Salzmann Werner · Ständerat · 2022-05-30
Salzmann Werner · Ständerat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2022-05-30
Wortprotokoll
Ich werde zuerst zum Minderheitsantrag zur Motion Stark sprechen und dann noch zu meiner Motion, sodass ich das zusammenfassen kann.
Ich beantrage Ihnen im Namen der Minderheit, die Motion Stark anzunehmen. Im Unterschied zu meiner Motion ist die Forderung von Ständerat Stark allgemeiner gehalten. Sie fordert eine umfassende Revision des Epidemiengesetzes und eine Folgeanpassung auch anderer Erlasse. Ziel seiner Motion ist es, dass das Parlament bei künftigen Pandemien generell angemessen und funktional, sofort oder nachträglich einbezogen wird.
Das Anliegen ist aufgrund der Erfahrungen in der Covid-Pandemie sehr berechtigt. Denn es geht nicht nur um die Kompetenz des Parlamentes, sondern auch um die organisatorischen Massnahmen, damit das Parlament in die Entscheidungsprozesse einbezogen werden kann. Zudem solle sich der Bundesrat überlegen, wie er die Kommissionen effizient in den Prozess einbeziehen könne, insbesondere dann, wenn mehrere Kommissionen betroffen seien.
Es geht also darum, dass von Anfang an eine Gesamtschau stattfindet und sämtliche Aspekte in die Debatte einfliessen können. Das soll zu einer guten und breit getragenen Gesamtlösung beitragen. Zudem wird hier das Mitspracherecht des Parlamentes garantiert.
Zu meiner Motion: Hier geht es konkret darum, dass das Parlament bei der Anordnung einer ausserordentlichen Lage gemäss Artikel 7 des Epidemiengesetzes einbezogen wird. Sollte der Bundesrat aus zeitlichen Gründen die ausserordentliche Lage sofort anordnen müssen, ist dies nachträglich durch das Parlament zu genehmigen.
Heute hat der Bundesrat gemäss Artikel 7 des Epidemiengesetzes die Kompetenz, eine ausserordentliche Lage ohne Mitspracherecht des Parlamentes anzuordnen. Welche Konsequenzen solche Anordnungen haben können, erlebten wir im vergangenen Jahr eins zu eins. Die Auswirkungen auf die Wirtschaft, die Gesellschaft und auch auf das Parlament sind durch diese Bestimmungen so gravierend, dass wir hier aus meiner Sicht konkreten Handlungsbedarf haben.
Der Bundesrat hat damals gegenüber der Öffentlichkeit erklärt, dass jetzt die ausserordentliche Lage gelte. Gegenüber den Kantonen und dem Parlament hat er nie eine Erklärung dazu abgegeben. Wir standen damals machtlos daneben, mussten Fragen von besorgten Bürgerinnen und Bürgern zu den angeordneten Massnahmen entgegennehmen und hatten keine Handlungsmöglichkeiten.
Das war meines Erachtens der grösste Mangel bei der damaligen Situationsbewältigung. Es wäre absolut möglich gewesen, dass das Parlament am Montag noch eine Sitzung abgehalten hätte und somit einbezogen worden wäre. Die Anordnung und die Aufhebung der ausserordentlichen Lage müssen kommuniziert werden, nicht nur öffentlich und gegenüber den Medien, sondern auch gegenüber dem Parlament, damit sich die Fraktionen und die Vertreter des Volkes dazu äussern können. Wenn das gemacht worden wäre, hätten wir der Bevölkerung die Massnahmen in der ausserordentlichen Lage erklären und das Verständnis verbessern können.
Die ausserordentliche Lage gibt dem Bundesrat weitreichende Kompetenzen. Ich bin überzeugt: Wenn wir dem Bundesrat jetzt nicht explizit den Auftrag erteilen, die Kompetenzen des Parlamentes zu erhöhen, wird er uns diese Kompetenzen nicht von sich aus einräumen. Sollte der Bundesrat seinen Entscheid aufgrund einer schwerwiegenden Lage nicht [PAGE 273] aufschieben können, muss er seinen Beschluss nachträglich dem Parlament vorlegen und ihn absegnen lassen. Damit lehnen wir uns auch an die Praxis bei den Einsätzen der Armee an. Diese werden vom Bundesrat auch rasch genehmigt, und sie müssen nachträglich durch das Parlament abgesegnet werden.
Ich habe gehört, das BAG sei im Moment daran, eine Evaluation der Anwendung des Epidemiengesetzes zu machen. Ich bin der Meinung, dass wir deshalb gut daran tun, dem Bundesrat jetzt zu zeigen, dass wir bei diesen konkreten Punkten eine Änderung wollen.
Ich bitte Sie, erinnern Sie sich doch einmal zurück an die Frühjahrssession 2020 und wie Sie sie erlebt haben. Wenn Sie das genau analysieren, kommen Sie zum richtigen Entscheid, nämlich diese Motion anzunehmen.