Fischer Roland · Nationalrat · 2022-05-30
Fischer Roland · Nationalrat · Luzern · Grünliberale Fraktion · 2022-05-30
Wortprotokoll
Die Staatsrechnung 2021 schliesst - Sie haben es gehört -, bedingt durch ausserordentliche Ausgaben als Folge der Corona-Pandemie, abermals mit einem hohen Defizit ab. Der Fehlbetrag und der damit verbundene Anstieg der Bruttoschulden bereiten uns jedoch keine grossen Sorgen, denn die durch die Pandemie bedingten und notwendigen finanziellen Mehrbelastungen kann der Bundeshaushalt verkraften. Die Schuldenquote der Schweiz gehört mit 27 Prozent weiterhin zu den tiefsten in der westlichen Welt. Die Zinsbelastung ist nach wie vor tief, und selbst wenn die Zinsen etwas steigen, ist die Mehrbelastung vor dem Hintergrund der strukturellen Überschüsse im Bundeshaushalt gut verkraftbar. Selbst wenn nun als Folge des Krieges neue ausserordentliche Ausgaben anfallen, werden diese die Staatsverschuldung nur wenig erhöhen.
Sorge bereiten uns in dieser Staatsrechnung jedoch die Buchungsvorgänge, welche erneut zu Beanstandungen der Eidgenössischen Finanzkontrolle geführt haben. Sie betreffen zum einen die Verbuchung von noch nicht im Jahr 2021 eingetroffenen und bezahlten Rechnungen der Kantone im Bereich der Covid-19-Härtefallmassnahmen, welche als finanzwirksame Ausgaben verbucht wurden. Des Weiteren wird von der Eidgenössischen Finanzkontrolle einmal mehr die Verbuchung von hohen Rückstellungen bei der Verrechnungssteuer moniert. Beide Buchungen entsprechen nicht den aktuellen gesetzlichen Grundlagen.
In der Finanzierungsrechnung, welche heute das zentrale Steuerungsinstrument für den Bundeshaushalt und auch für die Schuldenbremse relevant ist, werden die finanzierungswirksamen Aufwände und Erträge verbucht. Das sind jene Transaktionen, die im betreffenden Jahr auch effektiv zu Einnahmen und Ausgaben, d. h. zu Zahlungsvorgängen, führen. Die Verbuchung von Periodenabgrenzungen, von Rückstellungen in der Finanzierungsrechnung, die nicht zu Ausgaben führen, ist deshalb mit dem aktuellen Finanzhaushaltgesetz nicht konform. Das Problem wird sich zwar im Jahr 2023 durch die vom Parlament genehmigte Revision des Finanzhaushaltgesetzes quasi von selbst lösen, da die Finanzierungsrechnung abgeschafft und neu die Erfolgsrechnung als zentrales Steuerungsinstrument dienen wird. Aber gemäss den heutigen gesetzlichen Grundlagen sind diese Buchungsvorgänge nicht gesetzeskonform. Weil sich das Problem lösen wird, wird die grünliberale Fraktion die Rechnung 2021 trotzdem genehmigen, so, wie uns das auch die Finanzkontrolle trotz ihrer abermaligen Einschränkungen empfiehlt.
Aber lassen Sie mich hierzu doch noch einige Ausführungen machen, insbesondere auch im Hinblick auf die Zukunft. Nicht gesetzeskonforme Buchungsvorgänge können das Vertrauen in den Bundesrat hinsichtlich einer ordnungsgemässen Rechnungslegung erschüttern. Es ist nicht sinnvoll, mit der Rechnungslegung Politik zu machen, um sich allenfalls in ein besseres Licht zu rücken. Politische Entscheidungen werden bei der Gesetzgebung, der Umsetzung von Gesetzen und in den Budgetdebatten getroffen. Liebe Bundesrätinnen und Bundesräte, machen Sie doch um Himmels willen nicht via die Rechnungslegung Politik. Die Rechnungslegung hat den gesetzlichen Vorgaben zu entsprechen - Punkt.
Lassen Sie mich noch ein paar Ausführungen zum Minderheitsantrag Andrey machen, den wir ablehnen. Einerseits haben wir Verständnis für die Motivation für den Antrag. Auch wir sind mit dem verbuchungstechnischen Jekami unzufrieden, das der Bundesrat regelmässig veranstaltet. Andererseits sind wir gegenüber der direkten Finanzierung von laufenden Bundesausgaben durch die Schweizerische [PAGE 789] Nationalbank generell skeptisch eingestellt. Eine Verbuchung der gesamten Ausschüttungen der Nationalbankgewinne im ordentlichen Haushalt wäre nicht sachgerecht, da insbesondere die Zusatzausschüttungen stark schwanken und nicht per se erwartet werden können.
Im letzten Jahr wurde zwischen dem EFD und der SNB aber eine neue Gewinnausschüttungsvereinbarung abgeschlossen, weshalb die Gelder nun halt einmal fliessen und deren Verwendung optimiert werden muss. Vor diesem Hintergrund erachten wir die vom Bundesrat beschlossene Aufteilung inhaltlich als sachgerecht. Wir müssen uns jedoch Gedanken darüber machen, wie wir die Verbuchungspraxis zwischen ausserordentlichem und ordentlichem Haushalt in der Zukunft verbindlicher gestalten können.
Die grünliberale Fraktion wird die Staatsrechnung 2021 genehmigen und somit den Bundesbeschlüssen zustimmen.