Müller Damian · Ständerat · 2022-05-30
Müller Damian · Ständerat · Luzern · FDP-Liberale Fraktion · 2022-05-30
Wortprotokoll
Die Anzahl Menschen, die auf elektronische Rezepte angewiesen sind, steigt laufend an. Diese Motion möchte deshalb sicherstellen, dass elektronische Rezepte im elektronischen Patientendossier (EPD) angebunden werden können; es sollen aber auch Patientinnen und Patienten elektronische Rezepte verwenden können, die keinen Anschluss an ein EPD wünschen.
Während der Pandemie hat sich gezeigt, dass Gesundheitsplattformen stark genutzt werden. Es ist wichtig, dass der Bundesrat jetzt beauftragt wird, die gesetzlichen Grundlagen zu schaffen, damit Rezepte für Heilmittel elektronisch im Rahmen des E-Medikationsprozesses ausgestellt und digital übertragen werden können. Der Gesetzesvorschlag soll Ärztinnen und Ärzte verpflichten, Rezepte für Heilmittel digital auszustellen. Die Selbstbestimmung der Patientinnen und [PAGE 278] Patienten sowie die freie Wahl der Apotheke sind weiterhin gewährleistet. Die Lösung berücksichtigt die unterschiedlichen digitalen Kompetenzen der Patientinnen und Patienten, und so können sie eine Kopie des digitalen Rezeptes in Papierform mit einem digitalen Code verlangen.
Die Gesetzesvorlage definiert die Rahmenbedingungen des E-Rezeptes. Es gelten hohe Anforderungen an die Datensicherheit. Patientinnen und Patienten müssen Zugriff auf ihre Rezepte haben und diese in einem System ihrer Wahl übernehmen und abspeichern können. Die Umsetzung des E-Rezeptes soll den Akteuren der Branche obliegen. Sie können sich am Austauschformat Ipag-EPD orientieren, welches E-Health Suisse ebenfalls als Grundlage für die Umsetzung des elektronischen Patientendossiers gedient hat. Findet die Branche innerhalb von zwei Jahren nach Inkraftsetzung des Gesetzes keine Lösung, soll der Bundesrat die entsprechenden Vorgaben erlassen.
Auch der Bundesrat sagt, dass die rechtlichen Grundlagen für die Umsetzung des E-Rezeptes bereits vorhanden seien. Von einer Verpflichtung der Gesundheitsakteure möchte der Bundesrat jedoch nichts wissen. Vielmehr will er durch die Einführung einer späteren Weiterentwicklung des EPD auch andere Gesundheitsdaten in eine medienbruchfreie Interaktion von Patientinnen und Patienten und Gesundheitsakteuren einbeziehen.
Der Ständerat hat die Motion am 21. September 2020 der SGK-S zur Vorberatung zugewiesen. Ihre Kommission hat die Motion am 28. März dieses Jahres ausführlich beraten und ist der Ansicht, dass es wichtig ist, nicht länger zuzuwarten und diesen Schritt jetzt zu gehen. Die Schweiz hinkt bei der Digitalisierung im Gesundheitswesen hinterher. Diese Lücke sollten wir schliessen. Der eingereichte Text ist ausserdem klar formuliert, und aus der Begründung wird ersichtlich, dass allfällige technische Entwicklungsschritte jederzeit noch berücksichtigt werden können. Mit 10 zu 0 Stimmen bei 3 Enthaltungen hat sich die Kommission für die Annahme der Motion ausgesprochen.
Ich bitte Sie, der Kommission zu folgen und die Motion ebenfalls anzunehmen.