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Würth Benedikt · Ständerat · 2022-05-30

Würth Benedikt · Ständerat · St. Gallen · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2022-05-30

Wortprotokoll

Sie können sich vielleicht erinnern: In der Wintersession 2020 haben wir das sogenannte Cites-Gesetz beraten, das Bundesgesetz über den Verkehr mit Tieren und Pflanzen geschützter Arten. Das Gesetz ist zwischenzeitlich verabschiedet. Dieser Kontext ist für die Beratung dieser Motion ziemlich wesentlich.

Das Cites-Übereinkommen zu den gefährdeten Arten soll sicherstellen, dass der Handel nachhaltig erfolgt und die betroffenen Tier- und Pflanzenarten nicht bedroht werden. Die Schweiz ist seit 45 Jahren Vertragspartei des Übereinkommens. Das Cites-Übereinkommen existiert seit 1973 und umfasst rund 5600 Tier- und 30[NB]000 Pflanzenarten; 183 Länder sind ihm inzwischen angeschlossen, und es basiert auf den Säulen der Rechtmässigkeit, Dauerhaftigkeit und Rückverfolgbarkeit. Das Übereinkommen enthält drei Anhänge mit der Nennung von Tieren und Pflanzen geschützter Arten, die vom internationalen Handel betroffen sind. Bei den Arten nach Anhang I, die von der Ausrottung bedroht sind, ist die Ein- und Ausfuhr nur noch in Ausnahmefällen zugelassen, und bei den anderen Arten nach Anhang II und III unterliegt sie der Bewilligung und Kontrolle.

Leider gibt es in diesem Umfeld nicht nur den geordneten Handel, es gibt auch das illegale Geschäft mit bedrohten Arten. Zu denken ist hier natürlich insbesondere an das Wildern von zum Beispiel Nashörnern, Reptilien, Amphibien, Vögeln oder verschiedenen Säugetieren. Die Wilderei vor Ort einzudämmen, ist eine grosse Herausforderung und natürlich ein erklärtes Ziel der Cites-Staaten. Entsprechend ist es auch wichtig, dass die Ziel- und Transitländer verstärkt in der Pflicht stehen.

Zusammengefasst lässt sich somit festhalten, dass aus Sicht der Schweiz die internationale Zusammenarbeit im Rahmen des Cites-Übereinkommens von grundsätzlicher Bedeutung ist. Die Philosophie von Cites ist, wie gesagt, ein streng kontrollierter Handel. Dies ist mit Blick auf die regionale Entwicklung in diesen Ländern sowie den Schutz der Biodiversität wesentlich wirkungsvoller als unilaterale Importverbote, welche letztlich kontraproduktiv wären und die nachhaltige Nutzung der Tier- und Pflanzenarten verhindern bzw. schmälern würden. Vor diesem Hintergrund ist beispielsweise auch der WWF gegen diese Motion.

Die Kommission ist sich bewusst, dass dieses Anliegen prima vista durchaus Sympathien wecken kann. Aber eine eingehendere Auseinandersetzung mit der Materie zeigt, dass - mit Blick auf die Biodiversität und die regionale Entwicklung vor Ort - ein Engagement der Schweiz und ihrer Organe im Rahmen des Cites-Übereinkommens zielführender ist, als unilaterale Importverbote zu erlassen.

Daher empfiehlt Ihnen unsere Kommission mit 8 zu 4 Stimmen, die Motion abzulehnen.