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Schlüer Ulrich · Nationalrat · 2000-03-23

Schlüer Ulrich · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2000-03-23

Wortprotokoll

Dass sich der Bundesrat grundsätzlich dahingehend äussert, alles für die Einhaltung und die Weiterentwicklung des Völkerrechtes zu tun, habe ich positiv zur Kenntnis genommen. Nicht befriedigt bin ich von der Beantwortung der konkret gestellten Fragen.

Wir sind uns wohl einig, Herr Bundesrat Deiss, dass heute die Gefahr einer Verwilderung des Völkerrechtes besteht, dass mit dem Völkerrecht teilweise in einer Art umgegangen wird, die eben gerade nicht mehr völkerrechtskonform ist. Es ist doch für den Kleinstaat nicht nur wichtig, in Resolutionen und in Grundsatzerklärungen für das Völkerrecht einzutreten; gerade der Kleinstaat muss besonders dann aktiv werden, wenn ihm gegenüber Völkerrecht verletzt wird. Dazu habe ich vier konkrete Fragen gestellt, die ich gerne beantwortet haben möchte:

Weshalb folgt der Bundesrat nicht dem Grundsatz, dass Staaten nur mit Staaten und Regierungen nur mit Regierungen verhandeln? Konkret: Wie beurteilt der Bundesrat heute das Zitiertwerden und den Besuch unseres damaligen Aussenministers beim Jüdischen Weltkongress, also eine Regierungsvertretung bei einer Nichtregierungsorganisation?

Wie stellt sich der Bundesrat dazu, dass die Schweiz zu Hearings einer Parlamentskommission in die USA zitiert wurde? Ich erinnere daran, dass unsere Aussenpolitische Kommission kürzlich auch die Idee hatte, Russland zu einem Hearing einzuladen, um die Tschetschenien-Frage zu diskutieren. Wir erhielten die Auskunft, dass es nicht möglich sei, dass ein Parlament einen anderen Staat vorlädt. Die Schweiz hat sich aber von den USA vorladen lassen! Weshalb dieses ungleiche, meines Erachtens nicht auf das Völkerrecht pochende Verhalten?

In Bezug auf die völkerrechtliche Reziprozität, wonach kein Staat von einem anderen Staat etwas verlangen darf, das er nicht selber auch bereit ist zu tun: Weshalb hat die Schweiz konkret nie von den USA gefordert, die in den USA lagernden, nicht veröffentlichten Konti von Holocaust-Opfern durch die USA endlich zu veröffentlichen? Das wäre angewandte Reziprozität gewesen.

Ich lese in der Antwort zur Interpellation, dass die Schweiz den USA gegenüber bekannt gegeben habe, dass sie die Anwendung von Sammelklagen als völkerrechtswidrig betrachte. Gut, dass das festgestellt wurde. Weshalb liess man es dann aber zu, dass Drohungen mit Sammelklagen als politisches Instrument genutzt wurden? Weshalb liess man die Banken, die das Opfer dieser Sammelklagedrohungen wurden, allein, als diese Drohungen abzuwehren waren? Der Bundesrat hat damals einfach die Meinung vertreten, die Drohungen beträfen nicht die Regierung. Die Folgen sind bekannt.

Das sind die konkreten Fragen, die nicht beantwortet worden sind. Ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie diese noch beantworten würden.