Minder Thomas · Ständerat · 2022-05-30
Minder Thomas · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2022-05-30
Wortprotokoll
Die Diskussion um das Verbot des Imports von tierquälerisch erzeugtem Pelz erinnert mich an die Debatten um das Importverbot für Robbenfellprodukte. Auch dort ging es um die Abwägung zwischen Ethik und Tierwohl auf der einen und Kommerz und Handel auf der anderen Seite. Irgendwann hat niemand mehr diese unsäglichen Praktiken zum Totschlagen von Robbenbabys verteidigt. Als letztes Argument wurde damals vorgebracht, man sei auch gegen unwürdige Tierhaltung und -tötungen, doch würden WTO-Verträge ein Importverbot verhindern; Sie mögen sich erinnern. In derselben Phase befinden wir uns heute in Sachen Tierquälerpelz. Die traurigen Bilder von Pelzfarmen in Sibirien, Kanada und China, wo Nerze, Marderhunde, Füchse, Chinchillas in kleinen Gitterkäfigen - Sie haben es gehört - inklusive Gitterboden gehalten werden, haben wir alle schon x-mal gesehen.
Hand aufs Herz: Wer will solche Zuchtpraktiken noch verteidigen? Bundesrat und Kommissionsmehrheit schieben auch bei diesem Thema die WTO- und andere Handelsverträge vor. Diese pauschale Argumentation zielt ins Leere. Natürlich würde es sich um handelsbeschränkende Massnahmen handeln, doch muss denn alles, was kreucht und fleucht, gleich, wie es gehalten und produziert wird, zu Umsatz gemacht werden?
Herr Bundesrat, beim Indonesien-Abkommen haben Sie uns hoch und heilig versprochen, dass der Nachhaltigkeitsartikel die neue Messlatte sei. Wir brauchen dringend auch einen Nachhaltigkeitsartikel für alles, was kreucht und fleucht, um die Sünden beim Import zu unterbinden. Das ist meine "key message".
Artikel 20 des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens (Gatt) sieht ausdrücklich einen Ausnahmekatalog von Massnahmen vor, die Staaten ergreifen dürfen und können. Darunter finden Sie unter Buchstabe a Massnahmen, "die für den Schutz der öffentlichen Moral erforderlich sind", und unter Buchstabe b Massnahmen, "die für den Schutz des Lebens oder die Gesundheit von Personen und Tieren erforderlich sind". Das steht im Gatt. Im damaligen Fall des Importverbots für Robbenbabyprodukte gelangte die WTO zum Ergebnis, dass das primäre Ziel jenes Verbots im Schutz der öffentlichen Moral in Bezug auf die Tierschutzerwägungen liege und dass dieses Ziel in Artikel 20 des Gatt geschützt werde. Die WTO und später übrigens auch das Appellationsgericht bestätigten ausdrücklich, dass Tierschutzanliegen als Bestandteil der öffentlichen Moral grundsätzlich dazu geeignet seien, handelsbeschränkende Massnahmen zu legitimieren.
Ein WTO-Urteil in Sachen Tierquälerpelz liegt zwar noch nicht vor. Wenn ein Staat aber ein nicht diskriminierendes Importverbot erlassen will, das alle Partnerstaaten gleichermassen betrifft und zudem nicht protektionistisch wirkt, so steht dem nichts im Wege.
Von Protektionismus kann sowieso keine Rede sein, im Gegenteil: Die Motion will Schweizer Händler und Kürschner [PAGE 267] keineswegs besserstellen und schützen. Die Schweizer Tierschutzmesslatte wird für alle gleich hoch gelegt.
Wenn man das geltende Schweizer Tierschutzgesetz durchblättert, so findet man im Importverbot nichts Neues. Der Import von Delfinen und anderen walartigen Tieren ist verboten, das wissen Sie, das steht so in Artikel 7. In Artikel 14 steht zum Beispiel - näher bei der Pelzproblematik - ein Ein-, Durch- und Ausfuhrverbot für Katzen- und Hundefelle und[NB]daraus hergestellte Produkte; der Handel und die Produktion von solchen Katzen- und Hundefellen sind ebenfalls verboten.
2017 haben wir das Importverbot für Robbenprodukte erlassen. Herr Bundesrat, erklären Sie mir also, wieso diese relativ neuen Forderungen, im Speziellen das Importverbot für Robbenbabyprodukte, WTO-konform sind, wenn es hier heisst, dass diese tierquälerisch erzeugten Pelzprodukte gegen das WTO-Abkommen verstossen. Zu beachten gilt, dass die Motion kein absolutes Pelzimportverbot will. Es geht hier "nur" um tierquälerisch erzeugte Pelzprodukte. Faktisch würde damit ein Grossteil des Importes verhindert, da die wirtschaftlich relevanten Pelzfarmen nicht unserem Standard und unserer Moral und Ethik entsprechen. Rechtlich heisst das, dass weiterhin Pelz importiert werden kann - und das wäre wichtig -, wenn er oder diese Länder diesbezüglich den hiesigen Standards entsprechen. Es bräuchte also eine Art Kontrollsystem, um unlautere von legaler Ware zu unterscheiden.
