Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2022-05-31
Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2022-05-31
Wortprotokoll
Mit dieser Motion soll bei grösseren Anlagen - denken Sie an Zementwerke, [PAGE 303] Kehrichtverbrennungsanlagen und grössere Holzheizkraftwerke - mehr Transparenz mit Blick auf Grenzwertüberschreitungen bei Luftschadstoffen geschaffen werden. Heute ist es so, dass der Ausstoss gewisser Luftschadstoffe bei solchen Anlagen kontinuierlich gemessen wird. Zusätzlich finden alle ein bis drei Jahre Kontrollmessungen statt. Es wird geprüft, ob die Anlagen die Grenzwerte der Luftreinhalte-Verordnung dauerhaft einhalten. Die Messdaten werden dann an die Behörden weitergegeben.
Der Motionär fordert jetzt, dass die kantonalen Fachstellen regelmässig die Anzahl Tage veröffentlichen, an denen Anlagen die Grenzwerte im Tagesmittel überschritten haben, und selbstverständlich auch die Anzahl Tage - die hoffentlich die Mehrheit darstellen -, an denen die Grenzwerte nicht überschritten wurden. Das ist die Forderung der Motion, der der Nationalrat zugestimmt hat. Hierzu soll die Luftreinhalte-Verordnung angepasst werden.
Das Umweltschutzgesetz hält ja bekanntlich fest, dass die Behörden über Umweltbelastungen informieren können, soweit es - das ist jetzt eigentlich ein bisschen die Frage, die Sie hier stellen müssen - von öffentlichem Interesse ist. Dazu gehören natürlich auch die Ergebnisse von Kontrollen bei Anlagen. Wenn die Motion umgesetzt würde, dann würde das zu einem schweizweit einheitlichen Umgang mit der Information zu Grenzwertüberschreitungen führen. Ich denke, das wäre grundsätzlich zu begrüssen.
Es wurde das Thema Vertrauen angesprochen. Wenn man sagen würde - was der Kommissionssprecher nicht getan hat -, dass man die Daten lieber bei den Behörden behalte, weil[NB]sie sonst Ängste in der Bevölkerung auslösen könnten, dann wäre das sicher keine gute Begründung. Aber diese Begründung hat Herr Ständerat Stark ja auch nicht vorgebracht. Es ist doch auch ein Bedürfnis der Bevölkerung, Überschreitungen von Grenzwerten zu kennen.
Es gibt ja auch die umgekehrte Wirkung. Wenn Sie in der Nähe einer solchen Anlage sind und sehen, dass die Grenzwerte kaum je überschritten werden, ist das natürlich auch etwas sehr Positives. Es ist ja nicht so, dass die Publikation dann nur negativ wahrgenommen wird. Wir wissen heute, dass diese Grenzwerte im Grossen und Ganzen sehr gut eingehalten werden. In diesem Sinne kann es schon auch ein vertrauenschaffendes Instrument sein, wenn man sagt, man habe da überhaupt nichts zu verstecken, man könne das, wie auch gesagt wurde, eigentlich ziemlich nüchtern und neutral einfach so publizieren. Bisher musste man diese Informationen ja bei den Behörden anfordern. Aktiv veröffentlicht werden sie eben nicht.
Es gibt, denke ich, hier ein Bedürfnis nach mehr Transparenz, zumal dadurch Vertrauen geschaffen werden kann. Ich denke auch nicht, dass das als Misstrauensvotum gegen irgendjemanden anzusehen ist. Vielmehr sind ja die Daten vorhanden, sodass man sie der interessierten Öffentlichkeit zur Verfügung stellen kann. Es würde auch nicht zu einem grossen Anstieg bei den personellen und finanziellen Ressourcen führen, da die Daten vorhanden sind. Ich glaube auch nicht, dass man sie noch extra gross aufbereiten muss.
In diesem Sinne unterstützt der Bundesrat diese Motion, wie auch der Nationalrat und die Minderheit Ihrer Kommission.