Stähelin Philipp · Ständerat · 2002-12-09
Stähelin Philipp · Ständerat · Thurgau · Christlichdemokratische Fraktion · 2002-12-09
Wortprotokoll
Das letzte Votum von Kollege Pfisterer bringt mich dazu, auch noch das Wort zu ergreifen. Ich habe gar nichts gegen eine gute Zusammenarbeit zwischen Bundesrat und Parlament, ganz im Gegenteil: Ich finde es hervorragend, wenn wir aufgrund eines Berichtes unsere Meinungen äussern können und wenn auch der Bundesrat abwägen und abschätzen kann, wie etwa die Mehrheiten in diesem Parlament denken und wo er Unterstützung finden kann und wo nicht. Das sind gute Modelle der Zusammenarbeit.
Aber ich habe grosse Mühe damit, wenn das Ganze in einen Artikel 2 ausufert. Ich spreche beim Eintreten darüber, weil schon damit begonnen worden ist. Ich habe Mühe damit, wenn eine Absicht zur Kenntnis genommen wird - das ist der Entwurf des Bundesrates -, die aber in die Buchstaben a und b mündet, welche klare Festlegungen darstellen, aber ohne dass sie schlussendlich tatsächlich normativen Gehalt hätten. Ich kann das nicht richtig einschätzen.
Das Ganze wird beim Minderheitsantrag dann noch einmal etwas komplexer. Dort wird von der Absicht Kenntnis genommen, dann aber festgehalten, dass sich zur Umsetzung ein gewisses Vorgehen empfehle.
Ja, was ist nun die Bindungskraft dieser Parlamentsbeschlüsse? Ich sehe das nicht. Zwitter mögen ja interessante Wesen sein, aber wenn wir das so fassen, dann geht das in den Bereich der Rechtsetzung. In der Gestaltung des Zusammenwirkens zwischen Parlament und Regierung sind Zwitterlösungen nicht die geeigneten Instrumente. Ich sehe nicht, was schlussendlich exakt die Wirkung dieser Beschlüsse in Artikel 2 sein wird. Was passiert, wenn beispielsweise die Entwicklung in der EU anders verläuft als im Bericht vorgesehen? Ist der Bundesrat trotzdem an den Zeitplan gebunden, weil dieser vom Parlament als Absichtskenntnisnahme abgesegnet und beschlossen worden ist? Im Text ist es schlussendlich ein Beschluss.
Wie sind wir hier gebunden? Ich möchte auf Entwicklungen reagieren können. In dieser Richtung habe ich mit diesem Vorgehen Mühe. Dass das Parlament dabei eingebunden wird, das ist ganz klar. Der Bundesrat versucht es, und wir machen mit; wir reichen hier die Hand. Nachher sind wir aber eingebunden. Das führt wiederum zu einer Vermengung der Verantwortungen und der Kompetenzen. Das ist nicht so, wie es schlussendlich in unserer verfassungsmässigen Ordnung vorgesehen ist. Es entspricht auch nicht dem Gesetze selbst. Ich habe Mühe mit dieser Vermengung.
Ich möchte hier zur Kenntnis bringen, dass ich bei Artikel 2 dem Streichungsantrag Studer Jean zustimmen werde.