Lexipedia

Wicki Hans · Ständerat · 2022-05-31

Wicki Hans · Ständerat · Nidwalden · FDP-Liberale Fraktion · 2022-05-31

Wortprotokoll

Im Grundsatz geht es bei der vorliegenden Motion letztendlich um eine Ökologisierung des Strassenverkehrs. Dieser Wunsch ist grundsätzlich nachvollziehbar, doch geht der Motionär sehr weit, wenn er in der jetzigen Situation einen Flickenteppich erblickt und deshalb eine weitgehende Zentralisierung fordert. Immerhin gibt es in unserem föderalen Staatswesen gute Gründe für die bestehende Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen. Wir müssen uns bewusst sein, dass die Frage der Motorfahrzeugbesteuerung aus formeller Sicht eine kantonale Kompetenz ist. Entsprechend müsste für eine Umsetzung der Motion die Bundesverfassung angepasst werden. Allerdings wäre dies ein Widerspruch zur Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung, wie sie 2008 eingeführt wurde.

Neben diesem formellen Aspekt sprechen aber auch mehrere materielle Gründe dafür, diese Motion abzulehnen. Vorab ist festzuhalten, dass die Kantone selber Aufgaben und Kosten im Bereich der Strassen haben. Für sie ist es daher im Sinne der fiskalischen Äquivalenz wichtig, in diesem Bereich die Steuer selber gestalten zu können. Ebenso widerspricht eine Zentralisierung nicht nur dem föderalen Grundgedanken an sich, sie ist auch mit Blick auf die Praxis nicht sinnvoll. Denn die unterschiedlichen Bedürfnisse und Prioritäten der Kantone sollen sich in der Steuergesetzgebung spiegeln. Damit wird ein spannendes Experimentierfeld ermöglicht. Wie Frau Bundesrätin Sommaruga bereits im Nationalrat festgehalten hat, stellt der Föderalismus in solchen Fragen auch ein "Labor" dar. Hier können die Kantone etwas ausprobieren, ohne auf die anderen warten zu müssen. Falls sich etwas bewährt, können die anderen mitziehen. Genau das ist der gelebte Wettbewerb, der die Schweiz so attraktiv macht.

Ohnehin ist es unsicher, ob eine Zentralisierung überhaupt zu dem Ergebnis führen würde, das sich der Motionär erhofft. In vielen Kantonen fliessen bereits heute Umweltanliegen in die Frage der Motorfahrzeugbesteuerung mit ein. Müsste eine einheitliche Regelung geschaffen werden, käme wohl ein Kompromiss zum Zug, und dies hätte dann zur Folge, dass Kantone mit besonders umweltfreundlichen Regelungen gar zurückbuchstabieren müssten - ein Vorgehen, das kaum sinnvoll sein dürfte, umso mehr, als gerade dieses Thema in den Kantonen jeweils breit diskutiert wurde, um zu den heutigen Regelungen zu gelangen. Die Verwaltung hielt etwa fest, dass es in den letzten zwanzig Jahren in verschiedenen Kantonen insgesamt fünfzehn Volksabstimmungen zu Motorfahrzeugsteuern gab. Dies zeigt die breite demokratische Verankerung der bisher geschaffenen Lösungen.

Schliesslich stellen die Motorfahrzeugsteuern nur einen sehr kleinen Anteil an den Gesamtkosten dar, welche die Eigentümer von Automobilen zu tragen haben. Von daher dürfte die vom Motionär erhoffte Lenkungswirkung eher [PAGE 298] bescheiden sein. Insbesondere stünde damit der Zentralisierungsaufwand in keinem Verhältnis zum Ertrag.

Aus diesen Gründen wurde in unserer Kommission oppositionslos der Beschluss gefasst, Ihnen die Ablehnung dieser Motion zu empfehlen.