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AB 300382

Maurer Ueli · Bundesrat · Zürich · 2022-05-30

Wortprotokoll

Ich verzichte darauf, Ihnen noch einmal sämtliche Zahlen dieser Jahresrechnung 2021 vorzulesen. Sie haben sie mehrmals gehört.

Das Positive an dieser Jahresrechnung ist, dass sich die Wirtschaft vom Corona-Schock 2021 sehr rasch erholt hat. Gegenüber 2020 betrug das Wirtschaftswachstum 3,6 Prozent und lag damit wesentlich höher, als wir erwartet hatten. Das ist das Positive. Trotzdem weist die Rechnung, wie Sie gehört haben, ein Finanzierungsdefizit von 12,2 Milliarden Franken aus. Die ordentliche Rechnung schliesst innerhalb der Schuldenbremse ab.

Wenn wir jetzt betrachten, was bezüglich Corona ausserordentlich verbucht wurde, sehen wir, dass es Ende 2021 rund 20 Milliarden, also 20[NB]000 Millionen Franken, an zusätzlichen Schulden waren, die wir gemäss Finanzhaushaltgesetz innerhalb von sechs Jahren zurückzuzahlen haben. Die Vorlage kommt nächste Woche ins Parlament. Zu berücksichtigen ist ebenfalls, dass wir noch dieses Jahr im Budget Beträge in der Grössenordnung von derzeit etwas über 7 Milliarden Franken haben, die auch noch einmal ausserordentlich verbucht werden müssen; wir kommen ja nachher zu den Nachträgen. Das heisst, Ende dieses Jahres werden wir ausserordentliche zusätzliche Schulden zwischen 25 und 30 Milliarden Franken angehäuft haben.

Dazu kommen - das hat der Bundesrat bereits beschlossen - noch einmal ausserordentliche Ausgaben für die Ukraine-Flüchtlinge. Das hat innerhalb der Schuldenbremse keinen Platz und wird also auch die ausserordentliche Rechnung dieses Jahres und wohl auch des nächsten Jahres noch einmal belasten. Ich möchte das einfach in Erinnerung rufen, weil das Gefühl besteht, das Ausserordentliche sei schon erledigt. Erledigt ist es natürlich überhaupt nicht, sondern die zusätzlichen ausserordentlichen Schulden sind abzuzahlen. Wie gesagt, wir werden darüber noch einmal diskutieren.

Wenn wir zurückblicken, sehen wir, wie rasch sich die Wirtschaft erholt hat. Der Hauptgrund ist, dass wir einen stabilen Finanzhaushalt hatten und haben, der es ermöglicht hat, sofort, unkompliziert und rasch entsprechende Beträge zu sprechen. Das muss uns für die Zukunft in Erinnerung bleiben. Wir brauchen wieder eine stabile, solide Staatsrechnung, damit wir in der Lage sind, in ausserordentlichen Situationen rasch zu reagieren. Das ist wohl die Hauptlehre daraus.

Wenn wir zurückblicken, ist doch noch zu erwähnen, dass wir die Exportfähigkeit unserer Produkte dank der klugen Währungspolitik der Schweizerischen Nationalbank aufrechterhalten haben. Der Beitrag der Nationalbank zu dieser Stabilisierung darf nicht unterschätzt werden. Er ist einer der wichtigsten Faktoren für die Stabilität unseres Finanzhaushalts.

Wenn wir aus dem letzten Jahr mit Corona und auch aus diesem Jahr noch eine weitere Lehre ziehen, dann diese, dass wir für die künftigen Jahre wieder eine hohe Finanzdisziplin brauchen. Wir arbeiten jetzt am Budget 2023 und schauen die Finanzpläne für die nächsten Jahre an. Dabei haben wir die Schuldenbremse noch nicht überall im Blick. Wir werden also schon nächstes Jahr Mühe haben, Ihnen ein ausgeglichenes Budget vorzulegen, und in den kommenden Jahren ebenfalls. Im Vordergrund stehen dabei gemäss Ihren Beschlüssen die Ausgaben für die Sicherheit und für die Armee, mit denen die Stabilität auch in Bezug auf die Sicherheit gewährleistet werden soll.

Das zu diesen Schulden und zu dieser Staatsrechnung. Es ist letztlich ein zufriedenstellendes Ergebnis, aber die hohen Schulden bleiben und werden uns belasten.

Ich möchte mich noch zum Minderheitsantrag Andrey zur Verbuchung der Ausschüttungen der Schweizerischen Nationalbank äussern. Wir beziehen uns auf die Vereinbarung zwischen dem Bund und der Nationalbank. In dieser Vereinbarung haben wir festgehalten, dass wir von einer Sockelausschüttung von 3 Milliarden Franken ausgehen, also von 666 Millionen Franken für den Bund und vom Rest für die Kantone; das ist dieser Sockelbetrag. Darüber hinaus gibt es, sofern es die Ergebnisse der Nationalbank erlauben, eine zusätzliche Ausschüttung von maximal 6 Milliarden Franken. Da diese Zusatzausschüttung nicht in jedem Fall gesichert ist, haben wir sie ausserordentlich verbucht. Wir sind der Meinung, dass das richtig ist, weil alles, was Sie, so wie das der Minderheitsantrag will, in der ordentlichen Rechnung verbuchen, ausgegeben wird. Wenn die Nationalbank dann nicht mehr in der Lage ist, das auszubezahlen, stehen wir vor gröberen Sparprogrammen, weil das wieder aus der ordentlichen Rechnung herauszunehmen ist.

