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Walti Beat · Nationalrat · 2022-05-30

Walti Beat · Nationalrat · Zürich · FDP-Liberale Fraktion · 2022-05-30

Wortprotokoll

Vordergründig geht es bei dieser Vorlage, wie wir jetzt mehrfach gehört haben, um eine technisch komplexe Systemanpassung im Bereich der Besteuerung von Leibrenten und Leibrentenversicherungen gemäss Obligationenrecht bzw. Versicherungsvertragsgesetz.

Um es kurz zusammenzufassen: Eigentlich alle Vernehmlassungsteilnehmer und auch die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) haben festgestellt, dass im Bereich der Leibrentenbesteuerung mit der heute geltenden Pauschalierung auf 40 Prozent der Rentenleistungen als steuerbares Einkommen seit Jahrzehnten eine eigentliche Überbesteuerung stattfindet. Dieser Umstand ist klar verfassungswidrig, er widerspricht dem Prinzip der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit und muss deshalb korrigiert werden.

Die heutige Debatte über das Eintreten haben wir allerdings dem ideologischen Starrsinn der Sozialdemokraten zu verdanken - ich kann es leider nicht anders sagen. Ihre negative Haltung bereits in der Vernehmlassung und auch die Ablehnung dieser Vorlage hier und heute beruht nämlich auf falschen Annahmen. Wir haben von ihnen gehört, dass die Leibrenten offensichtlich ein Instrument und damit ein Problem der reichen Geldsäcke seien, die sie nicht zu ihrer Klientel zählen bzw. die ihnen offenbar nicht am Herzen liegen. Diese Annahme ist einfach falsch. Sie hätten in der Kommission zuhören sollen. Leider ist der Minderheitssprecher auch jetzt nicht im Saal und kann auch jetzt nicht zuhören. Der Minderheitssprecher war Herr Wermuth, ihn sehe ich nicht.

Es ist nicht so, dass die Leibrenten ein Problem der Reichen wären. Wer nämlich sehr viele Mittel hat, ist nicht auf Leibrenten angewiesen, um sein Langlebigkeitsrisiko abzusichern. Reiche haben andere Instrumente. Natürlich haben Menschen ohne finanzielle Mittel nicht die Möglichkeit, Leibrentenversicherungen abzuschliessen. Deshalb sind die finanziell schlecht gestellten Steuerzahlerinnen und Steuerzahler von diesem Problem auch nicht betroffen. Es ist ein [PAGE 814] echtes Mittelstandsproblem, das schon lange andauert und hier gelöst werden soll.

Ich höre von der Minderheit, es handle sich um eine marginale Frage. Das kann mir die Zornesröte ins Gesicht treiben. Die Gerechtigkeit, auch wenn es um Steuergerechtigkeit geht, ist nie eine marginale Frage. Die genannten Rentenleistungen von über 1 Milliarde Franken belaufen sich auf rund 5 Prozent der Rentenleistungen, die aus der zweiten Säule entrichtet wurden - das ist nicht nichts, auch wenn es nicht eine Menge ist. Dass es, wie Herr Wermuth gesagt hat, ein ungünstiger Zeitpunkt sei und jetzt hier nur ganz schnell eine Lösung gefunden werden solle, kann ich wirklich nur als Polittheater abtun. Der Vorstoss, der hier umgesetzt wird, datiert aus dem Jahr 2012. Wenn Sie noch länger zuwarten wollen, sagen Sie doch einfach ehrlich, dass Sie für dieses Problem keine Lösung wollen.

Es sei die falsche Priorität, wir müssten die Probleme in der ersten und zweiten Säule lösen, hören wir von denen, die genau diese Probleme gerne weg- oder kleinreden, wenn es um diese geht. Das merke ich mir gerne. Der finanzielle Impact dieser Reform ist derart klein, dass das wirklich nur ein vorgeschobenes Argument ist. Zum aktuellen Zeitpunkt geht es um etwa 10 Millionen Franken Bundessteuererträge, bei steigenden Zinsen können sich die Verhältnisse schnell auch in Mehrerträge umkehren. Also lassen Sie doch bitte Ihre falschen Annahmen fallen. Lösen Sie hier ein Problem, das überschaubar ist, was die Menge angeht. In seiner Grundsätzlichkeit ist es aber ein Problem, das gelöst werden will.

In der Sache ist die vorgeschlagene Lösung sehr tauglich. Es gibt zwar keine vollindividualisierte Optimierung für jede einzelne Situation, es gibt aber eine formelbasierte, deutliche Verbesserung, die auch in einem dynamischen Zinsumfeld zu sachgerechten Ergebnissen führt. Die Lösung ist auch praktikabel, weil die relevanten Werte, was Zinsen und steuerbare Rentenanteile angeht, von der ESTV respektive von den zuständigen betroffenen Versicherern jährlich publiziert werden und weder für die Steuerverwaltung noch für die Steuerpflichtigen eine grosse Herausforderung darstellen.

Aus all diesen Gründen empfehle ich Ihnen namens der FDP-Liberalen Fraktion, auf die Vorlage einzutreten und, da es auch keine inhaltlich abweichenden Minderheitsanträge gibt, dieser in der Gesamtabstimmung zuzustimmen.