Solche Mechanismen sind nichts Neues. Wir haben in x Bereichen differenzierte Import- und Zulassungsbestimmungen. So gibt es zum Beispiel, sehr naheliegend, die landwirtschaftlichen Importregelungen bei Fleisch und Eiern, auch bei Produkten aus der Meeresfischerei. Da muss der Hersteller und Importeur das Herkunftsland und die Haltungsart darlegen können, um sicherzustellen, dass sie dem Schweizer Standard entsprechen. Oder ein anderes Beispiel aus meiner Branche, der Kosmetik: In meiner Firma kaufe ich jährlich etwa 800 verschiedene Rohstoffe ein. Ich kann Ihnen von jedem einzelnen sagen, aus welchem Land er stammt, ob er tierische Bestandteile hat oder Allergien auslöst, ob er Palmöl enthält, ob er vegan, koscher oder halal ist usw. Das ist alles kein Problem, es ist nachvollziehbar und rückverfolgbar.
Wieso also soll das bei Fellen nicht möglich sein? Die Schweiz könnte jene Ausfuhrstaaten anerkennen, deren Gesetzgebung qualvolle Formen der Haltung und Tötung von Pelztieren sowie den Einsatz von Tellereisen, Totschlag- und Schlingenfallen bei der Pelztierjagd untersagt, so wie es hierzulande der Fall ist. Pelz, der nachweislich aus Staaten stammt, in denen die Tiere korrekt gehandelt, getötet oder sogar gejagt werden, wäre dann vom Verbot ausgenommen. Eine andere Variante wäre ein Zertifizierungssystem; auch das kennen wir aus diversen Bereichen.
Zuletzt muss klar festgehalten werden: Die Deklarationsschiene ist gescheitert! Die Pelzdeklarationsverordnung war einen Versuch wert, doch nach mehreren Jahren muss leider konstatiert werden, dass dieses System nicht funktioniert. Sie haben es vorhin ebenfalls gehört.
Nein, es braucht keinen weiteren Bericht mehr, kein Postulat, keine Evaluation. Es gibt schon ein Dutzend solcher Berichte seitens BLV, ebenso wie externe Evaluationen, aber auch den Postulatsbericht des Bundesrates sowie diverse Kontrollen und Studien von Medien- und Tierschutzorganisationen usw. Die Ausgangslage ist allen klar.
Die grosse Mehrheit der Stichproben war und ist ungenügend, Labels wie Herkunft sind unbekannt, das Verkaufspersonal ist wenig sensibilisiert. Transparenz macht nur dort Sinn, wo es eine Auswahl gibt. Beim Fleisch etwa können wir wählen, ob das Poulet vom Biohof oder eben aus chinesischen Billigimporten stammt. Beim Pelz funktioniert diese Auswahl oder Deklaration indes nicht.
Ganz grundsätzlich - das ist meine Schlussbemerkung - sollten wir ohnehin aufhören, bei diesen sehr sensiblen Themen wie dem Tierwohl nur ökonomische Argumente einzubringen. Gerade die wohlhabende Schweiz muss hier eine Vorreiterrolle übernehmen. Beim Palmölimport, mit dem Indonesien-Abkommen und dem Nachhaltigkeitsartikel, haben wir es ebenfalls getan. Wir können nicht von Drittwelt- und Schwellenländern verlangen, dass sie die ethischen Fragen, die bei diesem Thema im Vordergrund stehen, und das Tierwohl über das Umsatzwohl stellen. Das ist unsere Aufgabe als wohlhabender Staat, der diese Güter importiert.
Fazit: Wenn wir "Tierquälpelze" nicht mehr importieren und in Verkehr bringen wollen - so, wie es übrigens die grosse Mehrheit der Schweizer Bevölkerung will -, können wir dies sofort und autonom und völkerrechtskonform tun. Wir bräuchten dazu nicht einmal eine Gesetzesänderung. Der Bundesrat könnte eine entsprechende Bestimmung, wie bei den Robbenfellprodukten, auf dem Verordnungsweg erlassen.
Ich bitte Sie, diese Motion anzunehmen, so, wie dies übrigens der Nationalrat sehr deutlich gemacht hat.