Fässler Daniel · Ständerat · 2022-05-31
Fässler Daniel · Ständerat · Appenzell I.-Rh. · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2022-05-31
Wortprotokoll
Ich berichte Ihnen im Namen der Kommission über diese Motion aus dem Nationalrat. Wir beantragen Ihnen, sie in geänderter Fassung anzunehmen. Eine Minderheit gibt es nicht. Es liegt Ihnen ein Kommissionsbericht vor.
Der guten Ordnung halber möchte ich Sie über eine in diesem Fall wohl eher theoretische Interessenbindung informieren: Ich bin Vorstandsmitglied des von der Konferenz der kantonalen Energiedirektoren getragenen Vereins Gebäudeenergieausweis der Kantone.
Im Jahr 2010 haben Bund und Kantone das Gebäudeprogramm lanciert. Mit diesem soll der Energieverbrauch im Schweizer Gebäudepark reduziert und der CO2-Ausstoss gesenkt werden. Das Potenzial ist unbestrittenermassen gross, denn in der Schweiz sind die Gebäude für rund 40 Prozent des Energieverbrauchs und für rund einen Drittel der CO2-Emissionen verantwortlich. Noch immer werden rund zwei Drittel aller Gebäude fossil oder elektrisch beheizt, mehr als eine Million Gebäude gelten energetisch als sanierungsbedürftig.
Mit dem Gebäudeprogramm werden energetische Massnahmen gefördert. Im Vordergrund stehen die Wärmedämmung von Dächern und Fassaden, Investitionen in die Haustechnik - dabei geht es meistens um den Ersatz von fossil betriebenen Heizungen durch Heizsysteme, die mit erneuerbarer Energie betrieben werden -, sogenannte Systemsanierungen wie z. B. Minergie-Sanierungen oder Massnahmen zur Verbesserung der Geak-Klassierung, der Anschluss an einen Wärmeverbund oder hocheffiziente Neubauten. Im Jahr 2020 wurden rund 300 Millionen Franken Förderbeiträge ausbezahlt, seit der Lancierung des Gebäudeprogramms im Jahr 2010 waren es total rund 2,3 Milliarden Franken. Mit diesen Fördermitteln wurden bisher rund 4,5 Milliarden Franken Mehrinvestitionen ausgelöst. Das Gebäudeprogramm wird durch teilzweckgebundene Mittel aus der CO2-Abgabe sowie über kantonale Beiträge finanziert.
Seit 2017 liegt die Zuständigkeit für die Umsetzung vollumfänglich bei den Kantonen. Betrachtet man die Umsetzung in den Kantonen genauer, stellt man sehr grosse Unterschiede fest. Ich illustriere dies an einem statistischen Beispiel: Im Kanton Glarus, d. h. im Kanton unseres Ratspräsidenten, [PAGE 301] wurden 2020 pro Einwohner über 70 Franken ausbezahlt. In den Kantonen Graubünden und Appenzell Innerrhoden waren es über 60 Franken. In den Kantonen auf der anderen Seite der Statistik - ich verzichte auf eine schwarze Liste mit einer Namensnennung der Kantone - wurden demgegenüber pro Einwohnerin nur 20 Förderfranken oder weniger ausbezahlt. Entsprechend unterschiedlich ist die Energiewirkung bzw. die CO2-Wirkung in den Kantonen.
Um die Situation beim Vollzug zu verbessern, haben die Kantone 2015 ein harmonisiertes Fördermodell verabschiedet. Mit diesem wurden die minimalen Förderbeiträge festgelegt, z. B. für eine umfassende Gebäudesanierung mit Minergie-Zertifikat oder für einen Neubau oder Ersatzneubau, der den Standard Minergie-P erfüllt.
Die im Nationalrat mit 137 zu 53 Stimmen klar angenommene Motion Eymann verlangt vom Bundesrat ein Umsetzungskonzept für energieeffiziente Minergie-P-Massnahmen, das auch die Nutzung von Dach- und Fassadenflächen für die solare Energieproduktion berücksichtigt. Minergie-P ist ein Gebäudeenergiestandard, der vor allem bei Neubauten zur Anwendung kommt, die einen sehr niedrigen Energieverbrauch ausweisen. Dies wird über eine optimale Dämmung der Gebäudehülle und eine optimale Nutzung passiver Wärmequellen erreicht.
In der Kommission fand das Anliegen der Motion grundsätzlich Sympathie. Mit zusätzlichen Kommunikationsmassnahmen, Informationskampagnen und Massnahmen zur Verbesserung des Bekanntheitsgrads von Gebäudeeffizienzstandards und Labels könnte wohl noch einiges erreicht werden.
Die Kommission schlägt Ihnen aber eine Abänderung des Motionstextes vor, dies im Bewusstsein, dass die Bundesverfassung die Zuständigkeit für Massnahmen, die den Verbrauch von Energie in Gebäuden betreffen, den Kantonen zuweist. Es soll daher im Motionstext explizit festgehalten werden, dass das geforderte Umsetzungskonzept in Zusammenarbeit mit den Kantonen zu erarbeiten ist.
Die Kommission beantragt Ihnen mit 8 zu 0 Stimmen bei 2 Enthaltungen, die Motion in der entsprechend ergänzten Fassung anzunehmen.