot ihrer Dienstleistungen im Einzelnen selbst festlegt. Das ist auch richtig so. Die Post weiss es meines Erachtens nämlich auch am besten.
Heute wollen wir das nicht mehr gelten lassen und schicken uns an, der Post ins operative Geschäft hineinzureden. Ich halte es aber für völlig verfehlt, auf das operative Geschäft der Post einzuwirken oder gar einzugreifen. Die Post hat sich zu Recht darauf verlassen, dass das Gesetz gilt und hat ihre Unternehmensstrategie darauf abgestützt. Wenn wir nun aber nach so kurzer Zeit - ich erinnere daran, das Postgesetz ist erst seit dem 1. Januar 1998 in Kraft - die Spielregeln ändern, nehmen wir der Post jede Planungssicherheit [PAGE 1174] und Planungsfreiheit. Meines Erachtens ist ein spezieller Gesetzesauftrag, mit dem die Post angehalten wird, ein flächendeckendes Poststellennetz zu betreiben, auch gar nicht nötig. Wir rennen damit offene Türen ein. Wieso?
Die Post will und wird auch in Zukunft ein flächendeckendes Netz anbieten. Daran ändert die laufende Netzmodernisierung nichts. Gemäss den Ausführungen von Herrn Bundesrat Leuenberger im Nationalrat beträgt die mittlere Distanz zu einer Poststelle nach der Reorganisation 2,5 Kilometer - heute sind es 2,2 Kilometer -, und es gibt eine Poststelle für rund 2800 Einwohnerinnen und Einwohner; heute sind es 2100 Einwohner pro Poststelle. Damit nimmt die Schweiz weltweit weiterhin einen Spitzenrang ein. Zum Vergleich: In Deutschland ist die Distanz 3 Kilometer, in Frankreich 3,5 Kilometer, in Dänemark knapp 4 Kilometer.
Ich habe mich seinerzeit auch dafür eingesetzt, dass im Kanton Obwalden Poststellen nicht aufgehoben, sondern weiterbetrieben werden. Ich gestehe es ein: mein Einsatz war erfolglos. Das stört mich heute aber nicht, weil ich feststelle, dass die Bevölkerung mit den Ersatzangeboten der Post weitgehend zufrieden ist.
In der ganzen Schweiz ist die Zufriedenheit laut einer breit angelegten Umfrage der Firma Demoscope überdurchschnittlich hoch. Selbst dem Hausservice geben 76 Prozent der Nutzerinnen und Nutzer absolute Bestnoten. Zu erwähnen ist dabei, dass der Fragebogen der Umfrage von Vertretern der Konsumentenverbände, der Berg- und Randregionen, der Kantone und der Gemeinden mit formuliert worden ist. An den Ergebnissen dieser unabhängigen Umfrage gibt es meines Erachtens nichts zu deuteln. Auch wir als Politiker haben sie zur Kenntnis zu nehmen.
Die Post hat im Übrigen mit der Veröffentlichung der Ergebnisse der Umfrage zugesichert, der Empfehlung dieses Gremiums entsprechen und wenn immer möglich Agenturen fördern zu wollen. Sie will auch bei den Öffnungszeiten vermehrt auf die Kundenbedürfnisse Rücksicht nehmen; zudem soll die Kundenzufriedenheitsumfrage wiederholt werden.
Ich bin überzeugt, dass die Post mit dem Umbau dem veränderten Kundenverhalten Rechnung trägt. Gerade die Geschäftskunden benützen die Poststellen heute weit weniger als früher; sie lassen ihre Briefe und Pakete abholen oder bringen sie selber zu den Basen oder Verteilzentren. Auch die Bevölkerung ist mobiler geworden und hat punkto Dienstleistungen nicht mehr die gleichen Bedürfnisse. Zahlungen werden vermehrt mittels Giro oder Elektronik abgewickelt.
Meines Erachtens ist das tatsächliche Verhalten der Kundschaft ein wichtiger, wenn nicht sogar der wichtigste Massstab für den Netzumbau. Wenn wir der Parlamentarischen Initiative zustimmen, geben wir der Post neben dem bestehenden Leistungsauftrag neu auch noch einen Infrastrukturauftrag. Wer solche Aufträge gibt, muss auch die Kosten tragen. Nach Angaben der Post handelt es sich dabei um dreistellige Millionenbeträge, die notabene in die Erhaltung eines Netzes zu investieren sind, dessen Struktur aus dem 19. Jahrhundert stammt. Das entbehrt nicht nur mit Blick auf die leeren Bundeskassen jeder Logik.
Was passiert nun aber, wenn wir der Initiative zustimmen? Bekanntlich wurde mit dem Umbau des Postnetzes im Januar 2001 gestartet. Damals gab es rund 3400 Poststellen, heute sind es 3000. Müssen nun bei Annahme der Initiative die 400 geschlossenen, notabene 13 Prozent aller Geschäftsstellen, neu eröffnet werden? Das wollen vermutlich die Befürworter der Initiative auch nicht. Sonst wäre ja der ganze Liberalisierungsgedanke absolut infrage gestellt. Es würden zudem Kosten entstehen, die nicht abzusehen wären und folgerichtig zulasten der leeren Bundeskasse gehen müssten. Wenn nun aber diese 400 geschlossenen Stellen nicht wieder geöffnet würden, was allerdings mit dem Begriff "flächendeckend" kaum vereinbar wäre, würden all jene Bewohner unseres Landes ungleich behandelt, in deren Region die Poststellen bereits geschlossen worden sind.
Meine Ausführungen zeigen, dass wir nur Schwierigkeiten schaffen, wenn wir auf diese Initiative eintreten. Diese Schwierigkeiten können wir auch mit einem noch so ausgeklügelten Absatz 3 nicht beheben, weil der Begriff "flächendeckend", jedenfalls mit der von den Initianten beabsichtigten Auslegung, mit dem Grundgedanken des neuen Postgesetzes, nämlich mit der unternehmerischen Neuausrichtung der PTT-Betriebe, nicht vereinbar ist; vielmehr steht er in offenem Widerspruch zu diesem.
Ich ersuche Sie deshalb, auf die Vorlage nicht einzutreten.