Rieder Beat · Ständerat · 2022-05-31
Rieder Beat · Ständerat · Wallis · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2022-05-31
Wortprotokoll
Das Votum von Kollege Zopfi fordert mich heraus. Wir haben uns im Rahmen der Finanzkommission die neuesten Zahlen zu den Verkehrstoten und den Schwerverletzten geben lassen. Es ist allgemein bekannt, dass die Abnahme der Zahl der Verkehrstoten und der Schwerverletzten bereits weit vor der Einführung von Via sicura eingesetzt hat, und zwar bedingt durch ganz andere Massnahmen, nämlich Massnahmen im Bereich der Verkehrssicherheit, des besseren Schutzes, der besseren Ausbildung der Automobilisten, auch durch bessere Fahrzeuge. Das Programm Via sicura hat sicherlich seinen Teil beigetragen, aber eben auch unglaublich viele Existenzen bedroht und vernichtet. Es wurde gesagt, dass ein Führerausweisentzug von zwei Jahren in den meisten Fällen angebracht sei. Ich muss Ihnen einfach sagen: Das stimmt nicht!
In vielen Bereichen der Raserdelikte mussten völlig unbescholtene, nicht vorbestrafte Schweizerinnen und Schweizer für zwei Jahre den Führerausweis abgeben und erhielten noch eine Gefängnisstrafe von einem Jahr. Ich bin sehr froh, dass wir im Strafrechtsbereich diese Mindeststrafe aufgehoben haben. Der Richter hat jetzt das Ermessen, diese Leute den Umständen entsprechend zu beurteilen. Mit dem bundesrätlichen Entwurf, der eine Reduktion des Führerausweisentzugs von zwei Jahren auf mindestens ein Jahr vorsieht, kann ich leben. Wahrscheinlich wäre es, wie das Herr Kollege Knecht ausgeführt hat, angebrachter, den Administrativbehörden noch mehr Spielraum zu geben. Das wäre eine Möglichkeit. Ich gehe davon aus, dass diese Behörden auch eine Einzelfallprüfung kennen und das auch richtig einschätzen können. Ich kann aber damit leben - das ist irgendwo der Kompromiss -, dass wir einen Teil von Via sicura weiterziehen, damit wir bei den Verkehrsdelikten nicht in einen Hammer laufen.
Ihr Minderheitsantrag, Kollege Zopfi, ist hingegen, das muss ich sagen, völlig überflüssig. Sie wollen eine Qualifizierung in einer Qualifizierung. Das heisst, Sie qualifizieren zweimal und übersehen, dass natürlich auch bei der Vorlage des [PAGE 286] Bundesrates und der Mehrheit der Kommission die Administrativbehörde absoluten Ermessensspielraum hat. Sie kann die Mindestdauer natürlich in jedem einzelnen Fall erhöhen, und zwar entsprechend den besonderen Umständen.
Die Entzugsdauer ist nach oben unbegrenzt, die untere Grenze liegt bei zwölf Monaten. Die Einführung einer Qualifizierung innerhalb der Qualifizierung als Signal funktioniert im Strafrecht und im Administrativrecht nicht. Die Behörden wären eher verwirrt. Diese Bestimmung ist unnötig, weil der Ermessensspielraum der Behörden bereits aufgrund der generellen Qualifizierung vorhanden ist.
Ich bitte Sie daher, hier der Mehrheit zu folgen. Wir werden dann sehen, wie sich diese Reduktion auswirkt. Ich gehe davon aus, dass die Probleme im Strassenverkehr künftig eher bei den E-Bikern zu suchen sind, also bei den schnellen Fahrradfahrern, bei denen ein erheblicher und sprunghafter Anstieg der Zahl der Verletzten und Toten zu verzeichnen ist. Die Zahlen sind jetzt auf der Höhe derjenigen der Motorradfahrer, das müssen Sie sich mal vorstellen. Ich kann mir vorstellen, dass wir eher dort mal zulangen müssen, sicherlich nicht hier im Bereich der Automobilisten und des Führerausweisentzuges, den Sie hier gerne verschärft haben möchten.