Wir möchten mit dieser Verbuchung eigentlich eine Verstetigung im ordentlichen Budget erreichen, Beträge im ordentlichen Budget einstellen, mit denen wir langjährig rechnen können, und das Ausserordentliche ausserordentlich verbuchen. Wenn die Beträge so von der Nationalbank eintreffen, dient das vorab auch der Schuldentilgung. Schuldentilgung heisst auch, dass ein stabiler Finanzhaushalt Ihnen und uns in Krisensituationen ein rasches Reagieren ermöglicht.[PAGE 795]

Noch eine Anmerkung zu den Bemerkungen der Eidgenössischen Finanzkontrolle: Bundesrat und Finanzkommission haben hier eine Differenz. Es geht um die Verbuchung der Härtefälle. Wir führen mit den Kantonen eine Datenbank. Mit der Datenbank liefern uns die Kantone die Zahlen dazu, wie viel sie für Härtefälle ausbezahlt haben. Ende des Jahres 2021 waren auf dieser Datenbank 3 Milliarden Franken, ausbezahlt durch die Kantone, aufgeführt. Das heisst, der Bund hatte Ende des Jahres 2021 gegenüber den Kantonen Schulden von 3 Milliarden Franken. Unsere Juristen sind der Meinung, dass diese Datenbank eine genügende Grundlage ist, um das so zu verbuchen. Die Eidgenössische Finanzkontrolle bezieht sich auf das Gesetz. Sie sagt, dass das erst, wenn eine Rechnung eingetroffen ist, verbucht werden kann. Das ist die Differenz zwischen den Juristen unseres Departementes und der Eidgenössischen Finanzkontrolle.

Im Hinblick auf die Änderung des Finanzhaushaltgesetzes, die Sie bereits behandelt haben und die nächstes Jahr in Kraft tritt, sind wir der Meinung, dass die Verbuchung, die wir vornehmen, korrekt und transparent ist, weil die Beträge periodengerecht verbucht werden. Alle diese Beträge sind ausgewiesen. Sie sind auf unseren Konti und auf der Datenbank verbucht, aber die Kantone haben die Rechnung dafür noch nicht gestellt. Deshalb sind wir der Meinung, dass wir die Verbuchung korrekt gemacht haben. Die Eidgenössische Finanzkontrolle ist ja auch der Meinung, dass die Rechnung genehmigt werden soll. Es scheint uns eher ein juristisches Problem zu sein. Politisch hat sich der Bundesrat für das entschieden, was wir Ihnen vorlegen.

Noch ein kurzer Ausblick - ich habe es schon erwähnt - auf das Budget 2023 und die Finanzpläne der folgenden Jahre: Hier haben wir eine grosse Unsicherheit, hervorgerufen durch den Krieg in der Ukraine. Das ist ja wesentlich mehr als ein regionaler Konflikt, sondern er hat weltweite Auswirkungen, die wir noch nicht abschätzen können. Weiter stehen die Harmonisierung der OECD-Steuerreform und weitere Unsicherheiten bevor. Im Moment erarbeiten wir die Finanzpläne für die nächsten Jahre. Es zeichnet sich aber ab, um das noch einmal klar zu sagen, dass diese Finanzpläne im Moment noch im roten Bereich sind. Wir haben also noch nicht alles innerhalb der Schuldenbremse abgesichert. Entsprechend werden wir schon für das Budget 2023 Mühe haben. Wir sind dabei, das zu überprüfen, damit wir alle Ihre Aufträge dort einbringen können, insbesondere auch die erhöhten Ausgaben für die Armee, die wir dann im nächsten Budget einstellen möchten.

Zusammenfassend noch einmal die Lehren aus dem Jahr 2021: Wir brauchen wieder eine hohe Finanzdisziplin in der Ausgabenpolitik, um die Schuldenbremse einzuhalten. Wir haben in den letzten zwei Jahren und auch in diesem Jahr relativ grosszügig über Milliardenbeträge gesprochen. Das dauerte meist weniger lange als zuvor noch die Diskussion über eine Million Franken. Hier muss das Bewusstsein wieder wachsen, dass wir das Geld nur einmal ausgeben können.

In dem Sinne bitte ich Sie, der Staatsrechnung, auf die Sie ja eintreten müssen, zuzustimmen und den Antrag der Minderheit Andrey bezüglich Verbuchung der Nationalbankgewinne abzulehnen.