Aeschi Thomas · Nationalrat · 2022-05-30
Aeschi Thomas · Nationalrat · Zug · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2022-05-30
Wortprotokoll
Ich komme auf die ominösen 2,1 Milliarden Franken zu sprechen, die vorhin bei der Staatsrechnung bereits andiskutiert wurden. Wie von den beiden Kommissionssprecherinnen erwähnt wurde, geht es um ein Bundesgerichtsurteil. Da müssen wir uns zuerst klar darüber werden, dass das Bundesgericht Einzelfälle beurteilt und nicht über Grundsätze entscheidet.
Ich beantrage Ihnen, dass wir den vom Bundesrat beantragten Betrag von 2,1 Milliarden Franken angesichts der angespannten Finanzlage des Bundes kürzen, und zwar auf immer noch 100 Millionen Franken. Was ist der Grund hierfür? In der Krise hat man schnell und unbürokratisch geholfen. Aber es war nie die Absicht, dass dann Jahre später Rückforderungen in so grosser Höhe gestellt werden. [PAGE 800]
Wenn die Mehrheit der Finanzkommission mit der notwendigen Sorgfalt an die Arbeit gegangen wäre, dann hätte sie zumindest Kriterien für die Auszahlung dieser 2,1 Milliarden Franken aufgestellt. Demnach würde das Geld nur Firmen zugesprochen, die keinen Gewinn ausgeschüttet haben, und sichergestellt werden, dass es nicht zu einer Überentschädigung kommt. Man hätte also auch die ausbezahlten Covid-19-Härtefallgelder mitberücksichtigen sollen. Man kann jetzt nicht rückwirkend noch Geld verlangen, wenn man schon Härtefallgelder kassiert hat.
Man hätte weiter auch sicherstellen müssen, dass nicht am Schluss noch Verzugszinsen bezahlt werden müssen. Die Verwaltung hätte mandatiert werden sollen, mittels Stichproben sicherzustellen, dass das Geld auch tatsächlich nicht veruntreut wird. Wir haben einen Bericht der Eidgenössischen Finanzkontrolle vorliegen, der festgestellt hat, dass es zu zahlreichen Unregelmässigkeiten gekommen ist. Entsprechend sollten wir hier nicht noch mehr Geld hinterherwerfen. Ich bitte Sie daher, diesem Kürzungsantrag zuzustimmen.
Mein zweiter Minderheitsantrag, auf Seite B 2 der Fahne, betrifft den Betrag für die Entwicklungszusammenarbeit. Wie Sie wissen, gibt es die sogenannte APD-Quote. Das ist der prozentuale Anteil der Entwicklungszusammenarbeit am Bruttoinlandprodukt eines Landes. Hierzu zitiere ich von der Website des Bundes: "Entsprechend der Berechnungspraxis des DAC berücksichtigt die Schweiz in ihrer APD auch gewisse Ausgaben im Zusammenhang mit der Aufnahme von Asylsuchenden, vorläufig aufgenommenen Asylsuchenden und Flüchtlingen aus Entwicklungsländern während der ersten zwölf Monate ihres Aufenthalts in der Schweiz. Diese beinhalten die Pauschalen, welche das Staatssekretariat für Migration an die Kantone entrichtet [...], die Beschäftigungsprogramme und die Kosten der Bundesasylzentren [...], die Kosten für die Rechtsvertretung während der Verfahren [...], jene für Dolmetscherinnen und Dolmetscher [...] sowie die Kosten der Kantone für schulpflichtige Kinder von Asylsuchenden [...]. Diese Ausgaben machten 2021 9 Prozent der gesamten APD der Schweiz aus."
Auf Nachfrage wurde mir vom EDA mitgeteilt, dass die Ukraine gemäss den OECD-Richtlinien ein Empfängerland von APD sei. Somit würden diese Ausgaben grundsätzlich im gleichen Rahmen angerechnet werden können. Ich beantrage Ihnen hier also eine entsprechende Reduktion bei der Entwicklungshilfe der Schweiz, weil wir in diesem Krisenjahr 2022 etwa 2 Milliarden Franken für Flüchtlinge oder Kriegsvertriebene aus der Ukraine ausgeben werden.
Ich bitte Sie entsprechend, dieser sogenannten Kreditsperre unter Artikel 3a ebenfalls zuzustimmen und damit sicherzustellen, dass wir auch in den nächsten Jahren genügend finanzielle Mittel für die vielen anderen dringlichen Staatsausgaben, von denen es doch sehr viele gibt, zur Verfügung haben.