Stöckli Hans · Ständerat · 2022-05-30
Stöckli Hans · Ständerat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2022-05-30
Wortprotokoll
Die Debatte zeigt, dass wir Handlungsbedarf haben. Wir wurden alle überrascht, auch von der Bedeutung des Notrechts. In meiner Studienzeit waren das immer Kapitel, die wir nonchalant nicht ernst genommen haben, weil wir nicht daran dachten, dass in unserem Land tatsächlich einmal über längere Zeit der Notstand herrschen würde. Demnach war die Erfahrung gut. Wir mussten uns auch entsprechend organisieren, weil die Instrumente zwar zum Teil vorlagen, die Anwendung dieser Instrumente aber nicht zum Alltagsgeschäft gehörte.
Die Frage ist nur, ob es richtig ist, wenn wir den Bundesrat beauftragen, mit diesen Motionen tätig zu werden, denn es ist ja gerade das Parlament selbst, das gestärkt werden soll. Demnach braucht es nicht Aufträge an den Bundesrat. Vielmehr ist es unsere Kommission, die sich mit diesen Fragen auseinandersetzen muss. Sie macht es ja. Wir sind daran. Wir sind daran, die Vorlage, welche im Nationalrat bereits behandelt wurde, auch zu behandeln. Die Stossrichtung ist sicher die richtige. Wir verlangen auf der einen Seite, dass der Bundesrat die Arbeit als Bringschuld anschaut und dass er die Konsultation erheblich verstärkt, so, wie es denn auch im Covid-19-Gesetz legiferiert worden ist. Es ist auch richtig, dass wir uns selbst Instrumente geben, mit denen wir bezüglich der Fristen nicht auf Gentlemen's Agreements angewiesen sind. Wir passen die betreffende Parlamentsgesetzgebung selbst an. Es ist auch wichtig und richtig, dass wir uns mehr Ressourcen geben.
Ich zweifle aber daran, dass es von der Logik her die richtige Lösung ist, wenn man wie Kollege Stark vom Parlament eine nachträgliche Genehmigung der Notrechtsgesetzgebung verlangt. Wir haben heute die Instrumente. Wir haben gemäss Artikel 173 Absatz 1 Litera c der Bundesverfassung selbst die Möglichkeit, Notverordnungen zu erlassen. Mit Motionen können wir Anpassungen der bundesrätlichen Notverordnungen verlangen. Das hat übrigens hervorragend funktioniert, wie die Auswertungen gezeigt haben.
Ausserdem - das ist ganz wichtig, und Frau Kollegin Z'graggen hat darauf hingewiesen - verlangt ja Artikel 7d des Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetzes (RVOG) seit 2011, dass der Bundesrat seine Gesetzgebung durch eine ordentliche Gesetzgebung ablösen soll; das war eine Verbesserung des Parlamentsrechts in grossem Stil. Dabei geht es nicht darum, Kollege Stark, die Arbeit des Bundesrates zu genehmigen. Vielmehr sollen wir an seiner Stelle unsere Gesetzgebungsarbeit machen. Insofern hat sich aus meiner Sicht in Ihren Vorstoss ein Denkfehler eingeschlichen. Es geht ja nicht darum, dass wir etwas genehmigen, sondern es geht darum, unsere Gesetzgebungsarbeit zu machen. Das hat der Bundesrat ja auch getan. Ein Schönheitsfehler ist - das gebe ich zu -, dass dieser Ablösungsprozess im Epidemiengesetz nicht erwähnt wird. Das haben Sie zu Recht gesagt, Herr Stark.
Es gab noch interessante Auseinandersetzungen darüber, ob das bedeuten würde, dass alle Notverordnungen, die der Bundesrat auf der Grundlage von Artikel 185 der Bundesverfassung erlässt, abzulösen wären, während ausgerechnet jene, die er auf der Grundlage von Artikel 7 des Epidemiengesetzes erlässt, nicht abgelöst werden müssten. Es hat sich dann klar die meiner Meinung nach richtige Haltung durchgesetzt, dass das Epidemiengesetz selbstverständlich ein Anwendungsfall von Artikel 185 der Bundesverfassung sei. Somit seien selbstverständlich auch die Notverordnungen, die auf der Grundlage von Artikel 7 des Epidemiengesetzes erlassen wurden, durch das RVOG abzulösen. Das hat sich dann ergeben, das war eine Lücke, die man nun geschlossen hat.
Auch wenn Ihr Vorstoss im Ansatz viele gute Dinge enthält, Herr Kollege, kann ich ihm nicht zustimmen.
Betreffend die Motion Salzmann kann ich Folgendes sagen: Den ersten Teil kann ich durchaus unterstützen. Das Parlament muss besser einbezogen werden. Man ist nun daran, das in unserem Parlamentsrecht vorzusehen. Da braucht es also keinen Auftrag an den Bundesrat.
Die Schwierigkeit liegt bei der Frage, und das hat auch Frau Z'graggen dargelegt: Wer muss nebst dem Bundesrat den Entscheid mittragen, dass eine ausserordentliche Lage [PAGE 276] vorhanden ist, dass also Artikel 185 der Bundesverfassung zur Anwendung kommt? Aus meiner Sicht ist bei der Motion Salzmann die Lösung nicht die richtige. Denn was bedeutet die nachträgliche Genehmigung des Faktes, dass eine Notlage vorhanden ist? Das bedeutet, wie es Kollege Caroni gesagt hat, eine Abwälzung der Verantwortung.
Wir im Parlament haben durch unsere Instrumente die Möglichkeit, alle Verfügungen oder alle Verordnungen des Bundesrates entsprechend anzupassen. Ich denke, dass wir in der SPK gut daran tun, etwas in die Richtung zu überlegen, wie sie Kollegin Z'graggen angetönt hat. Es geht um die Frage, wie das Parlament in der ersten Phase des Notrechts einbezogen werden kann. Ich denke nicht, dass eine nachträgliche Genehmigung dieses Faktes durch das Parlament die richtige Lösung darstellt.
Dementsprechend lehne ich auch den Vorstoss von Kollege Salzmann ab.